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Lockerung der Corona-Regeln: Das ist der aktuelle Stand in den Bundesländern

Lesezeit: 6 min
14.05.2020 14:44  Aktualisiert: 14.05.2020 14:44
Es folgt der aktuelle Stand (Donnerstag) der Lockerungen in den verschiedenen Bundesländern in den Bereichen Restaurants, Hotels und Ferienwohnungen, Kontaktbestimmungen, Demonstrationen, Schulen und Kitas sowie Museen und Kinos.
Lockerung der Corona-Regeln: Das ist der aktuelle Stand in den Bundesländern
In Mecklenburg-Vorpommern sind Restaurants schon wieder geöffnet, allerdings muss ein Gast pro Tisch seine Daten hinterlassen. (Foto: dpa)
Foto: Jens B

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Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hatten sich Bund und Länder zuletzt darauf verständigt, dass die Bundesländer über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens in eigener Verantwortung entscheiden. Sie sollen dabei auch die regionale Entwicklung der Infektionszahlen berücksichtigen. Die Lockerungen erfolgen in aller Regel unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin die bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.

1) Restaurants

BADEN-WÜRTTEMBERG: Speiselokale dürfen vom 18. Mai an wieder öffnen.

BAYERN: Biergärten und Außenbereiche sollen ab dem 18. Mai öffnen, Innenräume ab dem 25. Mai.

BERLIN: Essen in Restaurants soll ab dem 15. Mai möglich sein.

BRANDENBURG: Restaurants sollen am 15. Mai wieder öffnen dürfen.

BREMEN: Restaurantbesuche sind ab 18. Mai möglich. Gästelisten mit Namen und Kontaktdaten sind Pflicht.

HAMBURG: Restaurants sind seit Mittwoch wieder offen.

HESSEN: Gaststätten dürfen ab dem 15. Mai wieder öffnen, unter anderem muss die Bedienung Mundschutz tragen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Restaurants sind geöffnet. Ein Gast pro Tisch muss seine Daten hinterlassen.

NIEDERSACHSEN: Restaurants sind geöffnet, dürfen jedoch maximal die Hälfte ihrer Plätze vergeben.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Restaurants sind geöffnet. Unter anderem müssen die Kontaktdaten eines jeden Besuchers registriert werden.

RHEINLAND-PFALZ: Gaststätten dürfen seit Mittwoch wieder unter Auflagen öffnen, unter anderem sind Öffnungszeiten beschränkt und Sitze an Theken für Gäste tabu.

SAARLAND: Restaurantbesuche sind ab dem 18. Mai möglich.

SACHSEN: Restaurants dürfen ab dem 15. Mai wieder öffnen. Speisekarten müssen abwischbar sein.

SACHSEN-ANHALT: Die Restaurants dürfen am 22. Mai wieder öffnen - per Sondergenehmigung vom Kreis auch schon am 18. Mai.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Speisen in Restaurants ist ab 18. Mai möglich.

THÜRINGEN: Restaurants können ab dem 15. Mai öffnen.

2) Hotels und Ferienwohnungen

BADEN-WÜRTTEMBERG: Ferienwohnungen können am 18. Mai wieder öffnen, Hotels vom 29. Mai an.

BAYERN: Eine Öffnung bis zum 30. Mai wird angestrebt.

BERLIN: Hotels und Ferienwohnungen können ab dem 25. Mai öffnen.

BRANDENBURG: Hotels und Ferienwohnungen nehmen ab 25. Mai Gäste auf.

BREMEN: Hotels und Ferienwohnungen dürfen ab dem 18. Mai öffnen.

HAMBURG: Hotels und Ferienwohnungen können seit Mittwoch öffnen.

HESSEN: Ab 15. Mai dürfen Hotels und Ferienwohnungen Touristen aufnehmen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Für Einwohner des Bundeslandes öffnen Hotels und Ferienwohnungen ab dem 18. Mai, für alle anderen gilt bis zum 25. Mai ein Einreiseverbot.

NIEDERSACHSEN: Ferienwohnungen dürfen betrieben werden, Hotels sollen vom 25. Mai an mit maximal 50 Prozent Auslastung folgen.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Ferienwohnungen dürfen wieder touristisch genutzt werden, Hotels sollen ab dem 18. Mai folgen.

RHEINLAND-PFALZ: Hotels und Ferienwohnungen dürfen ab dem 18. Mai wieder für Touristen öffnen.

SAARLAND: Hotels und Ferienwohnungen dürfen ab dem 18. Mai wieder öffnen.

