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Die Mehrwertsteuer-Reform vernichtet den EU-Binnenmarkt

Lesezeit: 6 min
13.06.2020 11:14  Aktualisiert: 13.06.2020 11:14
Mit der neuesten Mehrwertsteuer-Reform erschafft Brüssel ein bürokratisches Monster. Viele Unternehmen werden sich genau überlegen, ob es überhaupt noch lohnenswert ist, innereuropäischen Handel zu betreiben.
Die Mehrwertsteuer-Reform vernichtet den EU-Binnenmarkt
Die berühmt-berüchtigte Verordnung zur Gurkenkrümmung wurde bereits im Jahre 2009 abgeschafft. Letztlich war sie jedoch nur ein Symbol für eine überbordende Bürokratie, ein wirkliches Problem stellte sie nicht dar. Da ist die neue Mehrwertsteuer-Verordnung von ganz anderer Qualität: Sie kann dem Binnenmarkt schwer schaden, ihn letztendlich sogar vernichten.

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Der EU-Binnenmarkt ist schon jetzt eine Fata Morgana, weil in den verschiedensten Bereichen extrem unterschiedliche Bedingungen herrschen. Das größte Übel ist allerdings die Umsatzsteuer, die nach dem System der Mehrwertsteuer erhoben wird. Jedes Land kassiert nach anderen Sätzen und nach anderen Bedingungen, sodass viele Unternehmer bestimmte Märkte nicht bearbeiten, weil sich die Mühe angesichts der zu beachtenden Vorschriften nicht lohnt. Jetzt wird die Situation allerdings noch schlimmer: Die EU erzwingt in drei Etappen – 2020, 2021 und 2022 – eine Reform der Mehrwertsteuer, um den angeblichen Steuerbetrug von 50 Milliarden Euro zu bekämpfen. Dadurch entsteht eine zusätzliche Flut an Vorschriften, doch in Brüssel hat man keine Scheu, den neuen Bürokratie-Supergau als „Vereinfachung“ zu bezeichnen. Die einfachste Idee wird nicht einmal angedacht: Die offenbar unbrauchbare Mehrwertsteuer abzuschaffen und ein anderes Steuersystem einzuführen.

Die Bedingungen sind extrem kompliziert und werden ständig geändert

Die Vorschriften sind so detailliert, dass alle Firmen, die innerhalb der EU Handel treiben, Experten einsetzen müssen, um nicht ständig von einem Steuer-Strafverfahren ins nächste zu geraten. Doch selbst für diese Steuer-Experten ist die Sachlage kompliziert, und jetzt wird sie noch unübersichtlicher: Bereits die erste Phase der Reform, die derzeit umgesetzt wird, ist gekennzeichnet von einer laufenden Änderung der Vorschriften, was dazu führt, dass man ständig unsicher ist, was denn aktuell gilt. Außerdem muss man damit rechnen, dass auch in Zukunft weitere umfangreiche Änderungen erfolgen. Diese Verwirrung wird auf zwei Ebenen betrieben: Ersten erfindet die EU-Kommission laufend neue Vorschriften. Zweitens gelten in allen EU-Mitgliedstaaten zwar „prinzipiell“ die gleichen Regeln, aber eben nur prinzipiell.

Die Bekämpfung des „Vorsteuer-Betrugs“ soll den Staaten Milliarden bringen

Der entscheidende Auslöser für diesen neuen bürokratischen Tsunami ist der „Vorsteuer-Betrug“.

Das System stellt sich folgendermaßen dar:

  • Das Unternehmen, das eine Ware oder Dienstleistung bezieht, bezahlt dem Lieferanten den Preis plus die Umsatzsteuer.
  • Das Unternehmen verkauft natürlich auch Waren oder Dienstleistungen an andere Abnehmer und kassiert von diesen ebenfalls Umsatzsteuer.
  • An das Finanzamt zahlt das Unternehmen die Umsatzsteuer aus seinen Verkäufen minus die Umsatzsteuer, die es an seine Lieferanten gezahlt hat (letztere wird als Vorsteuer bezeichnet).
  • Der Betrug: Ein Unternehmen behauptet, an erfundene Lieferanten Rechnungen einschließlich Umsatzsteuer bezahlt zu haben und zieht diese Umsatzsteuer als Vorsteuer ab. Dadurch verringert sich die eigene Umsatzsteuer-Zahlung oder wird gar zum Minus (das man sich vom Finanzamt erstatten lassen kann).
  • Wie der Betrug genau vonstatten geht: Der angebliche Lieferant hat nie existiert (oder hat nur kurz existiert und wurde dann geschlossen). Oder es wird eine Lieferkette über mehrere Länder – häufig mit Firmen außerhalb der EU – gebildet, die sich dem Zugriff des Finanzamts entziehen.

