Deutschland

DWN-Ratgeber: Staatliche Unterstützung während Corona - und wie man an sie herankommt

Lesezeit: 4 min
05.07.2020 07:43
Auch wenn es immer wieder Kritik gibt: Dass der deutsche Staat nichts unternimmt, um den Unternehmen während der Krise unter die Arme zu greifen, kann man wirklich nicht sagen. Die Bundesregierung hat einen Rettungsschirm von 1,2 Billionen Euro aufgespannt - also fast ein Drittel der jährlichen Wirtschaftsleistung Deutschlands. Die DWN haben eine Liste der wichtigsten Maßnahmen zusammengestellt.
DWN-Ratgeber: Staatliche Unterstützung während Corona - und wie man an sie herankommt
Demonstranten mit "Rettungsschirmen" vor dem Kanzleramt in Berlin. (Foto: dpa)

Für Start-ups und Unternehmensgründer

Wirtschafts- und Finanz-Ressort haben für die jungen Unternehmen insgesamt eine Unterstützungssumme von zwei Milliarden Euro vorgesehen.

Ab Ende April hat die Bundesregierung ein neues Programm für diese Zielgruppe initiiert, weil viele andere Unterstützungsleistungen für sie nicht funktioniert haben.

  • Erste Säule für diejenigen, die mit Venture Capital finanziert werden
  • Zweite Säule für diejenigen, die mit Business Angel gegründet worden sind – also mit externen privaten Geldgebern, die mit Kontakten und finanziellen Mittel die Firma unterstützen

Weitere Informationen befinden sich auf der Website des Bundeswirtschaftsministerium

Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen:

Unter der Voraussetzung, dass das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt hat, sofern es bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen, soll ein „Schnellkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Kredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 25 Prozent des Gesamtumsatzes im Jahr 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Auf Wunsch bis zu 2 tilgungsfreie Jahre zu Beginn, um die kurzfristige Belastung zu senken.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Eine Besicherung ist nicht vorgesehen. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Darüber hinaus gibt es Verbesserungen bei bereits bestehenden KfW-Sonderprogrammen. Diese bestehen in einer Verlängerung der Laufzeit von bis zu fünf auf bis zu sechs Jahre, für Kredite bis 800.000 Euro sogar bis zu 10 Jahre. Zudem wird für die Annahme einer positiven Fortführungsprognose darauf abgestellt, dass die Unternehmen zum Stichtag 31.12.2019 geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufgewiesen haben.

KfW-Kredite – Sonderprogramm 2020

Gewerbliche Unternehmen jeder Größenordnung sowie freie Berufe

Umfang der Maßnahme: unbegrenzt

Unternehmen können KfW-Kredite zur Liquiditätssicherung erhalten. Mit dem Sonderprogramm 2020 werden bisherige Programmbedingungen für KfW-Kredite bedeutend gelockert und ausgeweitet. Antragstellung für und Auszahlung der KfW-Kredite erfolgen über die Hausbank.

Über die KfW können Unternehmen Kredite in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro erhalten. Je nach Größe des Unternehmens unterscheiden sich die Zinskonditionen sowie die Übernahme des Ausfallrisikos durch die KfW:

Konditionen für kleinere und mittlere Unternehmen (bis 250 Beschäftigte und bis zu 50 Millionen Euro Umsatz)

  • Zinssatz: 1 Prozent bis 1,46 Prozent
  • Risikoübernahme: 90 Prozent

Konditionen für große Unternehmen (ab 250 Beschäftigte und mehr als 50 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 43 Millionen Euro Bilanzsumme)

  • Zinssatz: 2 Prozent bis 2,12 Prozent
  • Risikoübernahme: 80 Prozent

Bei einer Kredithöhe bis 3 Millionen Euro verzichtet die KfW auf eine eigene Risikoprüfung und übernimmt diejenige der Hausbank. Bei einer Kredithöhe darüber und bis 10 Millionen Euro erfolgt eine vereinfachte Risikoprüfung durch die KfW.

Zudem kann sich die KfW auch an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittelständischen und großen Unternehmen beteiligen.

Für den KfW-Risikoanteil gilt:

  • Er beträgt mindestens 25 Millionen Euro und
  • ist begrenzt auf 25 Prozent des Jahresumsatzes oder das Doppelte der Lohnkosten von 2019 oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 Monate.

Voraussetzung ist, dass das Unternehmen bis zum Stichtag 31. Dezember 2019 kein Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten gemäß EU-Definition gewesen sein darf.

