In Deutschland ist ein Streit um ein neues Inkasso-Gesetz entbrannt: Die Bundesregierung und Vertreter der Einkassierungs-Branche streiten sich derzeit um einen neuen Entwurf, der den Schutz der Schuldner erheblich erhöhen soll. Es geht insbesondere darum, dass für sie die Kosten verringert werden.
Dagegen läuft der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) derzeit Sturm und weist auf einen anderen Aspekt hin: Mit dem Gesetzesvorhaben könnten erhebliche Zusatzbelastungen für die Justizbehörden einhergehen, warnt die Organisation und weist auf die offiziellen Statistiken hin: Denn zurzeit bearbeiten Inkassounternehmen rund 84 Prozent der übergebenen Forderungen außergerichtlich. Nur 16 Prozent der Fälle werden ins gerichtliche Mahnverfahren überführt, wo sie vor den Zivilgerichten gelöst werden.
„Inkasso-Unternehmen werden durch das Gesetz zu Rationalisierungen zu Lasten der Arbeitgeber gezwungen. Rund 20 Prozent der Fälle, die heute noch außergerichtlich bearbeitbar sind, müssten in das gerichtliche Mahnverfahren überführt werden“, schätzt die Präsidentin des BDUI, Kirsten Pedd. „Für die Justiz würde dies mehr als eine Verdopplung der Fallzahlen bedeuten“, fügt sie hinzu.
Die Änderung des Inkasso-Rechts zielt zwar überwiegend auf die Verbraucher ab, betrifft aber auch Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen, die aufgrund der Corona-Krise besonders finanziell unter Druck stehen. Viele der mehr als vier Millionen Solo-Selbstständigen ist nicht mehr in der Lage, die Rechnungen der Gläubiger zu bezahlen, weil der Lockdown zu einem rasanten Auftragseinbruch geführt hat. Da die finanzielle Decke, über die sie verfügen, oft sehr dünn ist, trifft sie die Pandemie besonders hart.
Der Streit dürfte noch lange nicht ausgestanden sein, weil das Gesetz wohl noch lange nicht in Kraft tritt: „Wahrscheinlich wird es erst am Ende des Jahres sein“, sagt eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums auf Anfrage der Deutschen Wirtschaftsnachrichten (DWN).