Zum Verständnis: Diese Tricks sind nur möglich, weil das heutige Mehrwertsteuer-System die Vorsteuer enthält. Im früheren Allphasen-Umsatzsteuer-System – das von den modernen Steuer-Theoretikern als veraltet belächelt wird – entrichtet jede Firma auf jeder Stufe der Kette vom ersten Erzeuger bis zum Letztverkäufer die jeweils anfallende Umsatzsteuer. Der angebliche Vorteil des modernen Mehrwertsteuer-Systems besteht darin, dass in jeder Kette nur der in der jeweiligen Etappe erwirtschaftete „Mehrwert“ besteuert und die Umsatzsteuerlast an den nächsten Unternehmer bis zum Letztkäufer weitergegeben wird. Diese intellektuelle Kapriole sollte die Unternehmen entlasten – aber durch das neue System der Missbrauchs-Bekämpfung wird die ganze Sache zu einem Alptraum für die Unternehmen.

Immer mehr Abnehmer sollen die Umsatzsteuer der Lieferanten an das Finanzamt zahlen

Eine erste Maßnahme zur Bekämpfung des Vorsteuer-Betrugs kommt bereits seit längerem in einigen Bereichen zum Einsatz und soll nun auf alle Bereiche ausgeweitet werden.

  • Der Käufer zahlt an den Lieferanten nicht die komplette Rechnung, sondern nur den Teil, der auf die Lieferung oder Leistung entfällt (also nicht die Umsatzsteuer).
  • Die in der Lieferanten-Rechnung enthaltene Umsatzsteuer überweist das Empfänger-Unternehmen direkt an das Finanzamt und macht erst, wenn diese Zahlung erfolgt ist, die Umsatzsteuer der Rechnung als Vorsteuer geltend.

Das heißt: Das System der Mehrwertsteuer wird im Interesse der Missbrauchsbekämpfung kurzerhand pervertiert. Anders ausgedrückt: Aus Sicht der EU-Bürokraten ist es kein Problem, ob man eine Rechnung auf einmal oder in zwei Teilen – also an den Lieferanten und an das Finanzamt – zahlt, das sei doch keine größere Aufwendung.

Im Handel innerhalb der EU wird die Zahlung der Mehrwertsteuer zum Hindernis-Rennen

Eine weitere Methode der Steuerhinterziehung ortet die EU im Binnenhandel, der im europäischen Mehrwertsteuer-System besonderen Bedingungen unterliegt:

  • Ein Unternehmen liefert von einem EU-Land an ein anderes Unternehmen in einem anderen EU-Land. Die Rechnung wird steuerfrei ausgestellt.
  • Die Steuerfreiheit ist aber nicht endgültig. Das System geht davon aus, dass das Empfänger-Unternehmen beim Verkauf der Ware – oder der mit den importierten Produkten in weiterer Folge hergestellten Erzeugnissen – Umsatzsteuer von den Kunden kassiert und diese korrekt an das dortige Finanzamt abführt.
  • Nur: Das System funktioniert auch hier nicht, die Besteuerung bei den Empfängern der Importe erfolgt nicht in dem vom Fiskus erwarteten Ausmaß.

Also wird nun Schritt für Schritt ein umfangreiches Kontroll-System aufgebaut, das folgende Blüten treibt:

  • Bei jeder Lieferung innerhalb der EU müssen auf der Rechnung die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (UID) des Verkäufers und des Käufers erscheinen. Bislang war dies nur eine Empfehlung, jetzt ist es die Voraussetzung für die steuerfreie Lieferung.
  • Damit nicht genug: Dass das Geschäft tatsächlich realisiert wurde, muss mit zwei unterschiedlichen Dokumenten jederzeit nachweisbar sein, etwa mit der Rechnung des Speditionsunternehmens und der Zahlung durch den Käufer.
  • Die Initiatoren der Mehrwertsteuer-Reform bezweifeln, dass diese Auflagen genügen. Sie haben also ergänzende Pläne, die auch gegen den grenzüberschreitenden Vorsteuer-Betrug wirken sollen:

o Vorgesehen ist, dass ab 2022 die Exporteure die Umsatzsteuer in den Bestimmungsländern bezahlen. Dies kann entweder durch den Erwerb einer Steuer-Nummer im Land des Empfängers oder über das nationale Finanzamt erfolgen, das das Geld an das Finanzamt im Empfängerland überweist. Zur Debatte steht auch eine EU-weit agierende Clearing-Stelle.

o Diese Konstruktion ist besonders grotesk: Eigentlich haben doch Lieferanten von ihren Abnehmern Geld zu bekommen, doch hier soll das Gegenteil geschehen: Exporteure werden vorweg Umsatzsteuer in einem anderen Land, nach dessen Sätzen und Regeln, bezahlen müssen. Ob und wann sie das Geld von ihren Kunden bekommen, ist ihr Problem, Hauptsache das Finanzamt im Abnehmerland kassiert. Ganz ohne Zweifel: Die ist eine weitere Perversion der Mehrwertsteuer-Regelung. Für die EU-Bürokraten jedoch kein Problem: Das Empfänger-Unternehmen muss doch ohnehin die Rechnung des Lieferanten und die eigene Umsatzsteuer bezahlen. Dem Lieferanten wird der Rechnungsbetrag und die im Voraus vom Lieferanten abgeführte Umsatzsteuer überwiesen.

