Politik

Nur ein Untersuchungsausschuss kann die Mär vom „Sturm auf den Reichstag“ aufklären

Nur ein Untersuchungsausschuss kann klären, warum der sogenannte „Sturm auf den Reichstag“ von Politik, Justiz und Sicherheitsbehörden zugelassen wurde, obwohl die Demo nicht genehmigt war. „Nun stellt sich heraus: Die Berliner Polizei hat den Rechtsextremisten die Bühne auf den Treppen des Reichstags erst eröffnet“, so der Tagesspiegel.
14.10.2020 16:02
Aktualisiert: 14.10.2020 16:02
Lesezeit: 1 min
Nur ein Untersuchungsausschuss kann die Mär vom „Sturm auf den Reichstag“ aufklären
05.08.2020, Berlin: Andreas Geisel (SPD), Innensenator von Berlin, nimmt an einer Pressekonferenz zur Vorstellung eines «Konzepts zur internen Vorbeugung und Bekämpfung von möglichen extremistischen Tendenzen» in Sicherheitsbehörden" teil. (Foto: dpa) Foto: Wolfgang Kumm

„Die Demonstration von Rechtsextremisten, aus der heraus Ende August Teilnehmer die Treppen des Reichstagsgebäudes hinaufstürmten, hätte nicht zugelassen werden dürfen – und ganz einfach verhindert werden können. Nach Tagesspiegel-Recherchen hätte es erst gar nicht zu der Aktion von Rechtsextremen und Reichsbürgern kommen müssen, wäre geltendes Recht durchgesetzt worden. Politisch verantwortlich für die Panne und die weltweit beachteten Bilder vor dem Reichstag samt schwarz-weiß-roter Reichsfahnen ist Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD). Dabei hatte er noch beim Verbot verschiedener für den 29. August angemeldeter Demonstrationen erklärt: Er wolle nicht erneut hinnehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird‘. Nun stellt sich heraus: Die Berliner Polizei hat den Rechtsextremisten die Bühne auf den Treppen des Reichstags erst eröffnet“, so der Tagesspiegel in einem Bericht vom 19. September 2020.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte dem Blatt mit, dass für die Demo vor dem Reichstag „keine Ausnahmegenehmigung“ vorlag. „Diese Genehmigung wäre nach dem Gesetz aber nötig gewesen, da die Kundgebung im sogenannten befriedeten Bezirk um den Bundestag abgehalten wurde. Nicht gemeint ist damit die große Corona-Demo auf der Straße des 17. Juni, die am selben Tag stattfand. Obwohl diese Ausnahmegenehmigung des Bundesinnenministeriums nicht vorlag, ließ die Polizei die Kundgebung zu“, so das Blatt.

Doch es wird noch seltsamer: „Die Versammlungsbehörde der Berliner Polizei hat die fehlende Genehmigung durch das Bundesinnenministerium für das Verbot offenbar nicht beachtet. Es handelt sich um ein sogenanntes Spezialgesetz. Demnach sind Demonstrationen im befriedeten Bereich von Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich verboten.“

Die Deutschen Wirtschaftsnachrichten hatten bereits in einem Bericht mit dem Titel „Die Mär vom ,Sturm auf den Reichstag‘ stinkt zum Himmel“ (17. September 2020) darauf hingewiesen, dass die gesamten Vorkommnisse am 29. August 2020 vor dem Reichstag eher einer Inszenierung gleichen würden, die anschließend politisch ausgebeutet wurde, um den coronakritischen Demonstrationen die Legitimationsgrundlage zu entziehen.

Im Fall um den „Sturm auf den Reichstag“ sind noch viele Fragen offen, die eigentlich die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erfordern.

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