Politik

DWN-Recht: Dürfen nun Beamte, die der AfD angehören, gefeuert werden?

In den Reihen der als „Verdachtsfall“ eingestuften AfD befinden sich auch deutsche Beamte. Welche beruflichen und rechtlichen Konsequenzen nun auf sie zukommen, können Sie in dieser juristischen Analyse einsehen.
03.03.2021 18:34
Aktualisiert: 03.03.2021 18:34
Lesezeit: 1 min

Der Verfassungsschutz verfährt mit drei Stufen, wenn es um die Verfassungsfeindlichkeit von Organisationen und Parteien geht. Es gibt den „Prüffall“, den „Verdachtsfall“ und den „Überwachungsfall“.

Dazu führt der „rehm Verlag“ aus:

Bei einem „Prüffall“ dürfen noch keine nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Eine Überwachung erfolgt hier nicht. Voraussetzung für diese Einordnung ist das Vorliegen „erster tatsächlicher Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen. Der Verfassungsschutz wird hier lediglich öffentlich bekannte Informationen (Facebook – bzw. Twitterposts, Auftritte bei Demos) aktenkundig machen.

b) Bei einem „Verdachtsfall“ dürfen nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Dafür müssen dem Verfassungsschutz „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen vorliegen.

c) Beim „Überwachungsfall“ müssen bereits „gesicherte extremistische Bestrebungen“ vorliegen, die dann den Verfassungsschutz zur Beobachtung veranlassen.

Die endgültige Einstufung als „verfassungswidrige Partei“ obliegt aufgrund des sog. „Parteienprivilegs“ (Art. 21 Abs. 2 und 4 GG) allerdings einzig und allein dem Bundesverfassungsgericht (Judikative) und nicht dem Verfassungsschutz (Exekutive).

Die Einstufung einer Partei als „Verdachtsfall“ hat auch Folgen für Beamte, die Mitglieder jener Partei sind oder in diesen Kreisen verkehren. Denn gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG / § 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG ist die verfassungstreue eine Voraussetzung dafür, dass Personen in das Beamtenverhältnis übernommen werden.

Wenn also bei einem Beamten Zweifel darüber bestehen, dass er nicht jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten würde, muss sein Beamtenverhältnis aufgelöst werden. Auch Beamte im Ruhestand müssen sich an diesen Grundsatz halten. „Er wird entweder entlassen (so Beamte auf Widerruf und auf Probe) oder aus dem Dienst entfernt (Beamte auf Lebenszeit). Auch für Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden, gilt es als (Ruhestands-) Dienstvergehen, wenn sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigen oder an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (§ 47 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG / § 77 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1 BBG). Ihnen kann als höchste Disziplinarmaßnahme sogar das Ruhegehalt aberkannt werden (§ 12 BDG und das jeweilige Landesrecht)“, so der „rehm Verlag“.

Das Bundesinnenministerium führt in einem Schreiben mit der Betreffzeile „Verfassungstreue von Beamten;

beamtenrechtliche Konsequenzen der politischen Betätigung von Beamten“, welche konkreten Sanktionen gegen AfD-Beamte erlassen werden könnten.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Welche Funktionen sind 2026 bei Trading-Plattformen wirklich wichtig?

Trading-Plattformen entwickeln sich rasant weiter. Im Jahr 2026 geht es längst nicht mehr nur darum, Wertpapiere oder andere...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Algerien: Wenn ein Gebrauchtwagen teurer ist als ein Neuwagen
02.08.2026

Algerien will weniger abhängig von Öl und Gas werden und setzt auf eine eigene Autoindustrie. Nach Jahren des Mangels, explodierenden...

DWN
Finanzen
Finanzen Adieu Frankreich, adieu Deutschland: Wohin Europas Reiche ziehen
02.08.2026

Politische Unsicherheit, hohe Steuern: Das sind die wichtigsten Gründe, warum Reiche die zwei stärksten Länder Europas verlassen. Wohin...

DWN
Finanzen
Finanzen Neue Entwürfe für die Euro-Banknoten: Stimmen Sie für Ihren Favoriten ab!
01.08.2026

Die Europäische Zentralbank hat zehn Entwürfe für neue Euro-Banknoten vorgestellt. Bürger können bis zum 21. September über ihr...

DWN
Panorama
Panorama Bahn, Solarstrom und Ganztag: Das ändert sich im August
01.08.2026

Mit dem Start in den August treten mehrere Neuerungen in Kraft, die Millionen Menschen in Deutschland betreffen. Ob auf der Schiene, im...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft In europäischen Fabriken gehen die Lichter aus: Wer schließt sie, wer entlässt Mitarbeiter?
01.08.2026

VW, Bosch, BASF, Evonik, ThyssenKrupp, Michelin: In der Automobil-, Chemie- und Stahlindustrie reihen sich Werksschließungen, Entlassungen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Der beste Freund des Recruiters: Tiere im Büro ziehen Talente stärker an als Boni
01.08.2026

Viele Unternehmen holen ihre Beschäftigten zurück ins Büro. Doch klassische Benefits verlieren an Zugkraft. Eine neue Studie zeigt: Für...

DWN
Unternehmen
Unternehmen BYD Sealion 5 im Test: Viel Auto für vergleichsweise wenig Geld
01.08.2026

Der BYD Sealion 5 verbindet viel Platz, hohen Komfort und einen erstaunlich großen Aktionsradius. Als Plug-in-Hybrid schafft er im Test 80...

DWN
Politik
Politik EU in Gefahr: Wie Großmächte Europas Vetorecht ausnutzen
01.08.2026

Orbáns Wahlniederlage eröffnet der EU eine seltene Reformchance. Doch neue Blockierer könnten schon bald nachrücken. Experten warnen:...