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Ausgangssperren: Dürfen wir bald gar nicht mehr raus?

Lesezeit: 6 min
16.12.2020 16:37  Aktualisiert: 16.12.2020 16:37
In mehreren Bundesländern wurden gesonderte Ausgangssperren und Ausgangsbeschränkungen verhängt. Die Bürger treibt die Frage um, ob die Ausgangssperren in ihrer Qualität und Quantität derart erweitert werden, dass die Bewegungsfreiheit komplett eingeschränkt wird. Eine aktuelle Übersicht.
Ausgangssperren: Dürfen wir bald gar nicht mehr raus?
Der Markplatz in Weimar ist wegen der Coronavirus-Pandemie und der damit verbundenen Ausgangssperren menschenleer. (Foto: dpa)
Foto: Frank May

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In Bayern, Thüringen, Sachsen und Baden-Württemberg gelten bereits jetzt Ausgangssperren und Ausgangsbeschränkungen. In Thüringen gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr, berichtet die Thüringer Allgemeine.

Aus der Webseite des Katastrophenschutzes Bayern geht hervor:

„Landesweit ist von 21 Uhr bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt, es sei denn dies ist begründet

aufgrund eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,

der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,

der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,

der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,

der Begleitung Sterbender,

von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder

von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.“

Im Zusammenhang mit Baden-Württemberg berichtet die Südwest Presse: „Zwischen 5 Uhr morgens und 20 Uhr abends ist Bewegung an der frischen Luft erlaubt. Allerdings nur alleine, mit Personen, die im gleichen Haushalt leben oder einer weiteren Person, die nicht im selben Haushalt lebt. Nach 20 Uhr ist Bewegung an der frischen Luft kein triftiger Grund mehr, die Wohnung zu verlassen. Spaziergänge sind also nicht mehr erlaubt.“

Der MDR berichtet über Sachsen: „Nächtliche Ausgangssperren in der Zeit von 22 bis 6 Uhr. Nur in Notfällen, zur Versorgung anderer Menschen und Tiere (Gassi gehen gehört dazu), aus beruflichen Gründen oder um hilfsbedürftige Menschen zu versorgen, darf man das Haus verlassen. Wer ohne triftigen Grund in den Nachtstunden angetroffen wird, kann mit Bußgeldern belegt werden, derzeit sind es 60 Euro. Der Bußgeldkatalog soll bis nächste Woche noch angepasst werden."

Hier eine Gesamtübersicht für alle Bundesländer:

Bund und Länder haben sich am Sonntag auf einen harten Lockdown geeinigt. Dieser wird nun auf Länderebene per Verordnung umgesetzt. Die Länder haben bereits zusätzliche Maßnahmen erlassen oder solche angekündigt. Ein Überblick:

BADEN-WÜRTTEMBERG: In Baden-Württemberg gelten seit Samstag landesweit ganztägig Ausgangbeschränkungen. Zwischen 20.00 Uhr und 5.00 Uhr ist das Verlassen der Wohnung nur noch aus sehr wenigen triftigen Gründen erlaubt - etwa zur Ausübung des Berufs, zur Inanspruchnahme medizinischer Leistungen oder zur Begleitung Kranker oder Sterbender. An den Weihnachtsfeiertagen gelten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nicht. Von Mittwoch sollen alle Schulen geschlossen werden. Für Abschlussklassen soll Fernunterricht stattfinden.

BAYERN: In Bayern gelten von Mittwoch an landesweit ganztägig Ausgangbeschränkungen. Zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr ist das Verlassen der Wohnung nur noch aus sehr wenigen triftigen Gründen erlaubt - etwa bei medizinischen Notfällen, unaufschiebbaren Behandlungen, dem Weg zur Arbeit oder wegen der Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen. Wer dann ohne triftigen Grund auf der Straße unterwegs ist, kann mit einem Bußgeld von 500 Euro belangt werden. Die nächtliche Ausgangssperre gilt auch an den Weihnachtsfeiertagen. Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum bleibt verboten. Schulen und Kitas werden von Mittwoch an geschlossen. Es soll Distanzunterricht und zudem Möglichkeiten der Notbetreuung geben.