Kredite dieses Programms können nicht mit anderen KfW-Krediten gleichzeitig beantragt werden und nicht mit den Instrumenten des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (s. u.) kombiniert werden.

Zweck der Maßnahme: Das KfW Sonderprogramm steht Unternehmen zur Verfügung, um vor allem den kurzfristigen Liquiditätsbedarf zu decken. Hierzu soll ihnen der Zugang zu günstigen Krediten erleichtert werden. Durch eine Haftungsübernahme von 80 Prozent bzw. 90 Prozent können die Zinssätze gegenüber dem KfW-Schnellkreditprogramm (s. o.) weiter gesenkt werden.

Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF)

Ab 250 Beschäftigte bedeutsame Unternehmen (im Sinne von § 55 Außenwirtschaftsverordnung) sowie Start-ups

Umfang der Maßnahme: bis zu 600 Milliarden Euro

Für Unternehmen, deren Bestand für den Standort Deutschland oder den Arbeitsmarkt erhebliche Bedeutung hat, stellt die Bundesregierung bis Ende 2021 insgesamt zur Verfügung:

  • 400 Milliarden Euro für Staatsgarantien, um es den Unternehmen zu erleichtern, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren,
  • 100 Milliarden Euro für Rekapitalisierungsmaßnahmen, um die Solvenz von Unternehmen sicherzustellen,
  • 100 Milliarden Euro zur Refinanzierung der KfW-Sonderprogramme

Voraussetzung ist das Vorliegen von mindestens zwei der folgenden Kriterien: Eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro, Umsatzerlöse in Höhe von mehr als 50 Millionen Euro sowie im Jahresdurchschnitt mehr als 249 Beschäftigte. Zudem erhalten im Einzelfall auch kleinere Unternehmen Zugang zum Fonds, sofern diese Unternehmen in einem der in § 55 Außenwirtschaftsverordnung genannten Sektoren tätig oder von vergleichbarer Bedeutung für die Sicherheit oder die Wirtschaft sind, sowie Start-ups, die seit dem 1. Januar 2017 in mindestens einer abgeschlossenen Finanzierungsrunde von privaten Kapitalgebern mit einem Unternehmenswert von mindestens 50 Millionen Euro einschließlich des durch diese Runde eingeworbenen Kapitals bewertet wurden.

Zweck der Maßnahme: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds dient der Stabilisierung von Unternehmen der Realwirtschaft durch Überwindung von Liquiditätsengpässen und durch Schaffung der Rahmenbedingungen für eine Stärkung der Kapitalbasis von Unternehmen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt hätte.

Exportkreditgarantien erweitert

Alle Unternehmen

Gewährleistungsrahmen wurde im Nachtragshaushalt auf 160 Milliarden Euro erweitert (zuvor 148 Milliarden Euro)

Unternehmen können seit dem 30. März 2020 Exportgeschäfte auch in bisher marktfähige Länder zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) mit Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland absichern. Diese Ausnahmeregelung gilt

  • für den Export von Lieferungen und Leistungen in alle EU-Staaten sowie Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, die USA und das Vereinigte Königreich.
  • zunächst bis zum 31. Dezember 2020.

Zweck der Maßnahme: Mit der nun geltenden Ausnahmeregelung können etwaige Engpässe im privaten Exportkreditversicherungsmarkt aufgefangen werden.

Schutzschirm für Lieferantenkredite

Kreditversicherer

Der Bund gewährt eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer von bis zu 30 Milliarden Euro.

Kreditversicherungen schützen Lieferanten vor Zahlungsausfällen, wenn ein Abnehmer im In- oder Ausland die Rechnung nicht bezahlen kann oder will:

  • Der Bund übernimmt für das Jahr 2020 eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer von bis zu 30 Milliarden Euro. Durch die damit verbundene Hebelwirkung wird die Absicherung eines Geschäfts-volumens in Höhe von rund 400 Milliarden Euro erreicht.
  • Die Kreditversicherer beteiligen sich substantiell und überlassen dem Bund 65 Prozent der Prämieneinnahmen im Jahr 2020. Zudem tragen sie Verluste bis zu einer Höhe von 500 Millionen Euro selbst und übernehmen die Ausfallrisiken, die über die Garantie des Bundes hinausgehen.

Zweck der Maßnahme: Mit Hilfe des Schutzschirms können Kreditversicherungen bestehende Deckungszusagen weiter aufrechterhalten und auch neue übernehmen – trotz gestiegener Ausfallrisiken.

Quelle: Bundesregierung, keine Gewähr auf Vollständigkeit

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