Politik

DWN-Recht: Dürfen nun Beamte, die der AfD angehören, gefeuert werden?

In den Reihen der als „Verdachtsfall“ eingestuften AfD befinden sich auch deutsche Beamte. Welche beruflichen und rechtlichen Konsequenzen nun auf sie zukommen, können Sie in dieser juristischen Analyse einsehen.
03.03.2021 18:34
Aktualisiert: 03.03.2021 18:34
Lesezeit: 1 min

Der Verfassungsschutz verfährt mit drei Stufen, wenn es um die Verfassungsfeindlichkeit von Organisationen und Parteien geht. Es gibt den „Prüffall“, den „Verdachtsfall“ und den „Überwachungsfall“.

Dazu führt der „rehm Verlag“ aus:

Bei einem „Prüffall“ dürfen noch keine nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Eine Überwachung erfolgt hier nicht. Voraussetzung für diese Einordnung ist das Vorliegen „erster tatsächlicher Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen. Der Verfassungsschutz wird hier lediglich öffentlich bekannte Informationen (Facebook – bzw. Twitterposts, Auftritte bei Demos) aktenkundig machen.

b) Bei einem „Verdachtsfall“ dürfen nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Dafür müssen dem Verfassungsschutz „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen vorliegen.

c) Beim „Überwachungsfall“ müssen bereits „gesicherte extremistische Bestrebungen“ vorliegen, die dann den Verfassungsschutz zur Beobachtung veranlassen.

Die endgültige Einstufung als „verfassungswidrige Partei“ obliegt aufgrund des sog. „Parteienprivilegs“ (Art. 21 Abs. 2 und 4 GG) allerdings einzig und allein dem Bundesverfassungsgericht (Judikative) und nicht dem Verfassungsschutz (Exekutive).

Die Einstufung einer Partei als „Verdachtsfall“ hat auch Folgen für Beamte, die Mitglieder jener Partei sind oder in diesen Kreisen verkehren. Denn gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG / § 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG ist die verfassungstreue eine Voraussetzung dafür, dass Personen in das Beamtenverhältnis übernommen werden.

Wenn also bei einem Beamten Zweifel darüber bestehen, dass er nicht jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten würde, muss sein Beamtenverhältnis aufgelöst werden. Auch Beamte im Ruhestand müssen sich an diesen Grundsatz halten. „Er wird entweder entlassen (so Beamte auf Widerruf und auf Probe) oder aus dem Dienst entfernt (Beamte auf Lebenszeit). Auch für Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden, gilt es als (Ruhestands-) Dienstvergehen, wenn sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigen oder an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (§ 47 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG / § 77 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1 BBG). Ihnen kann als höchste Disziplinarmaßnahme sogar das Ruhegehalt aberkannt werden (§ 12 BDG und das jeweilige Landesrecht)“, so der „rehm Verlag“.

Das Bundesinnenministerium führt in einem Schreiben mit der Betreffzeile „Verfassungstreue von Beamten;

beamtenrechtliche Konsequenzen der politischen Betätigung von Beamten“, welche konkreten Sanktionen gegen AfD-Beamte erlassen werden könnten.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Nvidia-Aktie: Milliardenübernahme von Hugging Face stärkt KI-Geschäft
04.09.2026

Die Nvidia-Aktie rückt nach der Übernahme von Hugging Face erneut in den Fokus. Der Chiphersteller kauft die führende...

DWN
Politik
Politik Thüringen: BSW-Fraktion zerfällt und stürzt Koalition in Krise
04.09.2026

Der Streit im BSW eskaliert: In Thüringen wollen weitere Abgeordnete die regierungstragende Fraktion und die Partei verlassen. Unter ihnen...

DWN
Technologie
Technologie Elektroschrott: Milliardenwerte bleiben in Europas Schubladen liegen
04.09.2026

In alten Smartphones, Haushaltsgeräten und Unterhaltungselektronik stecken Rohstoffe im Wert von mehr als 65 Milliarden Euro. Eine neue...

DWN
Technologie
Technologie IFA: KI und Roboter rücken in den Mittelpunkt
04.09.2026

Die IFA in Berlin ist für das Publikum geöffnet. Mehr als 1.900 Aussteller zeigen neue Elektronikprodukte, smarte Küchentechnik,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Bundeshaushalt: Rechnungshof warnt vor Schuldenfalle
04.09.2026

Der Bundestag startet nach der Sommerpause direkt mit den Haushaltsberatungen. Der Bundesrechnungshof warnt die schwarz-rote Koalition vor...

DWN
Panorama
Panorama Siemens-Energy-Chef Christian Bruch warnt: Deutschlands kritische Infrastruktur wird besonders stark attackiert
04.09.2026

Deutschlands kritische Infrastruktur gerät zunehmend ins Visier von Saboteuren und Cyberangreifern. Siemens-Energy-Chef Christian Bruch...

DWN
Finanzen
Finanzen VW-Aktie klettert: Volkswagen beschließt historischen Zukunftsplan – was Anleger wissen müssen
04.09.2026

Der Aufsichtsrat gibt grünes Licht, die VW-Aktie springt an: Volkswagens neuer Zukunftsplan überzeugt zunächst die Anleger und das...

DWN
Finanzen
Finanzen Buchhaltungssoftware-Vergleich: Tools für digitale Buchhaltung und Steuer
04.09.2026

Ob Fintechs, KI oder E-Rechnung: Die Buchhaltung im Mittelstand digitalisiert sich rasant. Steuerexperte Prof. Dr. Christoph Juhn erklärt,...