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US-Höchstgericht urteilt im Besitz-Streit um den Welfenschatz der Preußen-Stiftung

Lesezeit: 1 min
03.07.2020 13:00  Aktualisiert: 03.07.2020 13:36
Der höchste Gerichtshof der USA soll klären, ob die Stiftung Preußischer Kulturbesitz rechtmäßiger Eigentümer des Welfenschatzes ist. Zuvor hatten die Erben von Kunsthändlern auf Herausgabe vor dem Bezirksgericht in Washington geklagt. Dass US-Gerichte in den Fall involviert sind, erscheint sehr sonderbar und birgt Risiken.
US-Höchstgericht urteilt im Besitz-Streit um den Welfenschatz der Preußen-Stiftung
Drei Stücke aus dem Welfenschatz (von links nach rechts: Der sogenannte Osterode-Pokal, ein vierfacher Traubenpokal geschaffen vom Meister Christoph Uder im Jahr 1649, gilt als ein Huldigungsgeschenk des Amtes Osterode an den Celler Herzog Christian Ludwig; der sogenannte Lüneburg-Pokal, ein monumentaler und reichverzierter Buckelpokal des Lüneburger Meisters Nicolas Siemens von 1645, zählt aufgrund seiner Höhe von 1,13 Metern zu den weltweit größten und bedeutendsten Goldschmiedearbeiten dieser Art; ein sogenannter "Tischbrunnen" des Hamburger Meisters Evert Kettwyck, um 1630, gelangte als Geschenk des Amtes Bodenteich nach Celle. (Foto: dpa)
Foto: DB Kulturstiftung der L

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Der jahrelange Streit zwischen Nachfahren jüdischer Kunsthändler und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz um den Welfenschatz beschäftigt nun auch den Supreme Court der USA. Das oberste Bundesgericht kündigte an, sich mit dem Fall zu befassen. Der Supreme Court in Washington will auf Antrag der Bundesrepublik und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) prüfen, ob US-Gerichte in dem Fall überhaupt zuständig sind.

Die Erben der Kunsthändler klagten nämlich zuvor vor dem District Court in Washington auf Herausgabe des Schatzes, welcher dann auch promt eine Zuständigkeit für ein Verfahren gegen die deutsche Stiftung für sich reklamierte. Die Berufung dagegen wurde abgelehnt. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz will nun, dass der Supreme Court die Klage der Kunsthändler-Erben vor dem Washingtoner Bezirksgericht als unzulässig abweist. Während die Anhörungen für den Herbst erwartet werden, dürfte eine Entscheidung erst im kommenden Jahr fallen.

Der Welfenschatz umfasst kostbare Altaraufsätze, Schmuckkreuze und Schreine aus dem Braunschweiger Dom. Die Goldschmiedearbeiten aus dem 11. bis 15. Jahrhundert gelangten 1671 in den Besitz des Welfenhauses. Die Stiftung hat die 44 der ursprünglich 82 Objekte seit der Nachkriegszeit in ihrer Obhut. Das Land Berlin hat den Welfenschatz 2015 zu national wertvollem Kulturgut erklärt. Damit ist eine Ausfuhr aus Deutschland nur noch mit Genehmigung der Bundesregierung möglich.

Im Verfahren geht es um 42 der Goldreliquien. Die Nachfahren der früheren Besitzer gehen davon aus, dass die Objekte ihren Vorfahren von den Nazis nur scheinbar legal weggenommen wurden. Die Restitution wurde erstmals vor zwölf Jahren gefordert. Die Stiftung ist nach eigenen Untersuchungen des Verkaufs des Welfenschatzes 1935 aber überzeugt, dass es sich nicht um einen NS-verfolgungsbedingten Zwangsverkauf handelt. Auch die Beratende Kommission für NS-Rückgaben hatte diese Position 2014 bestätigt. Nach deutschem Recht wäre ein Verfahren wegen Verjährung nicht möglich.

Die Stiftung will für den Fall, dass eine Zuständigkeit von US-Gerichten vom Supreme Court erkannt werden sollte, auch geklärt wissen, ob die Streitigkeit dennoch besser vor einem deutschen Gericht auszutragen ist. Das US-Justizministerium habe die Rechtsauffassung der Stiftung unterstützt, hieß es.

Stiftungspräsident Herman Parzinger begrüßte die Entscheidung des Gerichts in Washington. Er freue sich, «dass wir die Möglichkeit haben, dem höchsten US-Gericht vorzutragen, weshalb wir der Ansicht sind, dass der Fall nicht vor ein amerikanisches Gericht gehört», schrieb Parzinger auf Twitter.


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