BERLIN: Auch in Berlin soll es von Mittwoch Ausgangsbeschränkungen geben. Nur mit einem triftigen Grund wie Einkaufen, Arztbesuch, Arbeiten oder Freizeitsport dürfen die Menschen dann ihre Wohnungen verlassen. An den Weihnachtsfeiertagen wird es keine Lockerungen bei der Obergrenze für private Treffen geben. Von Mittwoch an werden die Berliner Schulen keinen Präsenzunterricht mehr, sondern schulisch angeleitetes Lernen von zu Hause anbieten. Eine Notbetreuung in der Primarstufe - also für jüngere Schüler - soll im Hortbereich angeboten werden. Die Kitas werden nicht generell geschlossen. Auch hier soll eine «Notversorgung» aufrechterhalten werden für Eltern, die ihre Kinder nicht ohne weiteres zu Hause betreuen können.

BRANDENBURG: In Brandenburg soll es von Mittwoch an Ausgangsbeschränkungen ab 22.00 Uhr geben. An Heiligabend und am Neujahrsmorgen sollen die Beschränkungen erst zu einer späteren Uhrzeit gelten. Die Schulen sind seit diesem Montag für den Präsenzunterricht größtenteils geschlossen. Ausgenommen sind Abschlussklassen und Förderschulen. Nach den Weihnachtsferien soll es für alle anderen Schüler bis zum 10. Januar nur noch Distanzunterricht geben.

BREMEN: Es gelten die am Sonntag von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen. Die Schulen sollen offen bleiben, allerdings wird vom kommenden Mittwoch an bis zum 23. Dezember die Präsenzpflicht aufgehoben. Schülerinnen und Schüler können so bis zu den Weihnachtsferien zuhause lernen. Kitas bleiben geöffnet; Eltern werden gebeten, ihre Kinder, wenn möglich, zu Hause zu betreuen. Der Verkauf von alkoholischen Getränken zum Mitnehmen wie etwa ein Becher Glühwein ist seit diesem Montag vorerst verboten.

HAMBURG: Es gelten die am Sonntag von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen. In Hamburgs Schulen wird die Präsenzpflicht ab Mittwoch bis zum 10. Januar vorübergehend aufgehoben und durch andere schulische Angebote ersetzt. Bis zu den Weihnachtsferien bleiben die Schulen offen – aber Eltern können entscheiden, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen sollen. Für Prüfungssituationen gilt weiterhin eine Anwesenheitspflicht. Der Bereich der Kindertagesbetreuung bleibt unberührt - hier gibt es keine Veränderungen.

HESSEN: In Hessen gelten seit Freitag nächtliche Ausgangsbeschränkungen zwischen 21.00 und 5.00 Uhr in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von über 200 an drei Tagen in Folge. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus gewichtigen Gründen erlaubt, zum Beispiel aus beruflichen oder medizinischen. Kontrolliert wird die Einhaltung der Ausgangssperre durch die Ordnungsämter, gegebenenfalls unterstützt durch die Landespolizei. Außerdem gibt es ein ganztägiges Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Von Mittwoch an soll in Hessen der Präsenzunterricht an Schulen eingestellt werden.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Es gelten die am Sonntag von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen. Schüler bis zur 6. Klasse können grundsätzlich weiterhin in die Schule kommen. Die Präsenzpflicht in den Schulen wird von Mittwoch an allerdings aufgehoben. Dann sollen Schüler in der Schule Aufgaben erhalten, die auch ihre Klassenkameraden zu Hause erledigen. Schüler und Lehrer müssen dann auch in den Klassenräumen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es wird darum gebeten, dass alle Schüler, sofern möglich, von Mittwoch an von zu Hause aus lernen. Schüler ab der 7. Klasse sollen in weiten Teilen des Bundeslandes bereits von Montag an per Internet von zu Hause aus lernen.

