Politik

Bundeskriminalamt: „Attentäter von Hanau war kein Rechtsterrorist“

Lesezeit: 1 min
30.03.2020 15:19  Aktualisiert: 30.03.2020 15:19
Dem Bundeskriminalamt zufolge war der Attentäter von Hanau kein Rechtsterrorist. Der Täter Tobias R. sei auch nicht durch rassistische Äußerungen aufgefallen. In Deutschland gebe es zudem lediglich 53 potenzielle Rechtsterroristen, so das BKA.
Bundeskriminalamt: „Attentäter von Hanau war kein Rechtsterrorist“
Das BKA-Logo. (Foto: Der Spiegel/dpa)
Foto: Arne Dedert

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Ermittler des Bundeskriminalamts (BKA) stufen den Anschlag von Hanau nach einem Medienbericht nicht als Tat eines Rechtsextremisten ein. Tobias R. habe seine Opfer ausgewählt, um größtmögliche Aufmerksamkeit für seinen Verschwörungsmythos von der Überwachung durch einen Geheimdienst zu erlangen. Eine typisch rechtsextreme Radikalisierung habe er nicht durchlaufen, berichteten WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung. Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wollte dies nicht kommentieren. Die polizeilichen Ermittlungen dauerten noch an. Dem BKA zufolge gibt es in Deutschland ohnehin nur 53 rechtsextremistische Gefährder. Ihnen traut die Polizei schwere Gewalttaten bis hin zu Terroranschlägen zu, berichtet der Tagesspiegel.

Tobias R. war am 19. Februar spätabends durch das hessische Hanau gezogen und hatte neun Menschen mit ausländischen Wurzeln erschossen. Später wurden der 43-Jährige und seine Mutter tot in ihrer Wohnung gefunden. R. hatte im Internet wirre Gedanken und abstruse Verschwörungstheorien sowie rassistische Ansichten verbreitet, so die dpa.

Generalbundesanwalt Peter Frank hatte die Ermittlungen noch in der Nacht übernommen. Von Anfang an hatte es geheißen, es gebe “gravierende Indizien für einen rassistischen Hintergrund der Tat”.

Das BKA ist von der Bundesanwaltschaft mit den weiteren Ermittlungen beauftragt. Den Medien zufolge soll die Einschätzung zu R. in einen Abschlussbericht einfließen, an dem derzeit gearbeitet werde.

Nach Auffassung der Ermittler sei Rassismus nicht der dominierende Aspekt in R.'s Weltanschauung gewesen, hieß es. Dieser habe sich vor allem in Verschwörungsmythen rund um Geheimdienste hineingesteigert und habe an Paranoia gelitten. Nachbarn und Bekannten sei R. nicht durch rassistische Äußerungen aufgefallen. Es seien auch keine Hinweise darauf gefunden worden, dass er sich mit rechter Ideologie oder mit Rechtsterroristen und deren Taten beschäftigt habe.


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