Unternehmen

Sanierungs-Experte: "Durch die Corona-Pandemie sind viele Unternehmen von einer Insolvenz bedroht"

Rechtsanwalt Robert Buchalik gibt im Gespräch mit den DWN einen Überblick über die komplexe Materie des Insolvenzrechts.
21.11.2020 09:02
Lesezeit: 4 min
Sanierungs-Experte: "Durch die Corona-Pandemie sind viele Unternehmen von einer Insolvenz bedroht"
Ein Händler kündigt seine Schließung an. (Foto: dpa)

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Durch die Pandemie stehen viele Unternehmen derzeit massiv unter Druck- und zwar in sehr vielen Wirtschaftszweigen. Deshalb ist nicht ausgeschlossen, dass sie früher oder später zahlungsunfähig werden. Können Sie einen kurzen Überblick darüber geben, wie derzeit die rechtliche Lage aussieht?

Robert Buchalik: Wir haben in Deutschland zwei zur Insolvenzantragstellung verpflichtende Gründe: Die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn die fälligen Verbindlichkeiten die freien liquiden Mittel um mehr als 10% übersteigen. Fällig ist alles, was nach den getroffenen Vereinbarungen als fällig bezeichnet wurde. Meist geschieht das durch Nennung von Zahlungszielen. Freie liquide Mittel sind ausschließlich Cash auf dem Bankkonto und freie Banklinien.

Überschuldung liegt vor, wenn die Verbindlichkeiten das Vermögen (nach Auflösung von stillen Reserven) überschreiten, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich (positive Fortführungsprognose). Nach aktueller Gesetzeslage ist das der Fall, wenn das Unternehmen in den nächsten 12 Monaten nicht zahlungsunfähig wird. Wird es voraussichtlich in den nächsten 12 Monaten zahlungsunfähig und besteht keine positive Fortführungsprognose, ist es antragspflichtig.

Nach dem COVID 19 Aussetzungsgesetz war die Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt, wenn der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Coronapandemie ab März 2020 beruhte und berechtigte Aussichten bestanden, die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu beseitigen. Ab dem 01.10.2020 besteht nunmehr wieder bei Zahlungsunfähigkeit eine Insolvenzantragspflicht. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei eingetretener Überschuldung wurde bis zum 31.12.2020 verlängert.

Das bedeutet: Unternehmen, die am 01.10.2020 zahlungsunfähig waren oder danach zahlungsunfähig werden, sind verpflichtet einen Insolvenzantrag unverzüglich, spätestens aber 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zu stellen.

Sind die Unternehmen aktuell überschuldet, besteht keine Antragspflicht, auch dann nicht, wenn sie möglicherweise in den nächsten 12 Monaten zahlungsunfähig werden. Das ändert sich aber am 01.01.2021, dann ist auch bei Überschuldung ein Insolvenzantrag zu stellen. Selbstverständlich sind die Unternehmen bei heute bestehender Überschuldung berechtigt, einen Insolvenzantrag zu stellen. Es ist keineswegs so - und das war auch bei Zahlungsunfähigkeit vor dem 30.09.2020 nicht der Fall -, dass sie nicht berechtigt gewesen wären oder sind, einen Antrag zu stellen.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Welche Änderungen diskutieren derzeit Politiker, Juristen und andere Fachleute?

Robert Buchalik: Das EU-Parlament hatte im Sommer 2019 eine Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie über ein strukturiertes außerinsolvenzliches Sanierungsverfahren („Präventiver Restrukturierungsrahmen“) erlassen, die sämtliche Mitgliedstaaten bis Mitte 2021 jeweils in nationales Recht umzusetzen haben. Dabei diente das deutsche Eigenverwaltungs-/Schutzschirmverfahren („ESUG“) in weiten Zügen als „Blaupause“. In etwa zeitgleich mit diesem Prozess legte ein Expertengremium in Deutschland seinen Evaluierungsbericht über die ersten Erfahrungen mit dem im Jahr 2012 eingeführten ESUG-Verfahren vor, verteilte dabei viel Lob, regte aber auch diverse Änderungen an.

