Politik

Gericht kippt Teilnehmer-Beschränkung für Anti-Corona-Demo in München

Lesezeit: 1 min
12.09.2020 13:27  Aktualisiert: 12.09.2020 13:27
Kurz vor einer in München geplanten Corona-Demonstration hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Auflagen der Stadt zur Teilnehmerbeschränkung gekippt. Die Organisatoren der Demo, die Initiative „Querdenken 089“, hatten 5.000 Teilnehmer angemeldet. Die Stadt wollte nur 1.000 Teilnehmer zulassen.
Gericht kippt Teilnehmer-Beschränkung für Anti-Corona-Demo in München
30.05.2020, Bayern, München: Eine Teilnehmerin einer Demonstration gegen die Anti-Corona-Maßnahmen der Politik steht auf der Theresienwiese und hält ein Schild mit der Aufschrift "Freiheit / Fake Pandemie" in den Händen. Foto: Sven Hoppe/dpa
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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die von der Stadt München verhängte Teilnehmerbeschränkung für eine Corona-Demo am Samstag gekippt. „Die Beschränkung auf 1.000 Teilnehmer wurde durch die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben“, teilte eine Sprecherin mit. Die Organisatoren der Demo, die Initiative „Querdenken 089“, hatten 5.000 Teilnehmer angemeldet.

„Eine fixe Obergrenze gibt es nicht, entscheidend ist, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden (können)“, teilte die Sprecherin des Gerichtshofes mit. Der zuständige Senat habe keine Probleme gesehen, wenn die angemeldete Teilnehmerzahl und die Maskenpflicht eingehalten werden.

Damit widersprach der Gerichtshof dem erstinstanzlichen Urteil des Verwaltungsgerichts München und den Vorgaben der Stadt. Auch ein bislang verbotener Aufzug mit bis zu 500 Teilnehmern durch die Stadt wurde nun erlaubt. Die geplante Haupt-Kundgebung auf dem Odeonsplatz wurde allerdings untersagt und auch vom Gerichtshof auf die Theresienwiese verlegt. Dort gibt es deutlich mehr Platz und damit auch mehr Möglichkeiten, Abstandsregeln einzuhalten. Unklar ist, ob erneut der Künstler „SchwrzVyce“ mit seinem Song „Fake News Media“ auftritt.

Die Stadt hatte die unter dem Motto „Frieden, Freiheit und Gesundheit“ angemeldete Kundgebung in ihrer geplanten Form zunächst untersagt. Stattdessen erlaubte sie die Demo unter strikten Auflagen auf der Theresienwiese - allerdings aus Infektionsschutzgründen nur mit 1.000 Teilnehmern. Ein geplanter Demonstrationszug durch die Stadt wurde ebenfalls zunächst untersagt.

Gegen diese Auflage hatten die Veranstalter geklagt. Das Verwaltungsgericht München hatte dann die Entscheidungen der Stadt bestätigt (M 13 E 20.4261 und M 13 E 20.4258), der Gerichtshof revidierte sie nun.

In Berlin hatte es zuletzt am Rande mehrerer Demonstrationen gegen die Corona-Politik Auseinandersetzungen von Demo-Teilnehmern und der Polizei gegeben. 300 bis 400 Menschen hatten Absperrungen überrannt und kurzzeitig die Treppen vor dem Reichstagsgebäude besetzt. Das Vorgehen der Demonstranten hatte bei Politikern für Empörung gesorgt.


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