Die türkische Aufsichtsbehörde für den Bankensektor BDDK wird Geldstrafen gegen eine Reihe von Privatbanken verhängen, da diese nicht bereit sind, den Unternehmen Kredite zur Verfügung zu stellen. Ausgenommen sind die Privatbanken, die zinslose Geschäfte betreiben. Die Mindeststrafe soll 66.000 Euro betragen. Die Banken, die über besonders hohe Devisenreserven verfügen, sollen sich am aktivsten an der Kreditvergabe beteiligen.
Es soll ein Mindestniveau für die Kreditquoten der Banken festlegt, um die Kreditvergabe zu fördern und die Wirtschaft vor den Folgen der neuartigen Coronavirus-Pandemie zu schützen. Diese Bestimmungen treten m 1. Mai 2020 in Kraft. Ab dem nächsten Monat muss die Summe der Kredite einer Bank, 75 Prozent ihres Wertpapierportfolios und 50 Prozent ihrer Zentralbank-Swap-Guthaben übersteigen.
Bei Banken, die den islamischen Bankvorschriften folgen, die in der Türkei als Partizipationsbanken bekannt sind, sollten die Kredite, Wertpapiere und Swaps mindestens 80 Prozent der Einlagen betragen.
“Die Hauptaufgabe der Banken besteht darin, die von unseren Bürgern und Unternehmen gesammelten Einlagen durch Kreditvergabe an die Realwirtschaft weiterzuleiten. Wir haben jedoch gesehen, dass einige Banken es vorziehen, ihre Ressourcen auf Geldmärkte und ausländische Derivatemärkte zu lenken, anstatt diese Grundfunktion zu erfüllen. In den letzten drei Wochen haben wir festgestellt, dass es Banken gibt, die dieser Empfehlung nicht entsprechen”, so der Chef der BDDK, Mehmet Ali Akben.
Zuvor hatte Finanzminister Berat Albayrak gesagt, dass Privatbanken mehr tun sollten, um Kunden zu helfen, die durch den Ausbruch des Coronavirus geschädigt wurden.
Nach Angaben des türkischsprachigen Dienstes der Deutschen Welle sagte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan: “Leider haben die Privatbanken im Verlauf der Coronakrise keine gute Prüfung abgelegt. Wir erwarten, dass die Privatbanken ihren Verpflichtungen nachkommen.”