Bedingt durch die Corona-Pandemie sind viele Unternehmen von einer Insolvenz bedroht. Um die Insolvenzwelle zu verhindern, wurde zunächst die Antragspflicht im Falle einer Überschuldung oder einer Zahlungsunfähigkeit bis zum 30.09.2020 ausgesetzt und im Falle der Überschuldung bis zum 31.12.2020 verlängert. Vor diesem Hintergrund und der zusätzlichen Brisanz durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie versucht der deutsche Gesetzgeber nun mit dem „Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts“ (SanInsFoG) nahtlos an die Beendigung der Aussetzungsfrist im Falle der Überschuldung anzuknüpfen und damit eine Insolvenzwelle zu verhindern. Die erste Lesung des Gesetzes im Bundestag hat am 18.11.2020 stattgefunden. Es soll am 01.01.2021 in Kraft treten.

Kernbestandteil dieses Gesetzes (SanInsFoG) ist das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG). Das geltende Recht sieht derzeit keine Möglichkeit vor, außerhalb eines Insolvenzverfahrens Restrukturierungen der Passivseite der Bilanz, insbesondere Einschränkung von Verbindlichkeiten, gegen den Willen der Gläubiger durchzusetzen. Ziel des StaRUG ist eine Verständigung zwischen Gläubigern und Schuldnern - notfalls mit gerichtlicher Hilfe aber ohne Insolvenzantrag herbeizuführen - , insbesondere wenn sich einzelne Gläubiger weigern, einen von einer ¾ Mehrheit getragenen Sanierungsweg mitzugehen. So können z.B. Vermieter gezwungen werden Mietreduktionen zuzustimmen, Mietverträge oder auch andere Verträge können vor Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist beendet werden, oder Banken können gezwungen werden, Kreditlinien aufrecht zu erhalten, ohne von der Möglichkeit Kreditlinien zu kündigen Gebrauch machen zu können.

Mit der neuen gesetzlichen Regelung wird es aber auch zu einer deutlichen Haftungsverschärfung für Geschäftsführer und Vorstände eines Unternehmens kommen. Insbesondere sind sie verpflichtet, bei Eintritt in ein solches Verfahren aber auch schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit -zur Vermeidung persönlicher Haftung - die Gläubigerinteressen vorrangig zu berücksichtigen.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Wie beurteilen Sie das COVID-19-Aussetzungsgesetz vom März, das die Folgen der Pandemie milden soll, als besondere politische Maßnahme der Bundesregierung?

Robert Buchalik: Ziel des Gesetzes war, eine massive Insolvenzwelle zu verhindern. Herr Wirtschaftsminister Altmaier hatte zu Beginn der Pandemie versprochen, dass kein Arbeitsplatz wegen der Pandemie verloren gehen wird. Flankiert wurde die gesetzliche Regelung durch eine Vielzahl von finanziellen Hilfen, die sich aktuell beim Lockdown light fortsetzen. Durch eine großzügige Regelung der Kurzarbeit konnten in der Tat die Arbeitsplätze auch bei gefährdeten Unternehmen weitüberwiegend erhalten werden. Das Ziel, eine Insolvenzwelle zu vermeiden, wurde erreicht, die massive Insolvenzwelle ist ausgeblieben. Im Gegenteil, die Insolvenzen sind deutlich im Verhältnis zum Vorjahr zurückgegangen. Dies liegt in erster Linie aber nicht daran, dass die Antragspflicht ausgesetzt worden ist, sondern vor allem an den finanziellen Hilfen.

