Politik

DWN-Recht: Dürfen nun Beamte, die der AfD angehören, gefeuert werden?

In den Reihen der als „Verdachtsfall“ eingestuften AfD befinden sich auch deutsche Beamte. Welche beruflichen und rechtlichen Konsequenzen nun auf sie zukommen, können Sie in dieser juristischen Analyse einsehen.
03.03.2021 18:34
Aktualisiert: 03.03.2021 18:34
Lesezeit: 1 min

Der Verfassungsschutz verfährt mit drei Stufen, wenn es um die Verfassungsfeindlichkeit von Organisationen und Parteien geht. Es gibt den „Prüffall“, den „Verdachtsfall“ und den „Überwachungsfall“.

Dazu führt der „rehm Verlag“ aus:

Bei einem „Prüffall“ dürfen noch keine nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Eine Überwachung erfolgt hier nicht. Voraussetzung für diese Einordnung ist das Vorliegen „erster tatsächlicher Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen. Der Verfassungsschutz wird hier lediglich öffentlich bekannte Informationen (Facebook – bzw. Twitterposts, Auftritte bei Demos) aktenkundig machen.

b) Bei einem „Verdachtsfall“ dürfen nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Dafür müssen dem Verfassungsschutz „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen vorliegen.

c) Beim „Überwachungsfall“ müssen bereits „gesicherte extremistische Bestrebungen“ vorliegen, die dann den Verfassungsschutz zur Beobachtung veranlassen.

Die endgültige Einstufung als „verfassungswidrige Partei“ obliegt aufgrund des sog. „Parteienprivilegs“ (Art. 21 Abs. 2 und 4 GG) allerdings einzig und allein dem Bundesverfassungsgericht (Judikative) und nicht dem Verfassungsschutz (Exekutive).

Die Einstufung einer Partei als „Verdachtsfall“ hat auch Folgen für Beamte, die Mitglieder jener Partei sind oder in diesen Kreisen verkehren. Denn gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG / § 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG ist die verfassungstreue eine Voraussetzung dafür, dass Personen in das Beamtenverhältnis übernommen werden.

Wenn also bei einem Beamten Zweifel darüber bestehen, dass er nicht jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten würde, muss sein Beamtenverhältnis aufgelöst werden. Auch Beamte im Ruhestand müssen sich an diesen Grundsatz halten. „Er wird entweder entlassen (so Beamte auf Widerruf und auf Probe) oder aus dem Dienst entfernt (Beamte auf Lebenszeit). Auch für Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden, gilt es als (Ruhestands-) Dienstvergehen, wenn sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigen oder an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (§ 47 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG / § 77 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1 BBG). Ihnen kann als höchste Disziplinarmaßnahme sogar das Ruhegehalt aberkannt werden (§ 12 BDG und das jeweilige Landesrecht)“, so der „rehm Verlag“.

Das Bundesinnenministerium führt in einem Schreiben mit der Betreffzeile „Verfassungstreue von Beamten;

beamtenrechtliche Konsequenzen der politischen Betätigung von Beamten“, welche konkreten Sanktionen gegen AfD-Beamte erlassen werden könnten.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kennzeichnung im Produktionstempo: Wie Brady die Industrie neu taktet

Produktionslinien laufen schneller denn je, doch die Rückverfolgbarkeit hinkt oft hinterher. Brady setzt genau hier an und zeigt, wie sich...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: Aktien legen dank Hoffnung auf Friedensabkommen zu
13.04.2026

Ein überraschendes Signal sorgt für Aufwind an den Börsen – erfahren Sie, warum die Anleger plötzlich wieder optimistisch in die...

DWN
Finanzen
Finanzen USA starten Blockade der Straße von Hormus: Trump setzt Drohungen um, der Ölpreis steigt
13.04.2026

Die Spannungen im Nahen Osten spitzen sich weiter zu: Die USA greifen zu drastischen Maßnahmen in einer der wichtigsten Handelsrouten der...

DWN
Panorama
Panorama Lufthansa-Streik: Diese Rechte haben Passagiere bei einem Pilotenstreik
13.04.2026

Der Lufthansa-Streik bringt den Flugverkehr in Deutschland ins Wanken und sorgt bei Tausenden Reisenden für Unsicherheit. Flugausfälle,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft IWF warnt: Schwieriger Weg zurück für die Weltwirtschaft
13.04.2026

Die Ölkrise infolge des Iran-Kriegs verändert die globale Konjunktur nachhaltig. Warum selbst im besten Fall kein schneller Aufschwung...

DWN
Finanzen
Finanzen Autofahren in Deutschland immer teurer: Warum das so ist und was Sie tun können
13.04.2026

Autofahren wird für viele Menschen in Deutschland immer kostspieliger. Steigende Spritpreise, höhere Versicherungen und teurere...

DWN
Politik
Politik Analyse: Irans Führer fordern Trump heraus – wer hat am meisten zu verlieren?
13.04.2026

Die USA und der Iran verhandelten stundenlang, erzielten jedoch in Islamabad keinen Durchbruch. Sowohl die Kontrolle über die Straße von...

DWN
Finanzen
Finanzen BYD-Aktienkurs steigt: Kommt jetzt der Durchbruch?
13.04.2026

Die BYD-Aktie sorgt mit einem frischen Kaufsignal und starkem Auslandsgeschäft für Aufsehen. Gleichzeitig drücken Margenprobleme im...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Entlastungspaket der Bundesregierung: Kritik vom IW an Kosten und Wirkung
13.04.2026

Steigende Energiepreise und Inflation setzen Haushalte und Unternehmen unter Druck. Die Regierung reagiert mit einem umfangreichen...