Politik

DWN-Recht: Dürfen nun Beamte, die der AfD angehören, gefeuert werden?

In den Reihen der als „Verdachtsfall“ eingestuften AfD befinden sich auch deutsche Beamte. Welche beruflichen und rechtlichen Konsequenzen nun auf sie zukommen, können Sie in dieser juristischen Analyse einsehen.
03.03.2021 18:34
Aktualisiert: 03.03.2021 18:34
Lesezeit: 1 min

Der Verfassungsschutz verfährt mit drei Stufen, wenn es um die Verfassungsfeindlichkeit von Organisationen und Parteien geht. Es gibt den „Prüffall“, den „Verdachtsfall“ und den „Überwachungsfall“.

Dazu führt der „rehm Verlag“ aus:

Bei einem „Prüffall“ dürfen noch keine nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Eine Überwachung erfolgt hier nicht. Voraussetzung für diese Einordnung ist das Vorliegen „erster tatsächlicher Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen. Der Verfassungsschutz wird hier lediglich öffentlich bekannte Informationen (Facebook – bzw. Twitterposts, Auftritte bei Demos) aktenkundig machen.

b) Bei einem „Verdachtsfall“ dürfen nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Dafür müssen dem Verfassungsschutz „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen vorliegen.

c) Beim „Überwachungsfall“ müssen bereits „gesicherte extremistische Bestrebungen“ vorliegen, die dann den Verfassungsschutz zur Beobachtung veranlassen.

Die endgültige Einstufung als „verfassungswidrige Partei“ obliegt aufgrund des sog. „Parteienprivilegs“ (Art. 21 Abs. 2 und 4 GG) allerdings einzig und allein dem Bundesverfassungsgericht (Judikative) und nicht dem Verfassungsschutz (Exekutive).

Die Einstufung einer Partei als „Verdachtsfall“ hat auch Folgen für Beamte, die Mitglieder jener Partei sind oder in diesen Kreisen verkehren. Denn gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG / § 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG ist die verfassungstreue eine Voraussetzung dafür, dass Personen in das Beamtenverhältnis übernommen werden.

Wenn also bei einem Beamten Zweifel darüber bestehen, dass er nicht jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten würde, muss sein Beamtenverhältnis aufgelöst werden. Auch Beamte im Ruhestand müssen sich an diesen Grundsatz halten. „Er wird entweder entlassen (so Beamte auf Widerruf und auf Probe) oder aus dem Dienst entfernt (Beamte auf Lebenszeit). Auch für Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden, gilt es als (Ruhestands-) Dienstvergehen, wenn sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigen oder an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (§ 47 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG / § 77 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1 BBG). Ihnen kann als höchste Disziplinarmaßnahme sogar das Ruhegehalt aberkannt werden (§ 12 BDG und das jeweilige Landesrecht)“, so der „rehm Verlag“.

Das Bundesinnenministerium führt in einem Schreiben mit der Betreffzeile „Verfassungstreue von Beamten;

beamtenrechtliche Konsequenzen der politischen Betätigung von Beamten“, welche konkreten Sanktionen gegen AfD-Beamte erlassen werden könnten.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Damit Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können

Ein Unternehmen zu führen, bedeutet, täglich Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig soll möglichst...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Stellenabbau bei Volvo: Autohersteller baut nach Verlust 2.500 Stellen ab
23.10.2026

In China bricht der Umsatz von Volvo nahezu um die Hälfte ein, auch in den USA lief es schwach. Wie der Autobauer auf die Krise reagiert -...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU-Verpackungsverordnung wird zur Kostenfalle: Jetzt muss Brüssel seine eigenen Regeln korrigieren
23.10.2026

Eigentlich sollte die EU-Verpackungsverordnung den europäischen Binnenmarkt vereinheitlichen. Doch für kleine Onlinehändler wurde sie...

DWN
Finanzen
Finanzen Größter Verkauf russischen Goldes seit der Finanzkrise 1998: Weitere Tonnen verschwinden aus den Tresoren
23.10.2026

Die neuesten Daten der russischen Zentralbank zeigen, dass die Verkäufe aus den Goldreserven seit Jahresbeginn bereits 62 Tonnen erreicht...

DWN
Technologie
Technologie Energieverbrauch: Wann sich eine Wärmepumpe rechnet
23.10.2026

Eine Wärmepumpe kostet beim Kauf mehr als eine Gasheizung – doch mit Förderung kann sich der Aufpreis auszahlen. Der WWF hat...

DWN
Technologie
Technologie Batteriespeicher boomen: Deutschland baut Kapazität massiv aus
23.10.2026

Der Ausbau von Batteriespeichern nimmt in Deutschland deutlich Fahrt auf. In den ersten neun Monaten des Jahres gingen bereits rund eine...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Seltene Erden: Europa bricht mit Russland, doch der Plan hat einen Haken
23.10.2026

Europa will sich bei Seltenen Erden aus der Abhängigkeit von Russland befreien. Ein Werk in Estland soll dabei eine Schlüsselrolle...

DWN
Politik
Politik Elektronische Patientenakte: Hausärzte warnen vor Kassen-Zugriff auf Patientenakten
22.10.2026

Werden Patienten mit einem neuen Digitalgesetz besser vor Krankheiten geschützt - oder werden sie neuen Risiken anderer Art ausgesetzt?...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: CoreWeave und Sandisk im Tech-Ausverkauf schwer getroffen
22.10.2026

Erfahren Sie, welche überraschenden Auslöser die Wall Street in Aufruhr versetzen und was das für die Märkte bedeutet.