NIEDERSACHSEN: Es gelten die am Sonntag von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen. Niedersachsen hat darüber hinaus bereits entschieden, dass schulpflichtige Kinder von diesem Montag an von zu Hause aus lernen können. Die Präsenzpflicht ist damit aufgehoben. Die Schulferien wurden auf drei Wochen verlängert.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Seit Montag ist in den Schulen in Nordrhein-Westfalen die Präsenzpflicht aufgehoben. Komplett geschlossen werden Bildungseinrichtungen und Kitas aber nicht. Schüler der unteren Klassen sollen von zu Hause am Unterricht teilnehmen, Schüler ab Klasse acht werden auf Distanz, also zu Hause am Laptop und mit Arbeitsblättern, unterrichtet. Die Schulferien werden um zwei Tage verlängert. Die Hotels in NRW dürfen nun doch keine Übernachtungen bei Familienbesuchen über Weihnachten anbieten. Ausgangsbeschränkungen für Hotspot-Gebiete können die Kommunen selbst beschließen.

RHEINLAND-PFALZ: Es gelten die am Sonntag von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) kündigte an, dass bis Ferienbeginn am Freitag die Schulen weiterhin geöffnet blieben - vor allem für Kinder ohne Betreuungsoption daheim. Nach den Ferien solle flächendeckend Fernunterricht stattfinden. Kitas sollen weiterhin im Regelbetrieb geöffnet bleiben.

SAARLAND: Es gelten die am Sonntag von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen. Kitas und Schulen werden im Saarland von Mittwoch an nur noch eingeschränkt öffnen. Für Schülerinnen und Schüler bis zur sechsten Klasse und Kita-Kinder, deren Eltern berufstätig sind, soll es eine Notbetreuung geben. Auch für Abschlussklassen kann es eigene Regelungen geben.

SACHSEN: In Sachsen gelten seit diesem Montag ganztägig Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen des Hauses ist nur aus triftigen Gründen möglich - etwa für die Arbeit, zum Einkaufen, für den Arztbesuch oder für Bewegung im Freien in einem auf 15 Kilometer begrenzten Radius. Sie gelten nicht an Heiligabend und in der Silvesternacht. Ab einem Inzidenzwert von 200 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen gilt im betroffenen Landkreis oder der betroffenen kreisfreien Stadt zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr eine erweiterte Ausgangsbeschränkung: Das Verlassen der eigenen Wohnung ist dann nur aus sehr wenigen triftigen Gründen zulässig - etwa für die Arbeit, den Lieferverkehr oder die Pflege. Der Alkoholausschank und -konsum in der Öffentlichkeit ist verboten.

SACHSEN-ANHALT: Auch in Sachsen-Anhalt sollen von Mittwoch an die Schulen schließen. An Weihnachten sollen die Kontaktbeschränkungen, anders als von Bund und Ländern beschlossen, nicht gelockert werden: Es sollen sich weiterhin nur bis zu fünf Menschen aus bis zu zwei Haushalten treffen dürfen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Es gelten die am Sonntag von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen. Von diesem Montag an gibt es für Schüler ab der 8. Klasse keinen Präsenzunterricht mehr. Für die Klassen eins bis sieben gilt der Appell an die Eltern zu prüfen, ob ihre Kinder zuhause bleiben können. In den Kitas gibt es zwar keine offizielle Einschränkung des Angebots, Eltern sind aber angehalten ihre Kinder wenn möglich zuhause zu betreuen. Hotelübernachtungen sollen lediglich aus beruflichen Gründen oder für Trauerfeiern möglich sein. Der Alkoholkonsum an öffentlichen Orten ist untersagt.

THÜRINGEN: Über mögliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen zusätzlich zu den bundesweiten Beschlüssen will das Kabinett am Dienstag beraten. In den Schulen soll für die Klassenstufen eins bis sechs Distanzunterricht und häusliches Lernen eingeführt werden. Bei Kindern der Klassenstufen eins bis vier soll eine schulische Betreuung angeboten werden, sollten sie nicht von den Eltern betreut werden können. Außerdem werden der Ausschank und Konsum von Alkohol in Innenstädten und sonstigen Orten unter freiem Himmel untersagt.


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