Deutschland

Gericht untersagt Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz - und erhebt Vorwürfe gegen den Geheimdienst

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt es dem Inlandsgeheimdienst, die AfD zu beobachten - und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Dienst.
05.03.2021 13:56
Aktualisiert: 05.03.2021 13:56
Lesezeit: 2 min

Der Bundesverfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht beobachten. Das entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Köln und gab damit einem Antrag der Partei statt. Zugleich warf das Gericht dem Inlandsgeheimdienst vor, die mit dem Gericht vereinbarte Vertraulichkeit des Falles gebrochen zu haben.

Gerichtssprecher Michael Ott sagte, das Verwaltungsgericht habe mit einer sogenannten Zwischenentscheidung die Aktivitäten des Verfassungsschutzes verboten, bis über den Eilantrag der AfD gegen die Beobachtung und Einstufung als Verdachtsfall entschieden werde. Eine inhaltliche Bewertung der Einstufung als mögliche Gefahr für die verfassungsgemäße Ordnung sei mit der nun angeordneten Aussetzung der Beobachtung nicht verbunden. Wann über den Eilantrag entschieden wird, blieb zunächst offen.

Das Verwaltungsbericht begründete seine Entscheidung damit, dass durch Medienberichte die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bekannt geworden sei und damit in "unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen" wurde. Das Gericht rüffelte den Bundesverfassungsschutz, indem es feststellte, alles spreche dafür, dass sich der Geheimdienst nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten beziehungsweise nicht dafür gesorgt habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen dringen.

Hintergrund ist ein früherer Antrag der AfD, in dem die Partei bereits Ende Januar eine einstweilige Anordnung gefordert hatte, die dem Verfassungsschutz die Einstufung als "extremistische Bestrebung" und die Beobachtung untersagen sollte. Außerdem wollte die AfD mit dem Antrag erreichen, dass der Verfassungsschutz seine Einschätzung nicht veröffentlichen darf. Die Richter lehnten damals den Wunsch der AfD ab, dem Verfassungsschutz sofort die Einstufung als Verdachtsfall und die Beobachtzung zu verbieten. Sie verbanden dies mit einer "Stillhaltezusage" des Verfassungsschutzes. Das heißt, die Beobachtung der Partei sollte nicht öffentlich bekannt werden. Für die Richter steht nach den Medienberichten jedoch fest, dass der Geheimdienst verantwortlich dafür ist, dass die Einstufung der AfD als Extremismus-Verdachtsfall "durchgestochen" wurde.

Der Bundessprecher der Partei, Jörg Meuthen, kommentiert das Urteil in einer Pressemeldung:

„Das Verwaltungsgericht Köln hat heute mit sofortiger Wirkung die Beobachtung der AfD gestoppt – diese Entscheidung ist nicht nur großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht hat gezeigt, dass das rechtswidrige Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte Oppositionspartei mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden kann.

Der Verfassungsschutz ist konkret für das Durchstechen streng vertraulicher Informationen an die Medien abgewatscht worden. Die Behörde von Herrn Haldenwang dürfte sich jetzt zweimal überlegen, ob sie sich weiterhin gegen die größte Oppositionspartei im deutschen Bundestag politisch instrumentalisieren lassen will. Für uns steht fest: Wir werden auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Umgang des BfV mit der AfD vorzugehen. Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Neue EU-Regeln und wie sie den europäischen Online-Unterhaltungsmarkt verändern

Die europäische Glücksspielbranche steht vor einer der größten Umbruchphasen ihrer Geschichte. Neue gesetzliche Regelungen innerhalb...

DWN
Politik
Politik Russland-Sanktionen bröckeln, sobald Energie knapp wird
22.05.2026

Erst sollte russisches Öl vom Westen ferngehalten werden, nun öffnet London eine Ausnahme für raffinierte Kraftstoffe. Die Entscheidung...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutsche Wirtschaft startet mit Wachstum ins Jahr 2026 – Exporte sorgen für Auftrieb
22.05.2026

Die deutsche Wirtschaft ist mit einem überraschend positiven Signal ins Jahr 2026 gestartet. Trotz internationaler Unsicherheiten und der...

DWN
Immobilien
Immobilien Tiefpunkt beim Wohnungsbau: Fertigstellungen brechen auf Niveau von 2012 ein
22.05.2026

Der Wohnungsbau in Deutschland erlebt einen historischen Dämpfer. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte, wurden im...

DWN
Panorama
Panorama DWN-Wochenrückblick KW 21: Die wichtigsten Analysen der Woche
22.05.2026

Im DWN Wochenrückblick KW 21 aus dem Jahr 2026 fassen wir die zentralen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen der vergangenen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Meilenstein in Den Haag: UN-Gericht bestätigt internationales Streikrecht
22.05.2026

Das höchste Gericht der Vereinten Nationen stärkt Beschäftigten weltweit den Rücken. In einem wegweisenden Rechtsgutachten stellte der...

DWN
Politik
Politik Drohnen-Vorfälle im Baltikum: Estland, Lettland und Litauen fordern Nato-Verstärkung
22.05.2026

Nach wiederholten Drohnen-Vorfällen in ihrem Luftraum fordern die baltischen Staaten ein entschlosseneres Eingreifen der Nato. Angesichts...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: Wall Street feiert nach Nvidia-Zahlen Comeback, während Ölpreis wegen Iran-Hoffnungen nachgibt
21.05.2026

Ein turbulenter Handelstag voller unerwarteter Wendungen hält die Anleger in Atem und offenbart neue Chancen am Markt.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Düngemittelpreise explodieren und Brüssel liefert nur erste Hilfen
21.05.2026

Erst Energiekrise, dann Nahost-Krieg, jetzt die nächste Kostenwelle auf den Feldern. Europas Bauern sollen vor der kommenden Aussaat...