Politik

DWN-Recht: Dürfen nun Beamte, die der AfD angehören, gefeuert werden?

In den Reihen der als „Verdachtsfall“ eingestuften AfD befinden sich auch deutsche Beamte. Welche beruflichen und rechtlichen Konsequenzen nun auf sie zukommen, können Sie in dieser juristischen Analyse einsehen.
03.03.2021 18:34
Aktualisiert: 03.03.2021 18:34
Lesezeit: 1 min

Der Verfassungsschutz verfährt mit drei Stufen, wenn es um die Verfassungsfeindlichkeit von Organisationen und Parteien geht. Es gibt den „Prüffall“, den „Verdachtsfall“ und den „Überwachungsfall“.

Dazu führt der „rehm Verlag“ aus:

Bei einem „Prüffall“ dürfen noch keine nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Eine Überwachung erfolgt hier nicht. Voraussetzung für diese Einordnung ist das Vorliegen „erster tatsächlicher Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen. Der Verfassungsschutz wird hier lediglich öffentlich bekannte Informationen (Facebook – bzw. Twitterposts, Auftritte bei Demos) aktenkundig machen.

b) Bei einem „Verdachtsfall“ dürfen nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Dafür müssen dem Verfassungsschutz „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen vorliegen.

c) Beim „Überwachungsfall“ müssen bereits „gesicherte extremistische Bestrebungen“ vorliegen, die dann den Verfassungsschutz zur Beobachtung veranlassen.

Die endgültige Einstufung als „verfassungswidrige Partei“ obliegt aufgrund des sog. „Parteienprivilegs“ (Art. 21 Abs. 2 und 4 GG) allerdings einzig und allein dem Bundesverfassungsgericht (Judikative) und nicht dem Verfassungsschutz (Exekutive).

Die Einstufung einer Partei als „Verdachtsfall“ hat auch Folgen für Beamte, die Mitglieder jener Partei sind oder in diesen Kreisen verkehren. Denn gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG / § 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG ist die verfassungstreue eine Voraussetzung dafür, dass Personen in das Beamtenverhältnis übernommen werden.

Wenn also bei einem Beamten Zweifel darüber bestehen, dass er nicht jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten würde, muss sein Beamtenverhältnis aufgelöst werden. Auch Beamte im Ruhestand müssen sich an diesen Grundsatz halten. „Er wird entweder entlassen (so Beamte auf Widerruf und auf Probe) oder aus dem Dienst entfernt (Beamte auf Lebenszeit). Auch für Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden, gilt es als (Ruhestands-) Dienstvergehen, wenn sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigen oder an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (§ 47 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG / § 77 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1 BBG). Ihnen kann als höchste Disziplinarmaßnahme sogar das Ruhegehalt aberkannt werden (§ 12 BDG und das jeweilige Landesrecht)“, so der „rehm Verlag“.

Das Bundesinnenministerium führt in einem Schreiben mit der Betreffzeile „Verfassungstreue von Beamten;

beamtenrechtliche Konsequenzen der politischen Betätigung von Beamten“, welche konkreten Sanktionen gegen AfD-Beamte erlassen werden könnten.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft ESG-Investitionen unter Druck: Was der amerikanische Rückzug für europäische Anleger bedeutet

Die Entscheidung mehrerer grosser amerikanischer Vermögensverwalter, sich aus ESG-bezogenen Investitionsallianzen zurückzuziehen, hat in...

X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Politik
Politik Geheimdienstbericht: Versteckt sich Paranoider Putin wirklich in einem Bunker?
15.05.2026

Wladimir Putin steht in Russland zunehmend für ein System, das Kontrolle, Abschottung und Misstrauen zum Machtprinzip erhebt. Wie tief hat...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Berliner KI-Unternehmen Unframe will Datenchaos in Firmen ordnen
15.05.2026

Unframe will Unternehmen helfen, verstreute Informationen in nutzbare Arbeitsabläufe zu übersetzen. Im Fokus stehen Datenanalyse,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Welthandel unter Druck: Golfkrise belastet den globalen Containerverkehr
15.05.2026

Die Golfkrise verschärft die Spannungen im Containerverkehr und lenkt Handelsrouten zunehmend in Richtung Afrika. Welche Folgen hat diese...

DWN
Politik
Politik Trump und Xi demonstrieren Einigkeit: Doch hinter den Kulissen dominieren harte Konflikte
15.05.2026

Beim Treffen von Donald Trump und Xi Jinping dominieren höfliche Gesten und gegenseitiges Lob. Dennoch verfolgen Washington und Peking...

DWN
Finanzen
Finanzen DAX-Kurs rutscht unter 24.000 Punkte: Berichtssaison verliert an Schwung
15.05.2026

Während die US-Börsen von der KI-Euphorie profitieren, zeigt sich der DAX-Kurs vor dem Wochenende deutlich schwächer. Anleger richten...

DWN
Panorama
Panorama DWN-Wochenrückblick KW 20: Die wichtigsten Analysen der Woche
15.05.2026

Im DWN Wochenrückblick KW 20 aus dem Jahr 2026 fassen wir die zentralen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen der vergangenen...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis auf tiefstem Stand seit April: Warum Anleger plötzlich nervös werden
15.05.2026

Der Absturz beim Goldpreis am Freitag überrascht die Anleger. Und auch der Silberpreis steht vor dem Wochenende deutlich unter Druck. Vor...

DWN
Finanzen
Finanzen Rheinmetall-Aktie: Rekordaufträge reichen nicht mehr – Zweifel bei Anlegern bleiben
15.05.2026

Rekordaufträge, Milliarden aus Verteidigungshaushalten und neue Großprojekte: Eigentlich spricht vieles für die Rheinmetall-Aktie,...