„Nachdem der Notar Ihren Handelsregistereintrag angestoßen hat und die Eintragung erfolgt ist, erhalten viele Unternehmer merkwürdige Rechnungen, die die Eintragung in verschiedene Verzeichnisse versprechen. Oftmals sind diese Anmeldungen für vermeintliche Gewerberegister nicht immer von der original Rechnung vom Registergericht zu unterscheiden“, so das Portal „Für Gründer“.
Das Portal führt aus, mit welchen Checks sich die Betrugsmaschen aufdecken lassen.
- Zahlungsempfänger: Dieser ist immer die Kosteneinzugsstelle für Justiz (bspw. Justizkasse Hessen).
- IBAN: Da Sie sich in einem deutschen Register haben eintragen lassen, handelt es sich stets um eine deutsche IBAN. Diese beginnt mit DE.
- Rechnungshöhe: Da die Kosten für eine Handelsregistereintragung variieren, können wir keinen allgemein gültigen Betrag nennen. Ein kurzer Anruf beim Notar schafft Klärung.
- Zahlungsfrist: Betrüger wollen Sie verunsichern. Ein sehr kurzes Zahlungsziel von oftmals nur einigen Tagen soll Unternehmer drängen, die Rechnung schnell zu bezahlen.
- Kontaktdaten: Handelt es sich um eine private Mailadresse (@web, @gmail)? Finger weg!
Es müsse vor allem auf das Kleingedruckte geachtet werden. Denn oftmals können Fake-Rechnungen durch diesen Check leicht entlarvt werden – beispielsweise, wenn geschrieben steht, dass es sich um eine fakultative (freiwillige) Gebühr oder ausschließlich um ein Angebot handelt. Mit dieser Methoden wollen sich nämlich Betrüger rechtlich absichern.
Auf der Webseite von „Für Gründer“ werden Beispiele für Fake-Rechnungen mit Fotos gezeigt. Das Portal erklärt detailliert, warum es sich um Fake-Rechnungen handelt.