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Ursula von der Leyen holt deutsche Top-Juristin in Expertengruppe

Lesezeit: 1 min
10.07.2020 15:08  Aktualisiert: 10.07.2020 15:08
Die EU-Kommission hat die deutsche Juristin Jessica Schmidt in eine Expertengruppe berufen. Schmidt soll die EU-Kommission unter anderem bei der Bekämpfung des unerwünschten Verhaltens einiger Briefkastengesellschaften beraten.
Ursula von der Leyen holt deutsche Top-Juristin in Expertengruppe
02.07.2020, Belgien, Brüssel: Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, nimmt an einer Videokonferenz teil. (Foto: dpa)
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Prof. Dr. Jessica Schmidt, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, deutsches, europäisches und internationales Unternehmens- und Kapitalmarktrecht an der Universität Bayreuth, wurde zum Mitglied der ‚Informal Expert Group on Company Law and Corporate Governance‘ (ICLEG) der Europäischen Kommission ernannt.

Die ‚Informal Expert Group on Company Law and Corporate Governance‘ (ICLEG) besteht aus 14 Expertinnen und Experten aus Europa, die für vier Jahre ernannt worden sind. Sie kommen aus Irland, Frankreich, Luxemburg, Dänemark, Spanien, Italien, Litauen, Polen, Frankreich, den Niederlanden, Norwegen, Österreich und Deutschland. „Die Ernennung zum Mitglied der ICLEG ist für mich eine große Ehre und ich freue mich sehr, Deutschland und natürlich auch die Universität Bayreuth in dieser Expertengruppe vertreten zu dürfen“, so Prof. Dr. Jessica Schmidt, die an der Universität Bayreuth seit 2014 den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches, europäisches und internationales Unternehmens- und Kapitalmarktrecht innehat. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Sie ist Autorin von mehr als 200 Publikationen.

Neben ihrer Forschungs- und Lehrtätigkeit hat die gebürtige Nürnbergerin bereits verschiedene Gesetzgebungsvorhaben mit vorbereitet: 2016 verfasste sie eine Studie für das EU-Parlament zum Thema ‚Cross-border mergers and divisions, transfers of seat: Is there a need to legislate?‘ (‚Grenzüberschreitende Verschmelzungen und Spaltungen, Sitzverlegungen: Besteht Gesetzgebungsbedarf?‘). 2017 wurde die Wissenschaftlerin zum Mitglied der Expertenkommission ernannt, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie eingesetzt hat. 2019 wurde sie ebenfalls Mitglied einer BMJV-Expertenkommission zum Umwandlungsrecht.

Die ICLEG wird die Europäische Kommission u.a. bei der Entwicklung von Strategien und Maßnahmen zu folgenden Themen beraten:

Gesellschaftsrecht, Corporate Governance und künstliche Intelligenz (insbesondere in Bezug auf die Haftung von Unternehmen und Direktoren);

„nachhaltige Unternehmen“ (insbesondere im Hinblick auf die Beziehungen innerhalb von Unternehmensgruppen, Gesellschafts- und Gruppeninteresse, Weisungen in der Unternehmensgruppe und Nachhaltigkeit, Sorgfaltspflicht);

Bekämpfung des unerwünschten Verhaltens einiger Briefkastengesellschaften;

Umsetzung der gesellschaftsrechtlichen Richtlinien, speziell der 2019 verabschiedeten Digitalisierungs-Richtlinie, insbesondere in Bezug auf die Disqualifizierung von Direktoren.


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