Politik

DWN-Recht: Dürfen nun Beamte, die der AfD angehören, gefeuert werden?

In den Reihen der als „Verdachtsfall“ eingestuften AfD befinden sich auch deutsche Beamte. Welche beruflichen und rechtlichen Konsequenzen nun auf sie zukommen, können Sie in dieser juristischen Analyse einsehen.
03.03.2021 18:34
Aktualisiert: 03.03.2021 18:34
Lesezeit: 1 min

Der Verfassungsschutz verfährt mit drei Stufen, wenn es um die Verfassungsfeindlichkeit von Organisationen und Parteien geht. Es gibt den „Prüffall“, den „Verdachtsfall“ und den „Überwachungsfall“.

Dazu führt der „rehm Verlag“ aus:

Bei einem „Prüffall“ dürfen noch keine nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Eine Überwachung erfolgt hier nicht. Voraussetzung für diese Einordnung ist das Vorliegen „erster tatsächlicher Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen. Der Verfassungsschutz wird hier lediglich öffentlich bekannte Informationen (Facebook – bzw. Twitterposts, Auftritte bei Demos) aktenkundig machen.

b) Bei einem „Verdachtsfall“ dürfen nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Dafür müssen dem Verfassungsschutz „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen vorliegen.

c) Beim „Überwachungsfall“ müssen bereits „gesicherte extremistische Bestrebungen“ vorliegen, die dann den Verfassungsschutz zur Beobachtung veranlassen.

Die endgültige Einstufung als „verfassungswidrige Partei“ obliegt aufgrund des sog. „Parteienprivilegs“ (Art. 21 Abs. 2 und 4 GG) allerdings einzig und allein dem Bundesverfassungsgericht (Judikative) und nicht dem Verfassungsschutz (Exekutive).

Die Einstufung einer Partei als „Verdachtsfall“ hat auch Folgen für Beamte, die Mitglieder jener Partei sind oder in diesen Kreisen verkehren. Denn gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG / § 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG ist die verfassungstreue eine Voraussetzung dafür, dass Personen in das Beamtenverhältnis übernommen werden.

Wenn also bei einem Beamten Zweifel darüber bestehen, dass er nicht jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten würde, muss sein Beamtenverhältnis aufgelöst werden. Auch Beamte im Ruhestand müssen sich an diesen Grundsatz halten. „Er wird entweder entlassen (so Beamte auf Widerruf und auf Probe) oder aus dem Dienst entfernt (Beamte auf Lebenszeit). Auch für Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden, gilt es als (Ruhestands-) Dienstvergehen, wenn sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigen oder an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (§ 47 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG / § 77 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1 BBG). Ihnen kann als höchste Disziplinarmaßnahme sogar das Ruhegehalt aberkannt werden (§ 12 BDG und das jeweilige Landesrecht)“, so der „rehm Verlag“.

Das Bundesinnenministerium führt in einem Schreiben mit der Betreffzeile „Verfassungstreue von Beamten;

beamtenrechtliche Konsequenzen der politischen Betätigung von Beamten“, welche konkreten Sanktionen gegen AfD-Beamte erlassen werden könnten.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Zufall mit System: Die entscheidende Rolle von RNGs im Gaming

Viel mehr als Würfel-Glück: Erfahre, wie Zufallsgeneratoren von Slot-Klassikern bis hin zu KI-Welten für Fairness, Immersion und echten...

DWN
Panorama
Panorama Teure Störungen am Himmel: Drohnen belasten den Luftverkehr
08.06.2026

Immer häufiger zwingen Drohnensichtungen deutsche Flughäfen zu Einschränkungen oder sogar Betriebspausen. Die wirtschaftlichen Schäden...

DWN
Finanzen
Finanzen Digitaler Yuan: Peking setzt auf eine Alternative zur Dominanz des Dollars
08.06.2026

China treibt den digitalen Yuan mit neuer Entschlossenheit voran. Peking sieht im e-CNY nicht nur ein Zahlungsmittel, sondern ein...

DWN
Finanzen
Finanzen SpaceX-IPO zeigt die gefährliche Macht der Musk-Erzählung
08.06.2026

Elon Musk verkauft den Kapitalmärkten nicht nur Raketen und Satelliten, sondern eine Zukunft, die bis zum Mars reicht. Doch das SpaceX-IPO...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Wie viel Markterfolg hat sich China mit staatlichen Subventionen erkauft?
08.06.2026

Chinesische Unternehmen erhalten bis zu achtmal mehr Subventionen als ihre Konkurrenten, stellt die OECD in einem Bericht über...

DWN
Finanzen
Finanzen Magnificent Seven-Aktien: Wo Analysten jetzt die größten Chancen sehen
08.06.2026

Sieben Tech-Konzerne dominieren den S&P 500, doch ihre Aktien laufen längst nicht mehr im Gleichschritt. Der KI-Boom treibt Umsätze,...

DWN
Technologie
Technologie Dokumentenanalyse mit KI: Was Unternehmen jetzt beachten sollten
08.06.2026

KI revolutioniert die Dokumentenanalyse und stellt Unternehmen, Verwaltungen und Beschäftigte vor eine neue Arbeitsteilung. Welche Rolle...

DWN
Panorama
Panorama Fußball-WM 2026 in USA, Kanada und Mexiko: UN-Experten warnen vor gefährlichen Hitzewellen
08.06.2026

Millionen Fans freuen sich auf die größte Fußball-Weltmeisterschaft aller Zeiten. Doch die klimatischen Bedingungen in Teilen...

DWN
Politik
Politik Ukraine-Krieg zeigt neue Gefahr aus Russland
08.06.2026

Putin wirkt geschwächt, doch genau das könnte Europa gefährlich werden. In Russland wächst der Druck auf den Kreml, ukrainische Drohnen...