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Der Fall Borchardt: Überwacht der Verfassungsschutz diese linke Verfassungsrichterin?

Lesezeit: 1 min
04.01.2021 18:09  Aktualisiert: 04.01.2021 18:09
Barbara Borchardt ist Gründungsmitglied einer verfassungsfeindlichen Organisation. Seit geraumer Zeit ist sie aber auch Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern. Hinweise darauf, dass sie vom Verfassungsschutz überwacht wird, gibt es nicht. Nach dem Deutschen Richtergesetz darf in ein Richterverhältnis nur eine Person berufen werden, die „die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“.
Der Fall Borchardt: Überwacht der Verfassungsschutz diese linke Verfassungsrichterin?
Die damalige Abgeordnete im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Barbara Borchardt (Die Linke), ist am 21.03.2013 im Landtag in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) zu sehen. (Foto: dpa)

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Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, hatte im Juni 2020 die Berufung der Linke-Politikerin Barbara Borchardt an das Landesverfassungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern scharf kritisiert. Organisationen wie die Antikapitalistische Linke (AKL), der Borchardt angehört, richteten sich nicht nur gegen die bestehende Wirtschaftsordnung sondern stellten auch einzelne Grundrechte in Frage, sagte Haldenwang bei einer öffentlichen Anhörung des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag. Er finde es als Verfassungsschützer „unerträglich“, wenn ein erwiesenes AKL-Mitglied Teil eines Verfassungsgerichts werde, sagte Haldenwang.

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Die Parteigruppierung Antikapitalistische Linke wird im Bund vom Verfassungsschutz beobachtet. Borchardt war von der Linken nominiert und Mitte Mai 2020 auch mit Stimmen von SPD und CDU vom Landtag zur Richterin am Verfassungsgericht gewählt worden. Der Vorgang sorgte für Aufsehen.

Die Friedrich-Naumann-Stiftung führt in einem Bericht unter dem Titel „Verteidigerin des Unrechtsstaats - Mit der Wahl von Barbara Borchardt zur Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Damm gebrochen. Das darf so nicht weitergehen“ aus: „Frau Borchardt ist nicht irgendwer. Sie war früher in der SED und ist innerhalb der Partei DIE LINKE auch Mitglied der AKL, der Antikapitalistischen Linken, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz dem Linksextremismus zugeordnet wird, weil sie einen grundsätzlichen Systemwechsel sowie die Überwindung der bestehenden kapitalistischen Gesellschaftsordnung durch Enteignung fordert. Dies heißt für Deutschland: Abschaffung der sozialen Marktwirtschaft, wie sie in unserem Grundgesetz praktisch festgeschrieben ist.“

Die große Empörung, der sich Medien und Politik „kosmetisch“ angeschlossen hatten, hat bisher noch keine Konsequenzen nach sich gezogen. Zumindest ist nicht bekannt, dass der Verfassungsschutz Borchardt als „Verdachtsfall“ eingestuft hat.

Nach dem Deutschen Richtergesetz darf in ein Richterverhältnis nur eine Person berufen werden, die „die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“.

Der Spiegel-Journalist Nikolaus Blome sagt: „Eine Verfassungsrichterin der Linken verhöhnt die Mauer-Toten und ist stolz darauf. Sie tut es, weil sie es kann: Am linken Rand der Politik darf man sich mitunter mächtig mehr erlauben als am rechten.“

Die Linke Mecklenburg-Vorpommern führt hingegen über Borchardt aus: „Barbara Borchardt wäre gern Auto-Schlosserin geworden. Schließlich war sie als junges Mädchen Mitglied im Motorradklub ,John Lennon 68‘.“


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