Deutschland

In der Corona-Krise: Kommunen erhöhen Hundesteuer deutlich

Die Deutschen müssen sich in zahlreichen Kommunen auf eine deutliche Erhöhung der Hundesteuer einstellen.
21.02.2021 14:01
Lesezeit: 2 min

Die deutschen Kommunen suchen nach Wegen, um ihre Einnahmen zu erhöhen. Dabei greifen sie auf eine Erhöhung der Hundesteuer zurück.

Die „SZ“ berichtet: „Mit einem Antrag der Grünen-Fraktion zur Erhöhung der Hundesteuer für so genannte Kampfhunde und der gesamten Hundesteuersatzung wird sich der Finanzausschuss des Freisinger Stadtrats in seiner Sitzung am kommenden Montag, 22. Februar um 17 Uhr befassen.“

„Merkur Online“ wörtlich: „Nach Einsparmöglichkeiten im corona-geschwächten Haushalt suchten die Mitglieder des Planungs- und Finanzausschusses in ihrer Sitzung am Donnerstag. Im Ausgabenbereich fanden sie wenig. Lieber wollen sie mehr Einnahmen generieren. Und da will Icking bei der Hundesteuer kräftig zuschlagen. Die bisher – im Vergleich zu anderen Kommunen zugegeben sehr moderaten – 25 Euro jährlich pro Zamperl sollen auf 80 Euro klettern.“

„Für mehr Steuereinnahmen schrauben einige Gemeinden derzeit auch die Hundesteuer nach oben. Bei Hundebesitzern verursacht das Frust“, so die „Bietigheimer Zeitung“.

Die „Badische Neueste Nachrichten“ führt aus: „Die Erhöhung der Hundesteuer trifft Tierbesitzer in Gernsbach hart. Ihr Ärger ist verständlich – nicht aber mancher Wut-Kommentar auf Facebook, kommentiert Adrian Mahler.“

Die „SVZ“ berichtet: „Grambow: Gemeinde erhöht Hundesteuer deutlich.“

„Seit 2004 und damit letztmals vor 17 Jahren wurden in der Elsenztalgemeinde die Beträge der Hundesteuer nicht mehr angepasst. Daher war nun eine Erhöhung durchaus vertretbar, wie Kämmerin Eva-Maria Rother in zurückliegender Sitzung des Gemeinderats meinte. Zumal die Steigerung eher moderat ausfiel, für den Ersthund etwa nun jährlich 96 statt 80 Euro zu berappen sind. Das sah das Gremium auch so und stimmte bei einer Gegenstimme der bereits im Verwaltungsausschuss vorberatenen Erhöhung sowie der Einführung einer Kampfhundesteuer zu“, so die „Rhein-Neckar-Zeitung“.

Das Bundesfinanzministerium teilt mit: “Die an die Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb im Gemeindegebiet anknüpfende Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 Grundgesetz unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sich der Hund auch außerhalb des Gemeindegebietes aufhält (Beschluss des BVerwG vom 25.04.2013 - 9 B 41/12 -). Die Hundesteuer gehört zu den herkömmlichen Aufwandsteuern, weil das Halten eines Hundes über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht und einen Aufwand erfordert. Örtlich ist eine Aufwandsteuer dann, wenn sie an örtliche Gegebenheiten, vor allem die Belegenheit einer Sache oder einen Vorgang im Gemeindegebiet, anknüpft und es wegen der Begrenztheit der unmittelbaren Wirkungen der Steuer auf das Gemeindegebiet nicht zu einem die Wirtschaftseinheit berührenden Steuergefälle kommen kann. Es kommt also nicht auf den jeweiligen tatsächlichen Aufenthaltsort des Hundes an, sondern darauf, wo er in den Haushalt aufgenommen und damit der Aufwand im steuerrechtlichen Sinn betrieben wird. Mit der Hundesteuer werden vornehmlich ordnungspolitische Ziele verfolgt. Sie soll z. B. dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.”

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