Deutschland

Corona-Gesetz: RKI darf nun unsere geschützten Gesundheitsdaten massenhaft speichern

Aufgrund des neuen Corona-Gesetzes werden alle besonders geschützte personenbezogene Gesundheitsdaten der Bürger beim Robert-Koch-Institut gespeichert. Doch auch die Daten der behandelnden Ärzte soll das Institut erhalten. Der Datenschutz wird somit komplett ausgehebelt.
19.11.2020 17:40
Aktualisiert: 19.11.2020 17:40
Lesezeit: 2 min
Corona-Gesetz: RKI darf nun unsere geschützten Gesundheitsdaten massenhaft speichern
19.03.2018, Mecklenburg-Vorpommern, Torgelow: ILLUSTRATION - In einem Behandlungszimmer einer Praxis hängt ein Stethoskop vor einer auf einem Bildschirm dargestellten digitalen Patientenakte. (Foto: dpa) Foto: Stefan Sauer

Im Rahmen der Reform des Infektionsschutzgesetzes, das am 18. November 2020 vom Bundestag, Bundesrat und Bundespräsidenten abgesegnet wurde, wird eine neue zentrale Sammelstelle für digitale Personendaten beim Robert-Koch-Institut (RKI) eingerichtet.

„Die bislang in § 5 Absatz 2 IfSG vorgesehenen Regelungen zum Reiseverkehr werden für den Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in § 36 IfSG zusammengeführt und u. a. dahingehend angepasst, dass insbesondere auch eine digitale Einreiseanmeldung nach Aufenthalt in Risikogebieten verordnet werden kann, um eine bessere Überwachung durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen. Der Begriff des Risikogebiets wird legaldefiniert. – Mit der Benennung nicht abschließender Regelbeispiele etwaiger Schutzmaßnahmen gibt der Gesetzgeber in Ausübung seiner Beobachtungs- und Korrekturpflicht Reichweite und Grenzen exekutiven Handelns vor. – Beim RKI werden neuartige Surveillance-Instrumente wie eine virologische und eine syndromische Surveillance vorgesehen. Dagegen wird von der bislang nicht umgesetzten nichtnamentlichen Meldepflicht in Bezug auf eine SARS-CoV-2-Infektion zu Gunsten der Konzentration auf die namentliche Positivmeldung Abstand genommen. – Die im „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ angestrebte Stärkung der Digitalisierung des ÖGD soll durch ein Förderprogramm des Bundes und eine Unterstützung im Bereich zentraler Dienste umgesetzt werden. Das Deutsche elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) nach § 14 IfSG setzt eine nach bundesweit einheitlichen Maßstäben strukturierte, aufbereitete und vorgehaltene Datenverarbeitung sowie die für die übergreifende Nutzung dieser Datenbasis erforderliche Bund-Länder-übergreifende Betriebsinfrastruktur voraus. Die meldepflichtigen Labore werden verpflichtet, künftig eine SARS-CoV-2-Meldung über dieses System vorzunehmen. Auch in Bezug auf weitere Meldepflichten und Meldepflichtige wird eine solche Pflicht schrittweise bis Ende 2022 eingeführt“, heißt es in dem Gesetzesentwurf.

Heise.de führt aus: „Das RKI wird neben Meldedaten zu SARS-CoV-2-Infektionen demnach auch Patientendaten zu allen Impfungen gegen das Coronavirus und über die Reisebewegungen deutscher und ausländischer Bürger erhalten. Das deutsche elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) ist laut RKI eine Weiterentwicklung des bestehenden Systems zur Verarbeitung von Krankheitsmeldungen nach dem IfSG. Mit dem neuen Gesetz werden nun alle meldepflichtigen Stellen veranlasst, ihre Daten an dieses System zu übermitteln. Neben den üblichen Patienten- und Kontaktdaten müssen jetzt auch die lebenslange Arztnummer (LANR) des behandelnden Arztes und die Betriebsstättennummer (BSNR) seiner Gesundheitseinrichtung übermittelt werden. Zusätzlich wird die Ortsangabe bei der Übermittlung der Daten von Infizierten präzisiert. Außerdem sollen die Daten von Patienten an das RKI geschickt werden, die Impfungen gegen das SARS-CoV-2-Virus erhalten. Das soll in pseudonymisierter Form erfolgen und dient der Überprüfung der Wirksamkeit der Impfstoffe durch das Robert-Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Obwohl das PEI für die Zulassung und Prüfung von Impfstoffen zuständig ist, lagern die Daten im DEMIS beim RKI.“

Das RKI wird auch Daten über Personen, „die aus Risikogebieten in die Bundesrepublik einreisen und stichprobenartig von Bundesbürgern, die eine Bundesgrenze übertreten“ erhalten. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kelber erklärte gegenüber Heise.de, dass es sich bei Gesundheitsdaten um besonders geschützte personenbezogene Daten handelt. Das neue Corona-Gesetz („Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“) stellt einen Eingriff in das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung dar. Es bleibt zudem unklar, warum der Bundesbeauftragte für den Datenschutz nicht in die Ausfertigung des mittlerweile erlassenen Corona-Gesetzes eingebunden wurde.

Unbemerkt von der Öffentlichkeit, hatte die Bundesregierung vor wenigen Monaten durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ignoriert. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will der gewinnorientierten Gesundheitswirtschaft offenbar die geschützten Daten von 73 Millionen zur Verfügung stellen. Das erschließt sich zumindest aus einer Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Damit Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können

Ein Unternehmen zu führen, bedeutet, täglich Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig soll möglichst...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Nissan Qashqai im Test: Elektrogefühl ohne Ladekabel
03.10.2026

Der Nissan Qashqai e-Power ist ein Hybrid, funktioniert aber anders als die meisten Konkurrenten. Die Räder treibt immer ein Elektromotor...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft KI und Arbeitsmarkt: Der Effizienzboom könnte den Fachkräftemangel verschärfen
03.10.2026

Künstliche Intelligenz macht Unternehmen schneller und produktiver. Doch ausgerechnet junge Berufseinsteiger könnten dafür einen hohen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Wann lag die Inflation im Euroraum zuletzt bei vier Prozent?
03.10.2026

Zehn Wendepunkte zeigen, wie schnell eine Krise die Inflation nach oben treiben kann und wie langsam sich die Preise anschließend wieder...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft China-Schock trifft Europa: Millionen Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel
03.10.2026

In der kommenden Woche reisen führende EU-Vertreter nach Peking, um von der chinesischen Führung zu verlangen, das enorme...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: Anleiherenditen setzen Aktien weiterhin unter Druck
02.10.2026

Zinsängste und Arbeitsmarktdaten bewegen die Börsen – was Anleger jetzt wissen müssen.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Chinesische Raffinerien stoppen Exporte: Was passiert mit den Dieselpreisen in Europa?
02.10.2026

Der weltweite Dieselmarkt steht bereits massiv unter Druck. Nun drosseln chinesische Raffinerien ihre Exporte und konzentrieren sich auf...

DWN
Finanzen
Finanzen Investor Felix: Der neue Anleger der DWN stellt sich vor
02.10.2026

Wie können Sie ein Vermögen an der Börse aufbauen, wenn Sie weder Erfahrung bei der Aktienanalyse haben noch die Zeit für den...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Scandit stoppt Diebstahl an der Selbstbedienungskasse
02.10.2026

Selbstbedienungskassen sparen Personal, öffnen Händlern aber eine teure Schwachstelle: Kunden scannen Waren falsch oder gar nicht. Der...