Deutschland

Rundfunkbeitrag bleibt bei 17,50 Euro - Sender müssen umsteuern

Der Rundfunkbeitrag wird nicht zum 1. Januar auf 18,36 Euro steigen. Ein Eilverfahren war die letzte Option gewesen, die Blockade aus Sachsen-Anhalt gegen die Rundfunkbeitragserhöhung doch noch irgendwie zu lösen. Auf die Sender kommt jetzt viel Arbeit zu.
23.12.2020 17:15
Lesezeit: 2 min
Rundfunkbeitrag bleibt bei 17,50 Euro - Sender müssen umsteuern
Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow beklagt sich über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. (Foto: dpa) Foto: Oliver Berg

Nach den gescheiterten Eil-Anträgen vor dem Bundesverfassungsgericht müssen sich ARD, ZDF und Deutschlandradio über ihre Finanzplanungen für das kommende Jahr lehnen und das fehlende Beitragsplus von 86 Cent kompensieren. Am Dienstag wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Eil-Anträge der Sender zur Blockade aus Sachsen-Anhalt gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2021 auf 18,36 Euro ab. Für Haushalte in Deutschland werden damit vorläufig weiterhin jeden Monat 17,50 Euro Rundfunkbeitrag anfallen.

Ob der Beitrag langfristig trotzdem um 86 Cent steigt, ist unklar. Im Hauptverfahren werden die Richter erst später entscheiden.

Die öffentlich-rechtlichen Sender hatten das Beitragsplus bereits in ihre Planungen eingepreist. Für 2021 bis 2024 wird von einer unabhängigen Kommission - KEF - eine Finanzlücke von insgesamt 1,5 Milliarden Euro prognostiziert. Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow teilte nach der Karlsruher Entscheidung der Deutschen Presse-Agentur mit: «Wir müssen nun unsere Finanzplanungen anpassen. Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird.» Man werde nun gemeinsam beraten. Ein Deutschlandradio-Sprecher teilte dpa mit: «Wir werden nun zeitnah kurzfristig umsetzbare Sparmaßnahmen beschließen und die Entscheidung im Hauptverfahren abwarten.»

Die konkreten Folgen im Programm sind noch nicht bekannt. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) lenkte den Blick auf die Beschäftigten in den öffentlich-rechtlichen Sendern. «Ein Ja zum Eilantrag hätte für die Sendeanstalten wie auch für Tausende Beschäftigte Planungssicherheit bedeutet», teilte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall mit.

Die Richter untermauerten ihre Entscheidung zu dem Eil-Antrag so: Die Sender hätten nicht gut genug begründet, warum es ihnen nicht möglich sein sollte, ihr Programmangebot für eine gewisse Zeit auch so weiter zu finanzieren. Sie hätten nicht näher dargelegt, «dass eine verfassungswidrige Verzögerung des Inkrafttretens der Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags irreversibel zu schweren Nachteilen führte». Zwar könne ein schlechteres Programm im Nachhinein nicht mehr ausgeglichen werden. Die Richter gehen aber davon aus, dass die Sender in der Lage sind, für eine gewisse Zeit in Vorleistung zu treten - zumal ihnen ein Ausgleich zustehen würde, sollte Karlsruhe ihren Verfassungsbeschwerden am Ende stattgeben.

Damit der unter den Ländern ausgehandelte Staatsvertrag zum höheren Rundfunkbeitrag in Kraft treten kann, fehlt die Zustimmung Sachsen-Anhalts. Dort hatte Ministerpräsident Reiner Haseloff am 8. Dezember den Gesetzentwurf vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine CDU - anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne - die Erhöhung nicht mittragen würde. Die Christdemokraten hätten eine Mehrheit mit der AfD im Landtag stellen können, die als größte Oppositionspartei viele Sitze hat. In Sachsen-Anhalt drohte die schwarz-rot-grüne Koalition zu zerbrechen. Die anderen Länder haben dem Beitragsplus bereits zugestimmt und unterstützen die öffentlich-rechtlichen Sender auch in ihren Klagen in Karlsruhe.

Die CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt sieht sich durch die Eilentscheidung des Gerichts in ihrer Haltung bestätigt, die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zu blockieren. Der Parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der Fraktion, Markus Kurze, teilte am Mittwoch mit: «Die Entscheidung zeigt, dass wir mit unseren Argumenten nicht völlig falsch gelegen haben.» Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie könne man der Bevölkerung und den vielen Unternehmen in Not keine Erhöhung abverlangen.

Die öffentlich-rechtlichen Sender sehen sich in ihrer Rundfunkfreiheit verletzt. In dem Beschluss der Richter vom Dienstag hieß es, dass die Verfassungsbeschwerden «weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet» seien. Das ZDF sieht in der Einschätzung einen ermutigenden Punkt für das spätere Hauptverfahren.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen Rheinmetall-Aktie: Starker Auftragsbestand, schwacher Aktienkurs – die Hintergründe
11.05.2026

Bei der Rheinmetall-Aktie prallen derzeit starke Fundamentaldaten und wachsende Zweifel am kurzfristigen Kursverlauf aufeinander. Eine neue...

DWN
Finanzen
Finanzen Lagarde bremst Stablecoins: Warum die EZB den digitalen Euro schützen will
11.05.2026

EZB-Präsidentin Christine Lagarde stellt sich skeptisch gegen Stablecoins in Euro. Sie sieht Risiken für Finanzstabilität, Banken und...

DWN
Finanzen
Finanzen Einbruch Gewerbesteuer: Finanzielle Krise in Baden-Württemberg verschärft sich
11.05.2026

Schon jetzt schreiben viele Städte und Gemeinden rote Zahlen und müssen Leistungen kürzen. Die aktuelle Steuerschätzung zeigt: Die...

DWN
Politik
Politik Ukraine-Krieg: Putin bringt Altkanzler Schröder als Vermittler ins Gespräch
11.05.2026

Kremlchef Putin hat Altkanzler Gerhard Schröder als Vermittler im Ukraine-Krieg ins Spiel gebracht. In der Bundesregierung stößt Putins...

DWN
Panorama
Panorama Mitten in einer Kriegszone. Wenn die Kontrolle verschwindet, beginnt Führung.
11.05.2026

Ein Unternehmer wacht in Lwiw in der Ukraine auf und erfährt, dass Krieg ist. Seine Geschichte zeigt, was Führung bedeutet, wenn Pläne...

DWN
Politik
Politik Großbritannien: Labour verliert, Reform UK gewinnt - Rücktrittsforderungen nach Wahldebakel
11.05.2026

Der angezählte britische Premierminister Keir Starmer bemüht sich nach den historisch schlechten Wahlergebnissen bei den Kommunalwahlen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ifo: Jeder sechste Einzelhändler sieht Existenz bedroht
11.05.2026

Die längste Wirtschaftskrise in Deutschland seit den Nachkriegsjahren bremst den privaten Konsum. Direkte Leidtragende sind die...

DWN
Politik
Politik Iran-Krieg: Zwei Drittel schränken Energieverbrauch ein
11.05.2026

Viele Menschen in Deutschland sparen wegen gestiegener Energiepreise in Folge des Iran-Kriegs bei Strom und Heizung, laut einer Umfrage im...