SACHSEN: Hotels und Ferienwohnungen sollen ab dem 15. Mai wieder öffnen können.

SACHSEN-ANHALT: Ferienwohnungen sollen ab dem 15. Mai öffnen, Hotels sollen - zunächst für Gäste aus dem eigenen Land - am 22. Mai folgen. Kurz darauf sollen auch Besuche aus anderen Regionen möglich sein.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Besuche sind ab dem 18. Mai möglich.

THÜRINGEN: Hotels und Ferienwohnungen dürfen vom 15. Mai aufmachen.

3) Kontaktbestimmungen

BADEN-WÜRTTEMBERG: Der Aufenthalt draußen ist auch mit Angehörigen eines weiteren Haushalts gestattet. In privaten Räumen sind Treffen mit Geschwistern und deren Familien sowie Personen aus einem weiteren Haushalt möglich.

BAYERN: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

BERLIN: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

BRANDENBURG: Kontakte von zwei Hausständen sind erlaubt - zuhause und im Freien.

BREMEN: Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen.

HAMBURG: Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.

HESSEN: Im öffentlichen Raum dürfen wieder Angehörige von zwei Haushalten gemeinsam unterwegs sein.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Im öffentlichen und privaten Raum können sich mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

NIEDERSACHSEN: Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Es dürfen sich Mitglieder aus zwei Familien in der Öffentlichkeit treffen.

RHEINLAND-PFALZ: Im öffentlichen Raum können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen.

SAARLAND: Drinnen wie auch draußen können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen.

SACHSEN: Ab dem 15. Mai können sich zwei Hausstände treffen.

SACHSEN-ANHALT: Zusammenkünfte von bis zu fünf Menschen sind erlaubt, auch wenn diese nicht gemeinsam in einem Haushalt leben.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

THÜRINGEN: Seit Mittwoch können sich die Mitglieder von zwei Haushalten treffen.

4) Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes)

BADEN-WÜRTTEMBERG: Versammlungen sind erlaubt - mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes - etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen.

BAYERN: Nach ausufernden Demonstrationen am vergangenen Wochenende will Bayern ein neues Konzept erarbeiten.

BERLIN: Ab 18. Mai sind Versammlungen in geschlossenen Räumen mit bis 50 Teilnehmern erlaubt. Ab 25. Mai dürfen an Versammlungen unter freiem Himmel bis zu 100 Menschen teilnehmen, bislang sind es 50.

BRANDENBURG: Versammlungen mit bis zu 50 Menschen sind mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt.

BREMEN: Versammlungen müssen genehmigt und können zum Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden.

HAMBURG: Versammlungen sind untersagt, unter freiem Himmel können Ausnahmen genehmigt werden.

HESSEN: Sind unter Auflagen erlaubt. Prinzipiell müssen Veranstaltungen bis 100 Personen grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Vom 18. Mai an sind im Freien Veranstaltungen mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt.

NIEDERSACHSEN: Für Demonstrationen und Versammlungen unter freiem Himmel können die Behörden Ausnahmegenehmigungen erteilen.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Das Land hat alle öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen «bis auf weiteres» verboten.

RHEINLAND-PFALZ: Versammlungen unter freiem Himmel können im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden.

SAARLAND: Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes unter freiem Himmel sind unter besonderen Auflagen wieder erlaubt, wenn die Hygienevorschriften eingehalten werden können.

SACHSEN: Ab 15. Mai sollen Kundgebungen nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt sein.

SACHSEN-ANHALT: Demonstrationen sind möglich, wenn die Versammlungsbehörde sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt. Eine pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Versammlungen sind verboten, Ausnahmen aber möglich.

THÜRINGEN: Seit 13. Mai sind unter anderem Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl möglich.

5) Schulen und Kitas

BADEN-WÜRTTEMBERG: Viele Schüler gehen bereits wieder zur Schule. Mitte Juni sollen dann alle Schüler zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten. Kitas dürfen laut einem Beschluss der Corona-Lenkungsgruppe ab 18. Mai für maximal 50 Prozent der Kinder wieder öffnen. Die Änderung der Corona-Verordnung dazu wird voraussichtlich am Freitag oder Samstag offiziell verkündet.

BAYERN: Die Hälfte der Kita-Kinder soll bis Pfingsten wieder in den Kitas sein, bis Mitte Juni sollen möglichst alle Schüler in die Schule gehen.

BERLIN: Bis zum Sommer soll jedes Kita-Kind wieder ein Betreuungsangebot erhalten. Bis Ende Mai sollen alle Schüler mit verringerter Stundenzahl in die Schulen gehen.

