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Bundesanwaltschaft: Haftbefehle gegen Terroristen mit Syrien-Bezug

Lesezeit: 5 min
13.11.2020 07:34  Aktualisiert: 13.11.2020 07:34
Die Bundesanwaltschaft hat in den vergangenen Wochen und Monaten zahlreiche Terroristen festnehmen lassen, die im Syrien-Krieg aktiv gewesen sind. Ihnen werden Kriegsverbrechen zur Last gelegt.
Bundesanwaltschaft: Haftbefehle gegen Terroristen mit Syrien-Bezug
17.06.2019, Baden-Württemberg, Karlsruhe: "Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof" steht auf einem Schild am Eingang zum Gebäude der Bundesanwaltschaft. (Foto: dpa)
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Die Bundesanwaltschaft hat gestern Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit erhoben. Die Bundesanwaltschaft wörtlich: „Die Bundesanwaltschaft hat am 2. November 2020 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen die deutsche Staatsangehörige Nurten J. erhoben. Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, als Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB, § 7 Abs. 1 Nr. 3 VStGB). Zudem werden ihr Kriegsverbrechen gegen das Eigentum und sonstige Rechte (§ 9 Abs. 1 VStGB), Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht (§ 171 StGB) sowie waffenrechtliche Verstöße zur Last gelegt.“

Am selben Tag teilte die Bundesanwaltschaft in einer Mitteilung mit: „Neuer Haftbefehl gegen Abdullah A. H. H. wegen des Anschlags am 4. Oktober 2020 in Dresden erwirkt. Die Bundesanwaltschaft hat gestern (10. November 2020) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen neuen Haftbefehl gegen den syrischen Staatsangehörigen Abdullah A. H. H. wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes, versuchten Mordes sowie gefährlicher Körperverletzung (§§ 211, 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 5, §§ 22, 23 StGB) erwirkt. Der nunmehr erwirkte Haftbefehl ersetzt den Haftbefehl des Amtsgerichts Dresden vom 21. Oktober 2020. Der Beschuldigte war am 20. Oktober 2020 vorläufig festgenommen worden. Am Tag darauf hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen.“

Am 5. Oktober 2020 teilte die Bundesanwaltschaft mit: „Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung ,Islamischer Staat (IS)‘ in Vollzug gesetzt. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat am 2. Oktober 2020 den Haftbefehl gegen die deutsche Staatsangehörige Kim A. in Vollzug gesetzt. Die Beschuldigte war am 2. Oktober 2020 festgenommen und anschließend dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden (vgl. Pressemitteilung Nr. 39 vom 2. Oktober 2020).“

Am 30. August 2020 ließ die Bundesanwaltschaft ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Junud al-Sham“ festnehmen. Sie teilt in einer Mitteilung vom 1. September 2020 mit: „Die Bundesanwaltschaft hat gestern (31. August 2020) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 27. August 2020 den deutschen Staatsangehörigen Samoil D. in Bonn von Beamten des mit den Ermittlungen beauftragten Bundeskriminalamtes festnehmen lassen. Zudem wurde in Bonn die Wohnung des Beschuldigten durchsucht. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich im Jahr 2013 in Syrien als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung ,Junud al-Sham‘ beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB). In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt: Samoil D. schloss sich geleitet von einer radikal-islamischen Einstellung spätestens im Juli 2013 in Syrien der ,Junud al-Sham‘ (,Soldaten Syriens‘) an. Zu diesem Zweck hatte er im Juni 2013 die Bundesrepublik Deutschland verlassen. Nachdem er seinen Treueeid auf den ,Emir‘ der Gruppe abgelegt hatte, absolvierte er über einen Zeitraum von drei Monaten eine Ausbildung an Schusswaffen. Im Folgenden übernahm er innerhalb der terroristischen Vereinigung Wachdienste und führte Kurierfahrten durch. Zudem wirkte er als Sprecher an der Produktion zweier deutschsprachiger Propagandavideos der ,Junud al-Sham‘ mit. Im November 2013 kehrte der Beschuldigte nach Deutschland zurück.“

Die Bundesanwaltschaft hat am 10. August 2020 „vor dem Kammergericht Berlin Anklage gegen die deutsche Staatsangehörige Zeynep G. erhoben. Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich in drei Fällen als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB). Es besteht zudem ein hinreichender Tatverdacht, dass sie zugleich in einem dieser Fälle gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) und in einem anderen Fall ein Kriegsverbrechen gegen das Eigentum und sonstige Rechte (§ 9 Abs. 1 VStGB) verübt hat. Zeynep G. reiste Ende September/Anfang Oktober 2014 aus der Bundesrepublik Deutschland nach Syrien aus, um dort im Herrschaftsgebiet der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ zu leben. In Syrien heiratete sie einen tschetschenischen „IS“-Kämpfer und schloss sich der Terrororganisation an.“