Die Unternehmen haben ausreichend Liquidität vom Staat erhalten, um die schwierige Zeit zu überbrücken. Man muss der Bundesregierung wieder einmal bescheinigen, dass sie vorbildlich - wie schon in der Finanzkrise- und vorrausschauend gehandelt hat. Dies war insbesondere Vorbild für viele andere Länder in der EU. Sicherlich sind dabei auch Unternehmen gestützt worden, die ohne Pandemie einen Insolvenzantrag gestellt hätten. Man spricht hier auch von „Zombieunternehmen.“ Das musste aber im Interesse des angepeilten Ziels in Kauf genommen werden. Über die Belastung der Wirtschaft in der Zukunft kann man geteilter Meinung sein. Ich bin jedenfalls der Ansicht, dass es weitgehend gelungen ist, die wirtschaftlich nachteiligen Folgen der Pandemie abzufedern, ohne unsere Zukunft aufs Spiel zu setzen.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Rechnen Sie mit einer Pleitewelle durch die Pandemie?

Robert Buchalik: Nach den Vorhersagen der Experten sollte die Pleitewelle schon nach Beendigung der Aussetzungsfrist bei Zahlungsunfähigkeit am 30.09.2020 eintreten. Das Gegenteil war der Fall. Ich rechne zwar in 2021 vermehrt mit Insolvenzanträgen, aber nicht mit einer Welle. Dazu werden die Möglichkeiten des StaRUG beitragen, aber auch die zahlreichen Hilfen des Staates, die während der Pandemie gewährt wurden.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Herr Buchalik, herzlichen Dank für das Gespräch.

Robert Buchalik ist seit 1983 Rechtsanwalt und konzentriert sich unter anderem auf die Themengebiete "Insolvenzrecht und Sanierung".

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie KI und digitale Steuerberatung: Der Gamechanger für den deutschen Mittelstand

Die Digitalisierung verändert die deutsche Wirtschaft in rasantem Tempo. Während große Unternehmen bereits seit Jahren auf...

 

X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Unternehmen
Unternehmen SpaceX will bei Rekord-Börsengang 75 Milliarden Dollar einsammeln
04.06.2026

Die Raumfahrtfirma SpaceX von Tech-Milliardär Elon Musk erzielt bislang vergleichsweise geringe Umsätze und schreibt tiefrote Zahlen....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ukraine als Innovationsstandort: Kann das Land zum europäischen Kalifornien werden?
04.06.2026

Die Ukraine kämpft nicht nur um Territorium, sondern auch um ihre wirtschaftliche Zukunft. Aus Drohnen, KI-Technologien und Wiederaufbau...

DWN
Politik
Politik Welche Konsequenzen hat Deutschlands Scheitern beim UN-Sicherheitsrat?
04.06.2026

Deutschland wollte zurück an den Tisch der Weltpolitik – und scheiterte überraschend deutlich. Nun wächst der Druck auf Kanzler Merz...

DWN
Politik
Politik Deutsche Migrationspolitik: Zahl der Einbürgerungen steigt auf Höchststand
04.06.2026

Noch nie seit Beginn der Statistik haben sich in Deutschland mehr Menschen einbürgern lassen als 2025. Es ist der fünfte Anstieg in...

DWN
Finanzen
Finanzen Neue Energiewelle rollt an: Warum Öl, Gas und grüne Energie zugleich gewinnen könnten
04.06.2026

KI, Rechenzentren und der Hunger nach Strom verändern die globalen Energiemärkte grundlegend. Ein britischer Großinvestor sieht eine...

DWN
Finanzen
Finanzen Korea-Aktien im Rausch: Warum Anleger jetzt Asien feiern
04.06.2026

Erst eroberte K-Pop die Welt, nun ziehen Korea-Aktien die Anleger in ihren Bann. Samsung und SK Hynix treiben einen Markt nach oben, der...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: Rallye an der Wall Street endet, da Auseinandersetzungen zwischen den USA und dem Iran den Ölpreis in die Höhe treiben
03.06.2026

Lesen Sie, welche überraschenden Wendungen die Finanzmärkte in Atem halten und warum Anleger jetzt besonders wachsam sein müssen.

DWN
Politik
Politik Österreich und Portugal im UN-Sicherheitsrat, Deutschland nicht - eine historische Niederlage
03.06.2026

Niederlage in New York: Deutschland ist erstmals mit seiner Bewerbung um einen Sitz im mächtigsten UN-Gremium gescheitert. Stattdessen...