Deutschland

Baden-Württemberg: Ein schwieriges Pflaster für straffällige Ausländer

Geht von einem Ausländer eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus, kann er ausgewiesen werden. Auch wenn er mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Deutschland lebt. Besonders konsequent wird ausgerechnet im grün regierten Baden-Württemberg durchgegriffen.
31.08.2020 15:27
Aktualisiert: 31.08.2020 15:27
Lesezeit: 1 min
Baden-Württemberg: Ein schwieriges Pflaster für straffällige Ausländer
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann. (Foto: dpa) Foto: Christoph Schmidt

Die deutschen Behörden haben im vergangenen Jahr deutlich mehr Ausländer ausgewiesen als 2018. Besonders die Ausländerbehörden im Südwesten machten von dieser Möglichkeit häufig Gebrauch. Über den Trend, der aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ersichtlich ist, hatte zuerst die «Neue Osnabrücker Zeitung» berichtet.

Nach Angaben der Regierung ergingen 2019 insgesamt 11 081 entsprechende Verfügungen. Das waren 50 Prozent mehr als 2018, als 7408 Menschen ausgewiesen wurden. Die meisten Verfügungen richteten sich gegen Ukrainer (1252), Albaner (1220) und Serben (828).

Die Ausweisung ist eine Maßnahme der Gefahrenabwehr. Auch Ausländer, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben, können ausgewiesen werden, wenn von ihnen nach Einschätzung der Behörden eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Das trifft beispielsweise auf Drogenhändler oder Unterstützer von Terrorgruppen zu. Die Betroffenen müssen Deutschland dann verlassen und dürfen nicht wieder einreisen.

Kommen sie der Aufforderung zur Ausreise nicht nach, kann eine Abschiebung folgen.

Die Liste der Gründe, die zu einer Ausweisung führen können, ist lang. Allerdings muss immer abgewogen werden, was schwerer wiegt: das Ausweisungsinteresse des Staates oder das Bleibeinteresse des Betroffenen - etwa wenn dieser mit Ehepartner und gemeinsamen Kindern in Deutschland lebt.

Ein Grund für den Anstieg im vergangenen Jahr könnte das Inkrafttreten des Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht am 21. August 2019 sein. Darin waren die Tatbestände, die das Ausweisungsinteresse begründen, teilweise verschärft worden.

Die Linke kritisierte den insgesamt starken Anstieg. Innenpolitikerin Ulla Jelpke forderte die Abschaffung, weil es sich um eine «ungerechte Doppelbestrafung» handele. Die Betroffenen hätten teils seit Jahrzehnten ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland und würden durch eine Ausweisung hier aus ihren sozialen Bindungen gerissen. «Das ist grausam und falsch», so Jelpke über die gefährlichen Ausländer.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung weiter hervorgeht, werden in Baden-Württemberg mehr Ausweisungen verfügt als in jedem anderen Bundesland. Allein im vergangenen Jahr machten die Behörden im Südwesten in 3540 Fällen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen wurde im gleichen Zeitraum für 1762 Ausländer eine Ausweisung beschlossen.

Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden - wohl auch bedingt durch die wegen der Corona-Pandemie zeitweise reduzierte Kapazität der Verwaltung - deutlich seltener Ausweisungen angeordnet. Bundesweit wurde diese Möglichkeit in den ersten sechs Monaten dieses Jahres in 3369 Fällen genutzt.

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