Finanzen

Virtuelle Hauptversammlungen: Vielen Aktionären wird das Rederecht bis Ende 2021 entzogen

Bis Ende des kommenden Jahres können Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften komplett virtuell abgehalten werden. Viele Unternehmen wollen schon jetzt gar nicht mehr zur Präsenzveranstaltung zurück - Aktionärsvertreter sind sauer.
20.10.2020 15:00
Aktualisiert: 20.10.2020 15:29
Lesezeit: 4 min
Virtuelle Hauptversammlungen: Vielen Aktionären wird das Rederecht bis Ende 2021 entzogen
Eine HV bei Borussia Dortmund. (Foto: dpa) Foto: Bernd Thissen

Deutsche Unternehmen müssen ihre Aktionäre auch im nächsten Jahr auf ihren Online-Hauptversammlungen nicht zu Wort kommen lassen. Aktionärstreffen können wegen der Corona-Pandemie auch 2021 ohne Publikum vollständig virtuell abgehalten werden. Die Bundesregierung habe beschlossen, die Verordnung unverändert bis Ende 2021 zu verlängern, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums am vergangenen Mittwoch. "Es ist nach wie vor nicht klar, zu welchem Zeitpunkt wieder Präsenzversammlungen auch in größerem Kreis möglich sein werden", hieß es zur Begründung. Vor allem Aktionärsschützer und Fondsgesellschaften hatten gefordert, die Verordnung zumindest soweit abzuändern, dass sich Aktionäre online zu Wort melden und noch während der Versammlung abstimmen können.

Bei den meisten Online-Hauptversammlungen können Aktionäre nur im Vorfeld schriftlich Fragen einreichen, die vom Vorstand nicht vorgelesen, sondern nur - teils gebündelt - beantwortet werden müssen. Das verkürzt die Aktionärstreffen drastisch, auf denen sich sonst oft mehr als 50 Anteilseigner zu Wort melden und ihr Fragerecht zu ausführlichen Stellungnahmen nutzen. Ihr Wegfall sei ein Verlust von Aktionärsdemokratie, bemängelten Vertreter der Aktionäre. Sie argumentieren, es sei technisch leicht möglich, Sprecher live per Video zuschalten zu lassen. Auch die Abstimmung erfolgt bei virtuellen Hauptversammlungen bereits im Vorfeld; Aktionäre können damit nicht mehr auf die Ausführungen des Vorstands reagieren.

Die Bundesregierung appelliert aber an die Unternehmen, wenn technisch machbar auch Fragen noch während der Hauptversammlung zuzulassen. Sobald Großveranstaltungen wieder möglich seien, könnten sie wieder zur Präsenzversammlung zurückkehren "oder hybride zweigleisige Formate wählen", bei denen Aktionäre die Veranstaltung im Saal oder im Internet verfolgen können. Wie im laufenden Jahr haben die Firmen 2021 zwölf Monate Zeit, ihre Hauptversammlung abzuhalten; normalerweise sind es für deutsche Aktiengesellschaften acht Monate.

Hintergrund: Unternehmen entdecken Online-Hauptversammlungen als Mittel zur Kosteneinsparung

Wenn es nach Roland Busch geht, war die Hauptversammlung von Siemens in diesem Jahr die letzte in der Münchner Olympiahalle. "Die virtuelle Hauptversammlung wäre für die Zukunft meine erste Wahl", legt sich der designierte Chef des Münchner Technologiekonzerns fest. Das wegen der Corona-Pandemie im März hastig eingeführte Format des Online-Aktionärstreffens hat in Vorstandsetagen und Investor-Relations-Abteilungen viele Fans gewonnen - auch wenn Aktionärsvertreter und Fondsmanager murren. Nach einer Umfrage des Deutschen Investor Relations Kreises (DIRK) wollen nur 22 Prozent der Unternehmen aus dem Dax und MDax zurück zu einer reinen Präsenz-Hauptversammlung in großen Messe- oder Sporthallen.

Eine Möglichkeit wären hybride Formate, die eine Teilnehme vor Ort und über das Internet ermöglichen. SAP-Chef Christian Klein könnte sich dafür erwärmen: "Ich fand es bei der letzten Hauptversammlung merkwürdig, ganz allein in der Kantine in Walldorf zu sitzen und die Fragen zu unserem Geschäftsverlauf zu beantworten", spricht er sich für eine Mischung aus Präsenz- und Online-Veranstaltung aus. "Das am Ende gut kombiniert, wird den Aktionären am meisten gerecht. Und darum geht es am Ende."

