Unmittelbar vor dem Ende der verlängerten Annahmefrist für den Diesel-Vergleich hat sich der VW-Konzern mit rund 235.000 Kunden auf Entschädigungszahlungen geeinigt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat daraufhin seine Musterfeststellungsklage gegen das Unternehmen zurückgezogen, wie vzbw-Vorstand Klaus Müller am Donnerstag sagte. «Noch nie haben so viele Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen Schlag profitieren können.» Mit dem Verfahren gehe ein «historischer Gerichtsprozess zu Ende», betonte Müller.
Nach VW-Angaben sollen ab dem 5. Mai insgesamt etwa 750 Millionen Euro an Zahlungen in Zusammenhang mit dem Abgasskandal fließen. «Ziel des Vergleichs war, Zehntausenden Kunden, Volkswagen und dem Justizsystem langwierige Verfahren zu ersparen», teilte der Konzern mit. Dass sich rund 90 Prozent der über 260.000 Vergleichsberechtigten der Einigung angeschlossen hätten, «übertrifft unsere Erwartungen deutlich». Je nach Alter und Typ des Fahrzeugs sollen Kunden mit Beträgen zwischen 1350 und 6250 Euro entschädigt werden. Etwa 17.000 Fälle waren am Donnerstag noch in der Prüfung.
Auf den Diesel-Vergleich hatten sich Volkswagen und vzbv Anfang des Jahres verständigt. Die Einigung sieht vor, dass von der Dieselaffäre betroffene Verbraucher Schadenersatz für den Wertverlust ihrer Fahrzeuge bekommen. Einlassen auf den Vergleich konnten sich Autobesitzer, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen und ihren Wagen vor dem 31. April 2015 erworben hatten und für die deutsches Recht gilt, wie Jutta Gurkmann vom vzbv erklärte.
Während die Ansprüche der Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage mit dem Diesel-Vergleich abgegolten sind, gibt es noch Zehntausende Kunden, die privat gegen VW prozessieren. Erstmalig wird am Dienstag (5. Mai) auch am Bundesgerichtshof (BGH) über eine solche Einzelklage verhandelt. Ein Mann aus Rheinland-Pfalz fordert dabei für seinen 2014 gekauften Gebrauchtwagen den vollen Kaufpreis von 31 500 Euro von Volkswagen zurück. Im Sommer sollen am BGH weitere Termine zu Rückzahlungsforderungen wegen manipulierter Diesel-Fahrzeuge folgen.
Auch am Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird derzeit über die Spätfolgen des Dieselskandals verhandelt (Rechtssache C-693/18). Die zuständige EuGH-Gutachterin vertrat am Donnerstag die Ansicht, eine zur Senkung von Abgaswerten bei Labortests eingesetzte Software sei eine «Abschalteinrichtung» - und damit nach EU-Recht verboten. Ein Urteil hierzu dürfte in wenigen Wochen folgen.