Gäbe es tatsächlich einen EU-Binnenmarkt, wären die Dinge einfach:

  • Jedes Unternehmen würde seine Waren und Leistungen mit dem Verkaufspreis plus Mehrwertsteuer verrechnen, unabhängig davon, ob es sich um ein Geschäft im Inland oder im Ausland handelt.
  • Jeder Abnehmer berücksichtigt die ihm verrechnete Umsatzsteuer als Vorsteuer bei seiner Umsatzsteuer.
  • So einfach ist die Welt nicht, weil die Länder nicht gleich stark sind:

o Ein Land, das viel importiert und weniger exportiert, hätte in den Abrechnungen der eigenen Unternehmen hohe Abzüge durch die Vorsteuer aus den Importen.

o Ein Land, das viel exportiert und weniger importiert, bekäme die hohen Umsatzsteuer-Einnahmen aus den Exporten und hätte weniger Abzüge aus der Vorsteuer durch die Importe.

o Werden die Lieferungen und Umsätze steuerfrei von einem EU-Staat an den anderen exportiert, wie dies derzeit der Fall ist, dann kassiert der Abnehmerstaat die volle Steuer von seinen Steuerpflichtigen und die Import-Länder profitieren. So dachte man bei der Einführung der Mehrwertsteuer in den siebziger Jahren. Nachdem dies nur theoretisch stimmt, hat man sich jedoch keine vernünftige Lösung einfallen lassen, sondern eine, die eine gigantische Behinderung des innergemeinschaftlichen Handels darstellt.

Deutschland als Sünder wider die genialen Brüsseler Initiativen

Die EU-Kommission ist nicht allein auf dem Pfad der Steuereintreibung unterwegs. Deutschland ist im vergangenen Jahr einen eigenen Weg gegangen. Nachdem in erster Linie chinesische Anbieter unter Umgehung des deutschen Fiskus über on-line-Plattformen in Deutschland verkaufen, wurde eine so genannte Marktplatzhaftung eingeführt. Online-Plattformen wie Amazon haften dafür, dass die Anbieter auch die Umsatzsteuer bezahlen. In der Folge mussten alle Anbieter eine deutsche Umsatzsteuer-Nummer lösen und zahlen seither Millionen an den Fiskus. Die Zahl der in Deutschland registrierten chinesischen Unternehmen ist sprunghaft von 450 auf 29.000 angestiegen.

Die europäische Groteske: Die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Man erklärt in Brüssel, dass die Mehrwertsteuer-Reform ausreichend sei und die Mitgliedstaaten keine Alleingänge verfolgen dürfen.

Die zweite Groteske: Die gegen China gerichtete Aktion traf im ersten Anlauf auch die EU-Firmen, die plötzlich aufgefordert wurden, neben ihrer eigenen auch eine deutsche Steuernummer zu lösen, um in Deutschland über ein Online-Portal verkaufen zu können.

Eine Groteske korrigiert die andere: Allerdings hat sich dieses Problem wiederum durch die EU-Bürokratie gelöst. Neben dem seit langem bestehenden EU-Register der Umsatzsteuer-Nummern wurde ein zweites Register eingerichtet, das MIAS (Mehrwertsteuer--Informationsaustauschsystem) mit denselben Nummern. Bei MIAS muss man die bestehende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) durch das eigene Finanzamt validieren lassen, wenn man innerhalb der EU Handel treiben will. Ohne MIAS ist man in der EU auf das Heimatland beschränkt. Mit einer MIAS-Validierung wird man als Lieferant aus der EU auch in Deutschland bei Amazon nicht mehr einem chinesischen Elektrohändler gleichgestellt, sondern als EU-Unternehmen anerkannt.

Der Horror: Man zahlt die Umsatzsteuer des Lieferanten und die Umsatzsteuer der ausländischen Kunden

Besonders provokant ist die ständig wiederholte Behauptung seitens der EU-Bürokraten, dass man die Kleinunternehmen schonen werde. Für die zahllosen kleineren Unternehmen kommen tatsächlich eigene Bestimmungen zur Anwendung, die auch detailreich formuliert sind. Wenn so ein Unternehmen allerdings die verschiedenen Schwellenwerte überschreitet, die zudem nicht überall gleich hoch sind, fällt es aus einer Welt bürokratischer Auflagen in eine andere.

Besonders froh werden die Kleinunternehmer ohne Zweifel sein, wenn auch sie die Umsatzsteuer ihrer Lieferanten und die Umsatzsteuer ihrer ausländischen EU-Kunden im Voraus zahlen müssen, bevor sie noch einen einzigen Cent auf dem Konto haben …

Genau so und nicht stellt man sich den freien Handel in einem europäischen Binnenmarkt vor.

                                                                            ***

Ronald Barazon war viele Jahre Chefredakteur der Salzburger Nachrichten. Er ist einer der angesehensten Wirtschaftsjournalisten in Europa und heute Chefredakteur der Zeitschrift „Der Volkswirt“ sowie Moderator beim ORF.


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