Siemens-Chef Busch hält davon gar nichts: "Die Kosten und der Aufwand wären nicht wesentlich geringer als bei einer Präsenz-Hauptversammlung." Bis zu zehn Millionen Euro gibt ein Unternehmen für eine solche Großveranstaltung jedes Jahr aus. Man müsse den Aktionären aber die Möglichkeit geben, in den Dialog mit dem Vorstand zu treten, meint Busch - anders als bei den Hauptversammlungen seit Ende April, bei denen die Manager nur schriftlich eingereichte Fragen und die Antworten darauf vorlasen. Live-Statements von Aktionären sehen Verantwortliche hinter vorgehaltener Hand aber mit Sorge: "Was ist, wenn da ein Redner plötzlich vor einer Hakenkreuzfahne sitzt?" fragt ein Investor-Relations-Manager.

Bis Ende kommenden Jahres hat die Bundesregierung in dieser Woche die Notverordnung zur Abhaltung virtueller Aktionärstreffen verlängert, doch für 2022 muss eine dauerhafte Lösung her. "Man sollte die Gelegenheit nutzen, diesem überholten, veralteten System der deutschen Hauptversammlung ein Ende zu machen", sagt DIRK-Geschäftsführer Kay Bommer. Seit 1965 hat sich der Gesetzgeber nicht mehr an die Vorschriften gewagt, die viele Aktionärstreffen zu einer Geduldsprobe für Vorstände und Aufsichtsräte, aber auch für die Anteilseigner machen. Denn die Fragen, die jeder Aktionär nach dem Gesetz ans Unternehmen richten kann, sind bis zu zehnminütige Referate - zur Bilanz des vergangenen Jahres, zur Zukunft des Unternehmens, aber auch zu Klimaschutz-Anliegen, zum Ärger mit dem neuen Auto oder mit dem Versicherungsvertrag, oder zur Qualität des Bratens, der draußen vor dem Saal als "Naturaldividende" serviert wird.

Ausländische Investoren schreckt das eher ab, wie Thomas von Oehsen weiß. Sie betrachteten die deutsche Hauptversammlung als völlig antiquiert, sagt der ehemalige Deutschland-Chef des Stimmrechtsberaters ISS, nach dessen Ratschlägen sich Fonds und andere große angelsächsische Anleger bei Abstimmungen richten. "Bei deutschen Fondsgesellschaften mag das anders sein." Union Investment oder Deka haben erst in den vergangenen Jahren die Hauptversammlung so richtig als Forum entdeckt. Von Oehsen, der inzwischen für die PR-Beratung Hering Schuppener arbeitet, setzt auf eine Reform: "Der Druck ist zu groß, als dass man die Uhr einfach wieder zwei Jahre zurückdrehen könnte. Das wäre ein Schaden für die Aktienkultur."

Es sei kein Zufall, dass die Präsenz bei den virtuellen Aktionärstreffen in diesem Jahr - gemessen am Grundkapital - sogar höher gewesen sei als bei den Präsenzveranstaltungen 2019, sagt von Oehsen. Beim Autobauer Daimler schauten bis zu 12.000 Aktionäre zu, berichtet ein Sprecher, in die Berliner Messehalle kamen 2019 "nur" 5000.

Aktionäre wollen reden

Daniel Bauer von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) räumt "überwiegend gute" Erfahrungen mit dem Online-Format in diesem Jahr ein. Eine rein virtuelle Hauptversammlung lehnt er aber ab. Der Austausch unter den Aktionären leide darunter. Und: "Es wird immer wieder Beschlussvorschläge geben, die einen unmittelbaren Eindruck vom Gegenüber erfordern." So stehen 2021 die ersten Abstimmungen über die Vergütung von Vorständen und Aufsichtsräten an. "Die Ausübung des Rederechts muss deshalb auch in der virtuellen Hauptversammlung möglich sein", schon im nächsten Jahr, fordert der Fondsverband BVI.

Auch das Justizministerium appelliert in den Erläuterungen zu seiner Verordnung, die Unternehmen sollten dabei "möglichst aktionärsfreundlich verfahren" und Fragen auch noch während der Hauptversammlung ermöglichen. Es lässt aber auch Sympathie für Reformen erkennen: Sollten Großveranstaltungen wieder möglich sein, könnten Firmen "zur Präsenzhauptversammlung zurückkehren oder hybride zweigleisige Formate wählen", heißt es dort. Die Politik spielt den Ball aber an die Unternehmen zurück: "Sie sollten auch Gelegenheiten zur entsprechenden Anpassung ihrer Satzungen oder Statute nutzen."

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