Politik

Top-Mediziner kritisiert RKI: „Uns droht ein Mega-Lockdown auf Basis unbrauchbarer Zahlen“

Lesezeit: 1 min
19.01.2021 22:11
Der bis Ende Januar befristete Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland wird bis Mitte Februar verlängert. Doch ein renommierter Mediziner hatte zuvor gewarnt: „Uns droht ein Mega-Lockdown auf Basis unbrauchbarer Zahlen“.
Top-Mediziner kritisiert RKI: „Uns droht ein Mega-Lockdown auf Basis unbrauchbarer Zahlen“
Bundeskanzlerin Angela Merkel kommt neben Jens Spahn (CDU, M), Bundesminister für Gesundheit, und Lothar H. Wieler (l), Präsident des Robert Koch-Instituts, zu einer Pressekonferenz der zur Entwicklung beim Coronavirus. (Foto: dpa)

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Der Mediziner Prof. Dr. Bertram Häussler sagt in einem Interview mit der Zeitung „Die Welt“: „Uns droht ein Mega-Lockdown auf Basis unbrauchbarer Zahlen“.

Häussler wörtlich: „Die Zahlen, die das RKI jeden Morgen veröffentlicht, sind im Durchschnitt über drei Wochen alt. Die reflektieren nicht den gestrigen Tag, wie es oft über die Medien kommuniziert wird, sondern die vergangenen Wochen“. Ohne Zweifel sei die neue Virus-Mutation eine „berechtigte Bedrohung“, aber Häussler meint dennoch: „Viel mehr sequenzieren und die Sterbezahlen pünktlich melden, anstatt auf Basis schwacher Daten den Mega-Lockdown auszurufen.“

Doch am Abend des 19. Januar 2021 meldete die dpa:

Der bis Ende Januar befristete Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland wird bis Mitte Februar verlängert. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Dienstag bei ihrer Schaltkonferenz beschlossen. Zugleich vereinbarten sie, die Maskenpflicht zu verschärfen. So müssen künftig in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften sogenannte OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen der Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden. Normale Alltagsmasken sind dort dann nicht mehr zugelassen.

Bund und Länder wollen außerdem einen weitgehenden Anspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Homeoffice einführen. Künftig müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus überall dort ermöglichen, wo es die Tätigkeiten zulassen. Dazu soll das Bundesarbeitsministerium eine Verordnung erlassen. Durch mehr Homeoffice würden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert, so die Argumentation. Im Beschlusspapier werden die Beschäftigten zudem gebeten, das Angebot auch zu nutzen. Die Regelung ist bis zum 15. März befristet.

Besonders lang wurde über das weitere Vorgehen bei den Schulen diskutiert. Vereinbart wurde, dass auch sie bis zum 14. Februar grundsätzlich geschlossen bleiben beziehungsweise die Präsenzpflicht ausgesetzt ist. Dies soll restriktiv umgesetzt werden. In Kindertagesstätten soll analog verfahren werden.

Mit dem Beschluss bleiben zum Beispiel Restaurants und Kneipen, Theater und Opernhäuser sowie weite Teile des Einzelhandels weiter geschlossen. Ausnahmen gelten weiterhin zum Beispiel für Supermärkte und Drogeriemärkte. Der Bund sagte zu, seine Überbrückungshilfe 3 zu verbessern. So sollen unter anderem die Zugangsvoraussetzungen vereinfacht und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbstständige deutlich angehoben werden. Auch will der Bund die Abschlagszahlungen spürbar erhöhen.


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