Unternehmen

Wenn man keine Insolvenz anmelden muss, dann gibt es auch keine Insolvenzwelle

Zu Beginn der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung wegen der nicht absehbaren negativen Folgen die Pflicht, Insolvenz anzumelden, für alle ausgesetzt. Später wurde dieser Ansatz mit einigen Abänderungen verlängert.
06.02.2021 10:57
Aktualisiert: 06.02.2021 10:57
Lesezeit: 1 min
Wenn man keine Insolvenz anmelden muss, dann gibt es auch keine Insolvenzwelle
Wirtschaftsminister Peter Altmaier. (Foto: dpa) Foto: Tobias Schwarz

Zu Beginn der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung wegen der nicht absehbaren negativen Folgen die Pflicht, Insolvenz anzumelden, für alle ausgesetzt. Wer zahlungsunfähig ist, muss seit Oktober wieder den Gang zum Gericht antreten. Für überschuldete Firmen gilt das seit Jahresanfang. Ausnahmen gibt es nur für jene, die bisher vergeblich auf Corona-Hilfen warten. Auch weitere Hilfsmaßnahmen wie Kurzarbeitergeld, Darlehen und finanzielle Hilfen für auf staatliche Verordnung geschlossene Betriebe sollen eine Pleitewelle verhindern. Bisherigen Erhebungen zufolge ging der Plan auf. So schätzte die Wirtschaftsauskunftei Creditreform Anfang Dezember, dass 2020 rund 16.300 Betriebe pleite gehen. Das wären 13,4 Prozent weniger als 2019. „Die relativ kurze Frist der Aussetzung allein für den Monat Januar 2021 beruhte auf der recht optimistischen Annahme, dass durch den Lockdown Ende 2020 zu Beginn des neuen Jahres wieder ein verhältnismäßig normales Leben ohne größere Beeinträchtigungen für die Wirtschaft geführt werden kann. Da dies nicht eingetreten ist, hat der Bundesrat die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nach obigem Muster nun bis Ende April 2021 verlängert. Allerdings gilt dies nur für Firmen, die zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember Antrag auf Corona-Hilfen gestellt haben und die Insolvenzreife mit den Zahlungen abwenden können“, berichtet „Springer Professional“.

In der Vergangenheit sei oft nicht genau genug erklärt worden, für wen die gelockerten Meldepflichten noch gelten, kritisierten beide Branchenvertreter. „Bisher war die Kommunikation schlecht“, sagte Niering. „Der Bundestag und das Justizministerium haben zunächst nicht klar gemacht, dass es sich um Ausnahmen für einen begrenzten Kreis von Betroffenen handelt, das hat sich jetzt geändert.“ Ein Mittelständler schaue nicht auf das Insolvenzrecht, sondern die staatlichen Hilfen und werde eine Insolvenz immer hinauszögern.

Die Ausnahme von der strengen Antragspflicht gelte von Februar bis Ende April nur noch für die wenigsten Betriebe, betonte Sanierungsexperte Flöther, „nämlich nur für solche Unternehmen, die allein deshalb insolvent sind, weil sie die beantragten November- oder Dezemberhilfen noch nicht erhalten haben, und die durch die Hilfen wahrscheinlich überlebensfähig sind“.

Der Staat sollte mehr einen Fokus darauf legen, was Unternehmen jetzt helfe, sich neu aufzustellen, forderten die beiden Verbandsvertreter. „Wer schläft, verändert sich nicht“, sagte Niering. „Eigentlich müsste man Unternehmen dabei helfen, sich zu verändern.“ Flöther machte einen Vorschlag für konkrete Entlastung: „Was den Corona-geschädigten Unternehmen wirklich helfen würde, wäre eine Lösung, bei der bestehende Verbindlichkeiten, wie etwa Mietschulden, eingefroren und abgeschnitten werden können“, sagte er. Diese Betriebe würde dann lediglich laufende Forderungen zahlen müssen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Damit Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können

Ein Unternehmen zu führen, bedeutet, täglich Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig soll möglichst...

 

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen Anthropic-IPO: Geleakter Prospekt enthüllt die Milliardenrisiken hinter Claude
03.10.2026

Anthropic gilt als einer der heißesten Kandidaten für den nächsten großen KI-Börsengang. Doch ein geleakter Prospekt zeigt, welchen...

DWN
Panorama
Panorama Notstromversorgung: Warum ein Generator im Ernstfall nicht reicht
03.10.2026

Ein Stromausfall von wenigen Minuten ist lästig. Dauert er mehrere Tage, kann er für Unternehmen existenzbedrohend werden. Erfahrungen...

DWN
Immobilien
Immobilien Hitzeschutz: So bewahren Sie auch ohne Klimaanlage einen kühlen Kopf 
03.10.2026

Deutschland hat einen der heißesten Sommer hinter sich - und es wird nicht der letzte gewesen sein. Um sich in Gegenwart und Zukunft gegen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Nissan Qashqai im Test: Elektrogefühl ohne Ladekabel
03.10.2026

Der Nissan Qashqai e-Power ist ein Hybrid, funktioniert aber anders als die meisten Konkurrenten. Die Räder treibt immer ein Elektromotor...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft KI und Arbeitsmarkt: Der Effizienzboom könnte den Fachkräftemangel verschärfen
03.10.2026

Künstliche Intelligenz macht Unternehmen schneller und produktiver. Doch ausgerechnet junge Berufseinsteiger könnten dafür einen hohen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Wann lag die Inflation im Euroraum zuletzt bei vier Prozent?
03.10.2026

Zehn Wendepunkte zeigen, wie schnell eine Krise die Inflation nach oben treiben kann und wie langsam sich die Preise anschließend wieder...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft China-Schock trifft Europa: Millionen Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel
03.10.2026

In der kommenden Woche reisen führende EU-Vertreter nach Peking, um von der chinesischen Führung zu verlangen, das enorme...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: Anleiherenditen setzen Aktien weiterhin unter Druck
02.10.2026

Zinsängste und Arbeitsmarktdaten bewegen die Börsen – was Anleger jetzt wissen müssen.