Politik

DWN-Recht: Dürfen nun Beamte, die der AfD angehören, gefeuert werden?

In den Reihen der als „Verdachtsfall“ eingestuften AfD befinden sich auch deutsche Beamte. Welche beruflichen und rechtlichen Konsequenzen nun auf sie zukommen, können Sie in dieser juristischen Analyse einsehen.
03.03.2021 18:34
Aktualisiert: 03.03.2021 18:34
Lesezeit: 1 min

Der Verfassungsschutz verfährt mit drei Stufen, wenn es um die Verfassungsfeindlichkeit von Organisationen und Parteien geht. Es gibt den „Prüffall“, den „Verdachtsfall“ und den „Überwachungsfall“.

Dazu führt der „rehm Verlag“ aus:

Bei einem „Prüffall“ dürfen noch keine nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Eine Überwachung erfolgt hier nicht. Voraussetzung für diese Einordnung ist das Vorliegen „erster tatsächlicher Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen. Der Verfassungsschutz wird hier lediglich öffentlich bekannte Informationen (Facebook – bzw. Twitterposts, Auftritte bei Demos) aktenkundig machen.

b) Bei einem „Verdachtsfall“ dürfen nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Dafür müssen dem Verfassungsschutz „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen vorliegen.

c) Beim „Überwachungsfall“ müssen bereits „gesicherte extremistische Bestrebungen“ vorliegen, die dann den Verfassungsschutz zur Beobachtung veranlassen.

Die endgültige Einstufung als „verfassungswidrige Partei“ obliegt aufgrund des sog. „Parteienprivilegs“ (Art. 21 Abs. 2 und 4 GG) allerdings einzig und allein dem Bundesverfassungsgericht (Judikative) und nicht dem Verfassungsschutz (Exekutive).

Die Einstufung einer Partei als „Verdachtsfall“ hat auch Folgen für Beamte, die Mitglieder jener Partei sind oder in diesen Kreisen verkehren. Denn gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG / § 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG ist die verfassungstreue eine Voraussetzung dafür, dass Personen in das Beamtenverhältnis übernommen werden.

Wenn also bei einem Beamten Zweifel darüber bestehen, dass er nicht jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten würde, muss sein Beamtenverhältnis aufgelöst werden. Auch Beamte im Ruhestand müssen sich an diesen Grundsatz halten. „Er wird entweder entlassen (so Beamte auf Widerruf und auf Probe) oder aus dem Dienst entfernt (Beamte auf Lebenszeit). Auch für Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden, gilt es als (Ruhestands-) Dienstvergehen, wenn sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigen oder an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (§ 47 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG / § 77 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1 BBG). Ihnen kann als höchste Disziplinarmaßnahme sogar das Ruhegehalt aberkannt werden (§ 12 BDG und das jeweilige Landesrecht)“, so der „rehm Verlag“.

Das Bundesinnenministerium führt in einem Schreiben mit der Betreffzeile „Verfassungstreue von Beamten;

beamtenrechtliche Konsequenzen der politischen Betätigung von Beamten“, welche konkreten Sanktionen gegen AfD-Beamte erlassen werden könnten.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Wenn Führungskräfte scheitern: Warum Unternehmen Ideen oft nicht umsetzen
09.05.2026

Viele Führungskräfte scheitern nicht an Strategie oder Marktbedingungen, sondern daran, wie sie ihre Ideen im Unternehmen vermitteln und...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Volvo EX60: Warum dieses Elektro-SUV Mercedes, BMW und Audi nervös machen dürfte
09.05.2026

Volvo baut mit dem EX60 nicht einfach ein neues Elektro-SUV, sondern eine Wette auf die Zukunft der Marke. Der Wagen soll beweisen, dass...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Streit um Obi-Orange: Warum Farben über Marken-Erfolg entscheiden
09.05.2026

Der Baumarkt Obi steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) im Streit um den rechtlichen Schutz seiner markanten Hausfarbe Orange. Der Fall...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Milliardenbaustelle Deutschland: Warum Großprojekte oft scheitern – und was sich strukturell ändern muss
09.05.2026

Vom Hauptstadtflughafen bis zum Bahnknoten Stuttgart: Deutschlands Großprojekte entwickeln sich oft zu Dauerbaustellen mit Kosten in...

DWN
Finanzen
Finanzen KI-Investitionen: Big Tech verbrennt Milliarden und muss Rendite liefern
09.05.2026

Die großen US-Techkonzerne melden starkes Wachstum, doch die Euphorie bekommt Risse. Microsoft, Amazon, Meta und Alphabet pumpen enorme...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: S&P 500 und Nasdaq wieder auf historischen Höchstständen
08.05.2026

Ein Handelstag der extremen Kontraste: Warum an der Börse Euphorie herrscht, während die Alltagssorgen wachsen.

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Spleenlab: Wie ein Thüringer Startup seine Drohnensoftware in die Ukraine brachte
08.05.2026

Garage in Ostthüringen, vier Millionen Euro Landesförderung, Software im Kriegsgebiet: Spleenlab hat in sieben Jahren den Aufstieg vom...

DWN
Politik
Politik Eskalationsspirale trotz Waffenruhe: USA und Iran liefern sich Gefechte in der Straße von Hormus
08.05.2026

Die fragile Waffenruhe zwischen Washington und Teheran steht kurz vor dem Kollaps. Nach Attacken auf US-Zerstörer reagiert das US-Militär...