Politik

DWN-Recht: Dürfen nun Beamte, die der AfD angehören, gefeuert werden?

In den Reihen der als „Verdachtsfall“ eingestuften AfD befinden sich auch deutsche Beamte. Welche beruflichen und rechtlichen Konsequenzen nun auf sie zukommen, können Sie in dieser juristischen Analyse einsehen.
03.03.2021 18:34
Aktualisiert: 03.03.2021 18:34
Lesezeit: 1 min

Der Verfassungsschutz verfährt mit drei Stufen, wenn es um die Verfassungsfeindlichkeit von Organisationen und Parteien geht. Es gibt den „Prüffall“, den „Verdachtsfall“ und den „Überwachungsfall“.

Dazu führt der „rehm Verlag“ aus:

Bei einem „Prüffall“ dürfen noch keine nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Eine Überwachung erfolgt hier nicht. Voraussetzung für diese Einordnung ist das Vorliegen „erster tatsächlicher Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen. Der Verfassungsschutz wird hier lediglich öffentlich bekannte Informationen (Facebook – bzw. Twitterposts, Auftritte bei Demos) aktenkundig machen.

b) Bei einem „Verdachtsfall“ dürfen nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Dafür müssen dem Verfassungsschutz „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen vorliegen.

c) Beim „Überwachungsfall“ müssen bereits „gesicherte extremistische Bestrebungen“ vorliegen, die dann den Verfassungsschutz zur Beobachtung veranlassen.

Die endgültige Einstufung als „verfassungswidrige Partei“ obliegt aufgrund des sog. „Parteienprivilegs“ (Art. 21 Abs. 2 und 4 GG) allerdings einzig und allein dem Bundesverfassungsgericht (Judikative) und nicht dem Verfassungsschutz (Exekutive).

Die Einstufung einer Partei als „Verdachtsfall“ hat auch Folgen für Beamte, die Mitglieder jener Partei sind oder in diesen Kreisen verkehren. Denn gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG / § 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG ist die verfassungstreue eine Voraussetzung dafür, dass Personen in das Beamtenverhältnis übernommen werden.

Wenn also bei einem Beamten Zweifel darüber bestehen, dass er nicht jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten würde, muss sein Beamtenverhältnis aufgelöst werden. Auch Beamte im Ruhestand müssen sich an diesen Grundsatz halten. „Er wird entweder entlassen (so Beamte auf Widerruf und auf Probe) oder aus dem Dienst entfernt (Beamte auf Lebenszeit). Auch für Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden, gilt es als (Ruhestands-) Dienstvergehen, wenn sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigen oder an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (§ 47 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG / § 77 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1 BBG). Ihnen kann als höchste Disziplinarmaßnahme sogar das Ruhegehalt aberkannt werden (§ 12 BDG und das jeweilige Landesrecht)“, so der „rehm Verlag“.

Das Bundesinnenministerium führt in einem Schreiben mit der Betreffzeile „Verfassungstreue von Beamten;

beamtenrechtliche Konsequenzen der politischen Betätigung von Beamten“, welche konkreten Sanktionen gegen AfD-Beamte erlassen werden könnten.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Datenschutz in Casino-Apps und was deutsche Nutzer wirklich erwarten

Spieler schreiben an ihr Online-Casino und verlangen Auskunft darüber, welche Daten über sie gespeichert wurden. Das Casino antwortet...

DWN
Politik
Politik China-Politik: Zwischen Vorsicht und Fairness - Reiches Spagat
27.05.2026

Bundeswirtschaftsministerin Reiche sucht in Peking den Dialog mit China. Doch seltene Erden, fairer Wettbewerb und die Debatte über...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Mini-Wachstum: Wirtschaftsweise senken erneut Prognose - Abschwung setzt sich fort
27.05.2026

Ein spürbarer Aufschwung der deutschen Wirtschaft ist weiter nicht in Sicht - im Gegenteil: Der Sachverständigenrat erwartet nur noch ein...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Tech-Börsengänge mit Rekordwerten lassen Experten zweifeln
27.05.2026

SpaceX, OpenAI und Anthropic könnten mit ihren Tech-Börsengängen neue Rekordbewertungen erreichen. Experten warnen jedoch vor Hype,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen KI-Einführung: Erfolg entscheidet sich im Mindset, nicht im Code
27.05.2026

Bei der Implementierung von KI denken viele zunächst an die technischen und datenschutzrechtlichen Komponenten. Doch der eigentliche...

DWN
Politik
Politik Kindergeld 2027: Regierung will Familien entlasten - was sich ändert
27.05.2026

Die Geburtenrate befindet sich in Deutschland auf einem historischen Tiefstand. Viele können sich Kinder nicht mehr leisten, trotz Eltern-...

DWN
Politik
Politik Rentenreform auch für Beamtenpensionen? Was auf Beamte zukommen könnte
27.05.2026

Brisante Renten-Vorschläge häufen sich. Sollen auch Beamte belastet werden, wenn in Zukunft alle etwas beitragen müssen? Sollen sie...

DWN
Finanzen
Finanzen Aixtron-Aktie: Halbleiterwerte stark - Bofa mit hohem Ziel für Aixtron
27.05.2026

Der Halbleiterboom setzt sich auch in Europa fort: Micron, Infineon und SK Hynix, sind die am aktivsten gehandelten Werte. Auch die Papiere...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Friedensdeal oder Wahlkampfmanöver. Warum die Straße von Hormus zur Gefahr für Trump wird
27.05.2026

Die Straße von Hormus wird zum neuralgischen Punkt der Weltwirtschaft. Trump verspricht eine Lösung, Iran hält zentrale Karten in der...