Die Corona-Krise hat den gesetzlichen Krankenversicherungen schwer zugesetzt. "Ohne gesetzliche Maßnahmen steuert das Finanzierungssystem der Krankenversicherung spätestens zum Jahreswechsel 2020/21 auf einen existenziell bedrohlichen Liquiditätsengpass zu: Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds wird im Verlauf des zweiten Halbjahres aufgrund der absehbaren Mindereinnahmen und vorgegebenen Zahlungsverpflichtungen aufgebraucht sein", heißt es in einem dem Handelsblatt vorliegenden Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes.
In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) drohen nach Darstellung der Krankenkassen höhere Beiträge, wenn der Bund nicht mehr Geld der Steuerzahler beisteuert, so Reuters.
Ihr Spitzenverband forderte nach einer Telefonkonferenz mit Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen höheren Bundeszuschuss. Es habe Einigkeit geherrscht, dass die Stabilität der GKV-Finanzen eine herausragende Rolle spiele, sagte die Vorstandschefin des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, am Dienstag. Deshalb werde spätestens im Herbst mit Finanzminister Olaf Scholz (SPD) über einen höheren Bundesanteil an der GKV-Finanzierung zu sprechen sein. Unterstützung bekam sie vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und von den Grünen. Das Gesundheitsministerium lehnte eine Stellungnahme ab.
Die Krankenkassen stellen sich auf geringere Einnahmen als Folge der Viruskrise ein. Höhere Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit vermindern die Beitragseinnahmen. Zudem konnten von der Krise betroffene Arbeitgeber die Sozialbeiträge für die Monate März und April stunden lassen. Über eine Anschlussregelung wird noch verhandelt. In den Finanzen deutet sich das bereits an: In einer internen vorläufigen Auswertung kam das Bundesamt für Soziale Sicherung zu dem Ergebnis, dass im April die Beitragseinnahmen für die Krankenkassen im Vergleich zum Vorjahresmonat um etwa fünf Prozent gesunken seien. Das seien etwa 680 Millionen Euro weniger. Für eine belastbare Prognose der weiteren Entwicklung “gibt es noch zu wenig Daten”, teilte die für den Gesundheitsfonds zuständige Behörde auf Anfrage mit.