BRANDENBURG: Alle Brandenburger Kinder können ab 25. Mai bis zu den Sommerferien Ende Juni wieder in die Schule oder Kita gehen - zumindest tageweise.

BREMEN: Ab 1. Juni werden alle Vorschulkinder wieder in Kitas kommen. Ab 18. Mai werden die Klassen 1-3 wieder schrittweise in die Grundschulen geholt.

HAMBURG: Ab dem 25. Mai sollen alle Schüler wenigstens einmal pro Woche Unterricht in der Schule bekommen. Kitas gehen ab dem 18. Mai schrittweise in den Regelbetrieb.

HESSEN: Kitas sollen Anfang Juni allmählich in den eingeschränkten Normalbetrieb übergehen. Der Unterricht an den Schulen hat schrittweise wieder begonnen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Vom Donnerstag an sollen alle Schüler schrittweise in die Schule zurückkehren können. Am 25. Mai soll ein eingeschränkter Einstieg in die Kita-Regelbetreuung erfolgen.

NIEDERSACHSEN: Die Rückkehr zum Regelbetrieb in den Kitas ist für den 1. August geplant. Schüler aller Klassen sollen möglichst noch vor den Sommerferien in die Schule gehen können.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Kita-Kinder und Schüler kehren schrittweise zurück. Ab Ende Mai sollen alle Schüler tageweise Präsenzunterricht erhalten, ab September soll es einen «eingeschränkten Regelbetrieb» für alle Kita-Kinder geben.

RHEINLAND-PFALZ: Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen, alle Schüler sollen bis Mitte Juni wieder zur Schule gehen. Die Kitas werden bis spätestens zu den Sommerferien für alle geöffnet.

SAARLAND: In Kitas und Schulen soll es spätestens bis zu den Sommerferien «wieder einen möglichst regulären Betrieb geben».

SACHSEN: Sachsens Kitas und Grundschulen sollen vom 18. Mai an im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen. Schüler an weiterführenden Schulen sollen vom 18. Mai an zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden.

SACHSEN-ANHALT: Bis zum Start der Pfingstferien am 18. Mai sollen alle Klassenstufen für mindestens einen Tag zum direkten Austausch mit ihren Lehrern in die Schulen zurückkehren. Bei Kitas werden Modelle diskutiert, in denen Kinder abwechselnd in die Kita kommen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Alle Schüler sollen tageweise in die Schule kommen - bis wann ist unklar. Vom 1. Juni an soll in den Kitas ein eingeschränkter Regelbetrieb gelten.

THÜRINGEN: Die Kommunen können selbst entscheiden, ob bereits ab 18. Mai in den Kindergärten ein eingeschränkter Regelbetrieb gestartet werden soll. Bis spätestens 15. Juni soll dieser in allen Kitas starten. In den Schulen sollen spätestens nach Pfingsten wieder alle Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen können.

6) Museen und Kinos

BADEN-WÜRTTEMBERG: Museen dürfen wieder öffnen, Kinos bleiben geschlossen.

BAYERN: Museen sind geöffnet, Kinos bleiben fürs Erste geschlossen.

BERLIN: Museen können wieder öffnen, Kinos müssen vorerst zu bleiben.

BRANDENBURG: Museen können wieder öffnen, für Kinos gibt es noch keine Öffnungstermine.

BREMEN: Museen können wieder öffnen, für Kinos gibt es keine Angaben.

HAMBURG: Museen können wieder öffnen, Kinos bleiben erstmal zu.

HESSEN: Museen dürfen wieder öffnen, prinzipiell auch Kinos, wenn sie Hygiene- und Abstandsregeln gewährleisten können.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Museen können wieder öffnen, zu Kinos ist der 25. Mai im Gespräch.

NIEDERSACHSEN: Museen können wieder öffnen, Kinos sind geschlossen.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Museen sind offen. Kinos dürfen mit deutlich reduzierten Besucherzahlen ab dem 30. Mai wieder öffnen.

RHEINLAND-PFALZ: Museen dürfen wieder öffnen, Kinos sind dagegen weiterhin geschlossen.

SAARLAND: Museen können wieder öffnen, für Kinos gibt es noch keine Angaben.

SACHSEN: Museen sind wieder geöffnet, Kinos sind noch geschlossen.

SACHSEN-ANHALT: Museen dürfen öffnen. Kinos sind noch geschlossen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Museen sind offen, Kinos dürfen mit deutlich reduzierten Besucherzahlen ab dem 18. Mai wieder öffnen.

THÜRINGEN: Museen dürfen öffnen, für Kinos gibt es noch keinen Öffnungstermin.


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