Dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität zufolge müssen sich Unternehmen auf harte Strafen einstellen. Bisher zahlen Unternehmen für Vergehen wie Betrug höchstens Sanktionen von 10 Millionen Euro - unabhängig von der Größe. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro könnten den Plänen zufolge künftig bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes fällig werden.
Doch dem Deutschen Richterbund (DRB) zufolge mangelt es am Personal, um die Unternehmenskriminalität nachhaltig zu bekämpfen.
Sven Rebehn, DRB-Bundesgeschäftsführer, teilte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten mit: „Die Staatsanwaltschaften erledigen im Bereich der Wirtschaftskriminalität und Steuerstrafsachen jährlich etwa 150.000 Verfahren gegen Manager oder Mitarbeiter. Das von der Bundesregierung geplante Gesetz gegen Unternehmenskriminalität dürfte dazu führen, dass künftig in etwa jedem zweiten Verfahren zusätzlich eine Sanktion gegen das Unternehmen selbst zu prüfen sein wird. Bisher gehen die Behörden im Bußgeldverfahren in der Regel nur gegen Unternehmen vor, wenn diese sehr aufwendigen Ermittlungen Aussicht auf Erfolg haben. Die Ermessensspielräume des Bußgeldrechts haben sich in diesem Bereich durchaus bewährt. Um eine nun geplante Ermittlungspflicht gegen Unternehmen effektiv umsetzen zu können, braucht es angesichts der zu erwartenden Fallzahlen bundesweit rund 250 zusätzliche Stellen allein bei den Staatsanwaltschaften. Zudem ist eine weitergehende Spezialisierung erforderlich. Wenn die Bundesländer ihre Staatsanwaltschaften, Gerichte und Polizeibehörden nicht massiv verstärken, droht das Gesetz gegen Unternehmenskriminalität ein zahnloser Tiger zu werden.“
Das Justizministerium schlägt außerdem Regeln für interne Untersuchungen vor, mit denen Unternehmen selbst Fehlverhalten in den eigenen Reihen aufklären - häufig mit Hilfe von Anwaltskanzleien oder Wirtschaftsprüfern. Gut geführte Untersuchungen sollen bei späteren Sanktionen strafmildernd wirken können, falls bestimmte Standards eingehalten werden. Dazu müssen etwa Mitarbeiter auf ihr Recht zu schweigen hingewiesen werden und darauf, dass Auskünfte in einem Strafverfahren gegen sie verwendet werden könnten.
Die Badische Zeitung hatte im Juni 2020 ausgeführt:
„Das Bundeskabinett hat - entsprechend dem Koalitionsvertrag, aber weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität beschlossen. Interessenvertreter argumentieren, damit werde die Wirtschaft unter Generalverdacht gestellt. Das Argument zieht jedoch nicht. (...) Vielmehr schützen die Pläne der Regierung grundsätzlich gesetzestreue Firmen und deren Mitarbeiter. Bisher entscheiden nämlich die Staatsanwälte in den einzelnen Bundesländern, ob sie bei Verdachtsfällen - beispielsweise wegen Betrugs - überhaupt ermitteln. Der Firmensitz spielt also eine Rolle bei dem Risiko, ob man bei einer Straftat ertappt wird. Das ändert sich nun: Mit der geplanten Reform muss ermittelt werden. Sie sorgt also für Gleichbehandlung.“