Im Saarland müssen die im Zuge der Corona-Pandemie verfügten Ausgangsbeschränkungen nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs sofort gelockert werden. Es gebe „aktuell keine belastbaren Gründe für die uneingeschränkte Fortdauer der strengen saarländischen Regelung des Verbots des Verlassens der Wohnung“ mehr, entschieden die Verfassungsrichter am Dienstag. Das heißt: Begegnungen in Familien sowie das Verweilen im Freien unter Wahrung der notwendigen Abstände und Kontaktbeschränkungen seien ab sofort wieder möglich.
Wenige Stunden zuvor hatte die saarländische Landesregierung angekündigt, die Ausgangsbeschränkung solle vom 4. Mai an gelockert werden. Eine Sprecherin des Gerichtes sagte am Abend, der Beschluss der Verfassungsrichter gelte ab sofort. Der Verfassungsgerichtshof erklärte, er wisse sich „in Übereinstimmung mit dem Vorhaben der Landesregierung“, die Ausgangsbeschränkungen zu lockern.
Mit der Entscheidung reagierte das Gericht auf den Eilantrag eines saarländischen Bürgers. Dieser hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt und eine einstweilige Anordnung gegen die Beschränkung beantragt. Er sah sich laut Gericht in seinem Grundrecht der Freiheit der Person verletzt.
Seit 21. März durften die Saarländer ihre Wohnung wegen der Corona-Pandemie nur mit einem triftigen Grund verlassen. Dazu gehören der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe oder Arztbesuche. Die Maßnahmen der Landesregierung seien wegen der vergleichsweise hohen Infektionszahlen im Saarland „geboten“ gewesen (Beschluss vom 28. April 2020 - Lv 7/20), hieß es vom Gericht.
Das Bundesverfassungsgericht hatte darüber hinaus vor einigen Tagen entschieden, dass eine allgemeine Einschränkung der Versammlungsfreiheit im Rahmen der Corona-Maßnahmen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, berichtete das Portal Telepolis am 16. April. Es gab damit einem Eilantrag gegen das von der Stadt Gießen erlassene Demonstrationsverbot teilweise statt.