Politik

Omen für Deutschland? Irland will Gastgewerbe nicht vor Hochsommer öffnen

Irland will angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen das Gastgewerbe nicht vor dem Hochsommer öffnen. In Deutschland könnte sich dasselbe Szenario ergeben, zumal das RKI und das Bundesgesundheitsministerium erneut die Alarmglocken schlagen.
20.02.2021 23:00
Aktualisiert: 20.02.2021 23:00
Lesezeit: 2 min

Irland will angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen das Gastgewerbe nicht vor dem Hochsommer öffnen. Das sagt der Ministerpräsident des Landes, Micheal Martin, dem Sender RTE. Bars, Restaurants, Cafes und Hotels in Irland waren in den vergangenen zwölf Monaten die meiste Zeit geschlossen. Die Regierung will bei der Öffnung vorsichtig vorgehen, da rund 90 Prozent der Neuinfektionen die britische Coronavirus-Mutation darstellten.

Derartige Entscheidungen dürfen nicht national betrachtet werden. Im Verlauf der Pandemie wurden die Maßnahmen, die in anderen Ländern umgesetzt wurden, im Regelfall immer von anderen Ländern übernommen. Zudem darf nicht vergessen werden, dass die WHO eine entscheidende Rolle bei der Verhängung von internationalen Corona-Beschränkungen spielt. Und das RKI und Jens Spahn haben schon damit begonnen, erneute Hiobsbotschaften auszusenden. Die dpa meldet: „In Deutschland deutet sich eine erneute Verschärfung der Corona-Pandemie an. Das Robert Koch-Institut (RKI) meldete am Samstag 9164 Neuinfektionen binnen eines Tages. Das waren 810 mehr als am Samstag der Vorwoche. Zudem stieg der sogenannte R-Wert - eine weitere wichtige Kennzahl. Vor dem Hintergrund anstehender Schul- und Kita-Öffnungen in mehreren Bundesländern am Montag verdichten sich unterdessen die Anzeichen, dass das Personal bei der Corona-Impfung früher an die Reihe kommen könnte und die Impfverordnung entsprechend geändert wird.“

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In Deutschland stehen bereits heute zahlreiche Unternehmen im Gastgewerbe vor dem Aus. Hotels, Restaurants und Kantinen haben im Corona-Jahr 2020 einen Rekordeinbruch erlitten. Nach zehn Wachstumsjahren in Folge fielen die Umsätze im deutschen Gastgewerbe um 36,6 Prozent (real: 39) Prozent, wie das Statistische Bundesamt am Freitag mitteilte. „Nach einem Jahr Pandemie mit fast vier Monaten Lockdown und weitreichenden Reise- und Kontaktbeschränkungen ist die Not in der Branche riesig“, sagte der Präsident des Branchenverbands Dehoga, Guido Zöllick. „Angesichts ausbleibender wie nicht ausreichender Hilfen und fehlender Perspektiven machen sich Verzweiflung und Existenzängste breit.“ Wichtig seien konkrete Perspektiven, wann die Branche ihre Unternehmen wieder öffnen dürfe.

Grund für das Katastrophen-Jahr sind der Lockdown im Frühjahr und Eindämmungsmaßnahmen am Jahresende im Kampf gegen die Pandemie (HIER).

Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm sieht die Pläne der Bundesregierung kritisch, die Insolvenzmeldepflichten für coronageplagte Betriebe noch länger auszusetzen. Ein Unternehmen erkenne derzeit nicht, ob es tatsächlich mit einem zahlungsfähigen Betrieb Verträge eingehe, sagte die Ökonomin der Universität Erlangen-Nürnberg in einem Interview der „Zeit Online“. Das berge die Gefahr von Insolvenzen mit Dominoeffekten. Grimme, die als Wirtschaftsweise selbst die Bundesregierung berät, sprach von einer „riskanten Gratwanderung“.

Zuvor hatte die Bundesregierung verkündet, dass überschuldete Unternehmen bis Ende April keine Insolvenz anmelden müssen, wenn sie noch auf beantragte Corona-Staatshilfen warten. Die Bundesregierung wolle Firmen helfen, die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern und Arbeitsplätze zu erhalten, begründete Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) den Vorstoß.

Mehr zum Thema: Der Einzelhandel wird Spahns und Merkels K.O.-Lockdown nicht überleben

Eigentlich müssen Betriebe binnen drei Wochen Insolvenz anmelden, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Aufgrund der nicht absehbaren Folgen für die Wirtschaft setzte der Bund diese Antragspflicht zu Beginn der Corona-Pandemie komplett aus, seit Oktober müssen zahlungsunfähige Unternehmen wieder Insolvenzanträge stellen. Für Betriebe, die wegen der Corona-Krise überschuldet sind, wurde die Lockerung bis Ende Januar verlängert. Jetzt soll sie bis Ende April gelten.

Da die Antragspflicht nicht mehr generell ausgesetzt sei, sondern nur für überschuldete Firmen, sei die Verlängerung derzeit verkraftbar, sagte die Volkswirtin Grimm weiter. „Mittelfristig werden aber dennoch nicht alle Unternehmen die Krise überstehen.“ Die 49-Jährige berät als Wirtschaftssweise auch selbst die Bundesregierung.

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