Am 18. August 2020 führte die Bundesanwaltschaft in einer Mitteilung aus: „Die Bundesanwaltschaft hat heute (18. August 2020) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 14. August 2020 den syrischen Staatsangehörigen Khaled A. in Potsdam von Beamten des mit den Ermittlungen beauftragten Landeskriminalamtes Brandenburg festnehmen lassen. Zudem wurde dort die Wohnung des Beschuldigten durchsucht. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich in der Zeit von Januar 2013 bis August 2013 in Syrien als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung ,Ahrar al-Tabka‘ beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 4, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB). Im Zusammenhang hiermit wird ihm zudem ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 lit. a), b) KrWaffG) und ein Kriegsverbrechen gegen das Eigentum und sonstige Rechte (§ 9 Abs. 1 VStGB) zur Last gelegt. Darüber hinaus besteht der dringende Tatverdacht, dass der Beschuldigte sich in der Zeit von August 2013 bis Oktober 2013 in Syrien an einer weiteren terroristischen Vereinigung im Ausland (,Ahrar al-Sham‘) als Mitglied beteiligt hat (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 4, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB). In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt: Khaled A. schloss sich spätestens Ende Januar 2013 in Syrien der ,Ahrar al-Tabka‘ an, um auf Seiten der Rebellen an dem dortigen Bürgerkrieg teilzunehmen.“

Am 3. August 2020 wurde der tadschikische Staatsangehörige Komron B. von Albanien zum Zwecke der Strafverfolgung an die Bundesrepublik Deutschland überstellt. Er soll Mitglied des IS sein. „Bei seiner Ankunft am Flughafen Frankfurt (Main) wurde der Beschuldigte durch Beamte des Polizeipräsidiums Düsseldorf festgenommen. Rechtsgrundlage hierfür ist ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2020. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, mit weiteren Mitgliedern der terroristischen Vereinigung ,Islamischer Staat‘ eine Terrorzelle gegründet zu haben (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 StGB). Bereits am 15. April 2020 waren fünf mutmaßliche Mitglieder dieser Terrorzelle festgenommen worden (vgl. Pressemitteilungen Nr. 12 und Nr. 13 vom 15. April 2020). Gegen einen der Festgenommenen wurde zwischenzeitlich Anklage erhoben (Pressemitteilung Nr. 28 vom 21. Juli 2020)“, so die Bundesanwaltschaft in einer Mitteilung.

Die Bundesanwaltschaft teilte am 29. Juli 2020 mit: „Haftbefehle gegen ein mutmaßliches Mitglied sowie einen mutmaßlichen Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ in Vollzug gesetzt. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat gestern (28. Juli 2020) die Haftbefehle gegen die deutsche und libanesische Staatsangehörige Fadia S. sowie den deutschen und libanesischen Staatsangehörigen Rabih O. in Vollzug gesetzt. Die Beschuldigten waren gestern festgenommen worden.“

Weitere Mitteilungen der Bundesanwaltschaft:

21. Juli 2020: „Anklage gegen mutmaßliches Mitglied einer Terrorzelle der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erhoben. Die Bundesanwaltschaft hat am 8. Juli 2020 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts in Düsseldorf Anklage gegen den tadschikischen Staatsangehörigen Ravsan B. erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB).

13. Juli 2020: „Haftbefehle gegen mutmaßliches Mitglied sowie mutmaßlichen Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra (JaN)“ in Vollzug gesetzt. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat heute (13. Juli 2020) die Haftbefehle gegen den syrischen Staatsangehörigen Khedr A. K. sowie den syrischen Staatsangehörigen Sami A. S. in Vollzug gesetzt. Die Beschuldigten wurden heute festgenommen und anschließend dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt (vgl. Pressemitteilung Nr. 24 vom 13. Juli 2020).“

22. Juni 2020: „Festnahme eines mutmaßlichen Mitarbeiters des syrischen Militärischen Geheimdienstes wegen des dringenden Tatverdachts eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit. Die Bundesanwaltschaft hat am Abend des 19. Juni 2020 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 19. Juni 2020 den syrischen Staatsangehörigen Alaa M. durch Beamte des Bundeskriminalamts in Hessen festnehmen lassen.“


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