Politik

Urteil: Merkel muss Auskünfte zu Geheimgesprächen mit Journalisten erteilen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Angela Merkel Auskünfte über Geheimgespräche zwischen dem Kanzleramt und Journalisten erteilen muss. Ob das Kanzleramt der Entscheidung Folge leisten wird, wird sich zeigen lassen.
29.11.2020 16:10
Lesezeit: 1 min
Urteil: Merkel muss Auskünfte zu Geheimgesprächen mit Journalisten erteilen
27.05.2020, Berlin: Die Silhouette von Bundeskanzlerin Angela Merkel nach der Konferenz der Ministerpräsidenten und Regierungschefs der ostdeutschen Bundesländer mit der Kanzlerin während einer Pressekonferenz. (Foto: dpa) Foto: Markus Schreiber

Das Verwaltungsgericht Berlin teilt mit:

„Das Bundeskanzleramt ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin verpflichtet, einem Pressevertreter Auskunft über sogenannte Hintergrundgespräche zu geben

Der Kläger, Journalist einer Tageszeitung, begehrt vom Bundeskanzleramt Auskunft darüber, welche Hintergrundgespräche unter Beteiligung des Bundeskanzleramts im Jahr 2016 stattgefunden haben. Hintergrundgespräche sind solche zwischen Vertretern dieses Amtes und Journalisten, über die zwischen den Teilnehmern Vertraulichkeit verabredet wurde. Konkret erfragt der Kläger Datum, Veranstaltungsort, Teilnehmer und Themen sowie Informationsinhalte der Hintergrundgespräche. Außerdem möchte er wissen, an welchen Hintergrundgesprächen im Jahr 2016 die Bundeskanzlerin teilgenommen hat.

Die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts hat der Klage stattgegeben. Der Kläger könne die begehrten Informationen auf Grundlage des aus Art. 5 Grundgesetz folgenden presserechtlichen Auskunftsanspruchs verlangen. Der Auskunftserteilung stünden die von der Beklagten geltend gemachten schutzwürdigen Interessen öffentlicher Stellen oder Privater an der Vertraulichkeit dieser Informationen nicht entgegen. Es sei auch davon auszugehen, dass die Informationen bei der Beklagten vorhanden seien. Im Presserecht könne zum Informationsbestand einer Behörde auch das nicht verschriftlichte dienstliche Wissen von Mitarbeitern gehören. Der für die Zusammenstellung der betreffenden Informationen erforderliche Verwaltungsaufwand sei nicht unverhältnismäßig.

Die Kammer hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.

Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

Urteil der 27. Kammer vom 13. November 2020 (VG 27 K 34.17).“

Geklagt hatte die Zeitung „Der Tagesspiegel“, die sich in einem Artikel zum Urteilsspruch äußert.

Der Tagesspiegel hatte bereits im Jahr 2017 getitelt: „Geheimgespräche mit Journalisten - Regierung will ,eigene politische Vorstellungen verwirklichen‘.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Finanzen
Finanzen Ripple XRP: Zwischen ETF-Fantasie und anhaltendem Kursdruck
24.12.2025

Ripple XRP verliert an Boden, während der Kryptomarkt insgesamt vorsichtiger wird. Technische Schwäche, unterschrittene Schlüsselmarken...

DWN
Technologie
Technologie Exponentielles Wachstum durch KI: Chancen und Grenzen für Wirtschaft und Gesellschaft
24.12.2025

Die künstliche Intelligenz entwickelt sich rasant und verändert zunehmend Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft. Doch kann dieser...

DWN
Politik
Politik DWN-Jahresrückblick 2025: Schulden, Krieg, KI – und Europas Zerreißprobe
24.12.2025

Schulden in Billionenhöhe, neue Kriegsängste, technologische Abhängigkeiten: 2025 hat Gewissheiten zerlegt, die lange als stabil galten....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Globale Mindeststeuer im Fokus: EU stellt US-Sonderregeln infrage
24.12.2025

Die globale Mindestbesteuerung gerät erneut unter Druck, nachdem die USA weitreichende Ausnahmen durchgesetzt haben. Droht Europa nun ein...

DWN
Politik
Politik Putin braucht keinen Weltkrieg: Darum ist eine globale Eskalation nicht Russlands Ziel
24.12.2025

Russlands Kriegspolitik wird häufig als Vorstufe einer globalen Eskalation interpretiert, doch historische Vergleiche zeichnen ein...

DWN
Finanzen
Finanzen Kryptobörsen im Vergleich: Darauf sollten Anleger bei Auswahl und Sicherheit achten
24.12.2025

Kryptowährungen sind längst im Finanzalltag angekommen, doch der Einstieg beginnt mit der Wahl der passenden Handelsplattform. Worauf...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Vierter Gewinntag in Folge: S&P 500 erreicht neues Rekordhoch
23.12.2025

Die Wall Street verzeichnete den vierten Gewinntag in Folge, in dessen Verlauf der S&P 500 ein neues Allzeithoch markierte.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Mindestlohn: Viele Deutsche halten 13,90 Euro für zu niedrig
23.12.2025

13,90 Euro mehr Wertschätzung für Arbeit? Für viele Beschäftigte klingt das eher nach einem politischen Kompromiss als nach einem...