Politik

Rechnung auf dem Bierdeckel? Neue Grundsteuer kommt kaum voran

Ab 2025 muss die Grundsteuer für Immobilienbesitzer neu berechnet werden. Das schreibt das Verfassungsgericht vor, weil derzeit mit veralteten Werten gerechnet wird. Doch der Neubewertungsprozess stockt.
04.03.2021 12:00
Lesezeit: 3 min

Es hört sich an, als sei noch viel Zeit: Ab 2025 muss die Grundsteuer für Immobilienbesitzer neu berechnet werden. Das schreibt das Verfassungsgericht vor, weil derzeit mit veralteten Werten gerechnet wird. Doch die Bundesländer stehen schon jetzt unter Druck, denn jedes einzelne Grundstück aufwendig neu zu bewerten und die Datensätze bei den Finanzämtern zu erneuern, kann Jahre dauern. 2021 könnte für viele Hausbesitzer deshalb das Jahr der Wahrheit werden: Wie groß ist die Gefahr, dass sie bald draufzahlen oder könnten sie sogar Geld sparen?

Nach einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur kommt die Neuregelung der Grundsteuer allerdings nur zäh voran. Noch immer haben viele Länder nicht entschieden, wie die Steuer bei ihnen künftig erhoben wird. Dabei ist sie eine der wichtigsten Einnahmequellen der in der Corona-Krise gebeutelten Kommunen. Im Jahr kommen etwa 14 Milliarden Euro zusammen. Das waren vor der Krise 15 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen, aus denen etwa Straßen, Schwimmbäder und Theater bezahlt werden.

Die meisten Wohnungseigentümern zahlen im Jahr einige Hundert Euro Grundsteuer, Mieter werden über die Nebenkostenabrechnung zur Kasse gebeten. Wer mit der Reform nun gewinnt und wer verliert, hängt unter anderem vom Bundesland, vor allem aber von der Kommune ab, in der man lebt. Denn jedes Bundesland darf selbst entscheiden, wie es die Grundsteuer künftig berechnet. Zwar hatte der Bundestag 2019 nach zähem Ringen ein Modell beschlossen - doch nur sechs Bundesländer wollen dieses im Moment auch nutzen.

In Berlin, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Bremen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg, die das Konzept des Bundes übernehmen, müssen deshalb alle Grundstücke neu bewertet werden. Die Berechnung orientiert sich am Wert des Bodens, einer statistisch ermittelten Kaltmiete, an der Grundstücksfläche, der Wohnfläche sowie der Art und dem Alter des Gebäudes. All diese Daten werden mit den Hebesätzen der Kommunen verrechnet, die weiterhin das letzte Wort über die Höhe der Grundsteuer haben. Der Hebesatz ist dabei ein Faktor, mit dem die Kommunen die jährlich anfallende Grundsteuer berechnen. Jede Kommune handhabt das unterschiedlich.

Vor allem in Metropolen und beliebten Wohngegenden besteht die Gefahr, dass die Grundsteuer steigt - denn der Wert der Grundstücke hat sich in den vergangenen Jahren teils vervielfacht. Hier müssen Eigentümer deshalb darauf hoffen, dass ihre Kommune den Hebesatz senkt. Bewohner ländlicher Gegenden dagegen können etwas entspannter auf die Reform schauen.

Vielen Bundesländern war das Modell des Bundes mit seinen vielen Variablen zu kompliziert und die Neubewertung aller Grundstücke zu aufwendig. Die Mehrheit der Länder arbeitete deshalb an eigenen Varianten, doch einzig Baden-Württemberg hat seine inzwischen beschlossen. Bayern, Niedersachsen, Hessen, Sachsen, Hamburg und das Saarland haben zwar Ideen präsentiert, doch endgültig abgenickt sind diese noch nicht.

Die Idee in vielen Fällen: Statt des Bodenwerts werden nur die Fläche und recht pauschal die Lage der Wohnung berücksichtigt. Die Berechnung soll so einfacher und für die Hausbesitzer transparenter werden. Idealerweise soll die Formel auf einen Bierdeckel passen. Beispiel Hamburg: In guten Wohnlagen sollen Grundstücksfläche und Wohnfläche mit dem Hebesatz verrechnet werden. Für schlechtere Wohnlagen ist ein Abschlag von 25 Prozent vorgesehen.

Das Modell des Bundes sei im Vergleich dazu gerechter, argumentiert die Brandenburger Finanzministerin Katrin Lange (SPD). Es unterscheide deutlicher zwischen Wohnlagen. Auch Thüringens Regierungschef Bodo Ramelow (Linke) will keine eigene Lösung. "Das Bundesmodell berücksichtigt die individuellen Grundstücksgegebenheiten und nimmt damit eine faire und auch sozial verträgliche Bewertung vor", sagte er.

Sachsen-Anhalt hat vor allem praktische Gründe für seine Wahl: Die Zeit drängt. Vor der Landtagswahl im Sommer ein alternatives Rechenmodell zu verabschieden, sei nicht mehr zu schaffen, sagte Finanzminister Michael Richter (CDU) der dpa. "Wir können später immer noch auf andere Berechnungen umschwenken." Auch die anderen unentschlossenen Länder Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern könnten aus Zeitdruck erst einmal das Bundesmodell nutzen.

Unterm Strich, so haben sich Bund und Länder vorgenommen, soll der Fiskus nach der Reform nicht mehr Grundsteuer kassieren als vorher. Doch vorschreiben können sie das nicht, da in allen Modellen die Kommunen auch in Zukunft das letzte Wort haben. Sie legen die Hebesätze fest - von null bis mehr als 1000 Prozent im hessischen Lautertal im Odenwald.

Zwar haben die Gemeinden zugesagt, die Steuerreform nicht zur Sanierung ihrer Kassen auszunutzen. Ob dies angesichts der Steuereinbußen durch die Corona-Krise zu halten ist, ist allerdings offen. "Dazu werden auch die Gemeinden einen Beitrag leisten und ihre Hebesätze anpassen müssen", mahnte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) kürzlich. Er macht den Kommunen Druck: Die Landesregierung will öffentlich vorrechnen, wie die Hebesätze jeder einzelnen Gemeinde aussehen müsste, damit die Steuer konstant bleibt. So wäre sofort sichtbar, wenn Kommunen die Reform für Erhöhungen nutzen

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