Unternehmen

Wenn man keine Insolvenz anmelden muss, dann gibt es auch keine Insolvenzwelle

Zu Beginn der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung wegen der nicht absehbaren negativen Folgen die Pflicht, Insolvenz anzumelden, für alle ausgesetzt. Später wurde dieser Ansatz mit einigen Abänderungen verlängert.
06.02.2021 10:57
Aktualisiert: 06.02.2021 10:57
Lesezeit: 1 min
Wenn man keine Insolvenz anmelden muss, dann gibt es auch keine Insolvenzwelle
Wirtschaftsminister Peter Altmaier. (Foto: dpa) Foto: Tobias Schwarz

Zu Beginn der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung wegen der nicht absehbaren negativen Folgen die Pflicht, Insolvenz anzumelden, für alle ausgesetzt. Wer zahlungsunfähig ist, muss seit Oktober wieder den Gang zum Gericht antreten. Für überschuldete Firmen gilt das seit Jahresanfang. Ausnahmen gibt es nur für jene, die bisher vergeblich auf Corona-Hilfen warten. Auch weitere Hilfsmaßnahmen wie Kurzarbeitergeld, Darlehen und finanzielle Hilfen für auf staatliche Verordnung geschlossene Betriebe sollen eine Pleitewelle verhindern. Bisherigen Erhebungen zufolge ging der Plan auf. So schätzte die Wirtschaftsauskunftei Creditreform Anfang Dezember, dass 2020 rund 16.300 Betriebe pleite gehen. Das wären 13,4 Prozent weniger als 2019. „Die relativ kurze Frist der Aussetzung allein für den Monat Januar 2021 beruhte auf der recht optimistischen Annahme, dass durch den Lockdown Ende 2020 zu Beginn des neuen Jahres wieder ein verhältnismäßig normales Leben ohne größere Beeinträchtigungen für die Wirtschaft geführt werden kann. Da dies nicht eingetreten ist, hat der Bundesrat die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nach obigem Muster nun bis Ende April 2021 verlängert. Allerdings gilt dies nur für Firmen, die zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember Antrag auf Corona-Hilfen gestellt haben und die Insolvenzreife mit den Zahlungen abwenden können“, berichtet „Springer Professional“.

In der Vergangenheit sei oft nicht genau genug erklärt worden, für wen die gelockerten Meldepflichten noch gelten, kritisierten beide Branchenvertreter. „Bisher war die Kommunikation schlecht“, sagte Niering. „Der Bundestag und das Justizministerium haben zunächst nicht klar gemacht, dass es sich um Ausnahmen für einen begrenzten Kreis von Betroffenen handelt, das hat sich jetzt geändert.“ Ein Mittelständler schaue nicht auf das Insolvenzrecht, sondern die staatlichen Hilfen und werde eine Insolvenz immer hinauszögern.

Die Ausnahme von der strengen Antragspflicht gelte von Februar bis Ende April nur noch für die wenigsten Betriebe, betonte Sanierungsexperte Flöther, „nämlich nur für solche Unternehmen, die allein deshalb insolvent sind, weil sie die beantragten November- oder Dezemberhilfen noch nicht erhalten haben, und die durch die Hilfen wahrscheinlich überlebensfähig sind“.

Der Staat sollte mehr einen Fokus darauf legen, was Unternehmen jetzt helfe, sich neu aufzustellen, forderten die beiden Verbandsvertreter. „Wer schläft, verändert sich nicht“, sagte Niering. „Eigentlich müsste man Unternehmen dabei helfen, sich zu verändern.“ Flöther machte einen Vorschlag für konkrete Entlastung: „Was den Corona-geschädigten Unternehmen wirklich helfen würde, wäre eine Lösung, bei der bestehende Verbindlichkeiten, wie etwa Mietschulden, eingefroren und abgeschnitten werden können“, sagte er. Diese Betriebe würde dann lediglich laufende Forderungen zahlen müssen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Bremer Immobilienmarkt unter Druck: Strategien für Käufer und Verkäufer im aktuellen Zinsumfeld

Der Immobilienmarkt in Bremen befindet sich in einer Phase tiefgreifender Transformation. Nach Jahren des kontinuierlichen Preisanstiegs...

 

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Wall Street schließt uneinheitlich – Disney-Zahlen überzeugen, KI-Rallye verliert an Schwung
05.08.2026

Erfahren Sie, welche unerwarteten Entwicklungen die Wall Street am Mittwoch bewegten und wo sich jetzt die größten Verschiebungen auf dem...

DWN
Politik
Politik EU-Haushalt 2028–2034: Deutschland soll Europas Rechnung bezahlen
05.08.2026

Zwei Billionen Euro, neue Schulden und ein Machtkampf zwischen Berlin und Paris: Die Verhandlungen über den EU-Haushalt 2028–2034 drohen...

DWN
Politik
Politik Deutsche Bildungsmisere: Warum der Nachwuchs zum Standortrisiko wird
05.08.2026

Seit Jahren gibt es einen regelrechten Sturzflug bei den Lernleistungen an den Schulen. Inzwischen erreichen mehr als ein Drittel der...

DWN
Politik
Politik Russisches Uran: Moskau hält Amerikas Atomkraft in der Hand
05.08.2026

Amerikas Kernkraftwerke laufen weiterhin mit russischem Uran, während Washington den Ausstieg bis 2028 erzwingen will. Kann ein...

DWN
Politik
Politik EU-Migrationspolitik vor der Zerreißprobe: Ceuta legt Europas Schwäche offen
05.08.2026

Tausende Migranten erreichen Ceuta und innerhalb weniger Tage geraten Europas Regierungen aneinander. Die Krise zeigt, wie tief die...

DWN
Unternehmen
Unternehmen BYD Sealion 5 im Test: Viel Auto für vergleichsweise wenig Geld
05.08.2026

Der BYD Sealion 5 verbindet viel Platz, hohen Komfort und einen erstaunlich großen Aktionsradius. Als Plug-in-Hybrid schafft er im Test 80...

DWN
Panorama
Panorama Drohnen-Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle: Sprengladung entschärft
05.08.2026

Nach einem nächtlichen Drohnen-Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle ermittelt die sächsische Polizei. Spezialisten entschärften die Drohne...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Made in Europe: EU zieht die Schutzmauern für ihre Industrie hoch
05.08.2026

Europa macht Ernst mit dem Schutz seiner Industrie. Neue Herkunftsregeln sollen öffentliche Aufträge stärker europäischen Herstellern...