Deutschland

Gericht untersagt Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz - und erhebt Vorwürfe gegen den Geheimdienst

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt es dem Inlandsgeheimdienst, die AfD zu beobachten - und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Dienst.
05.03.2021 13:56
Aktualisiert: 05.03.2021 13:56
Lesezeit: 2 min

Der Bundesverfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht beobachten. Das entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Köln und gab damit einem Antrag der Partei statt. Zugleich warf das Gericht dem Inlandsgeheimdienst vor, die mit dem Gericht vereinbarte Vertraulichkeit des Falles gebrochen zu haben.

Gerichtssprecher Michael Ott sagte, das Verwaltungsgericht habe mit einer sogenannten Zwischenentscheidung die Aktivitäten des Verfassungsschutzes verboten, bis über den Eilantrag der AfD gegen die Beobachtung und Einstufung als Verdachtsfall entschieden werde. Eine inhaltliche Bewertung der Einstufung als mögliche Gefahr für die verfassungsgemäße Ordnung sei mit der nun angeordneten Aussetzung der Beobachtung nicht verbunden. Wann über den Eilantrag entschieden wird, blieb zunächst offen.

Das Verwaltungsbericht begründete seine Entscheidung damit, dass durch Medienberichte die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bekannt geworden sei und damit in "unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen" wurde. Das Gericht rüffelte den Bundesverfassungsschutz, indem es feststellte, alles spreche dafür, dass sich der Geheimdienst nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten beziehungsweise nicht dafür gesorgt habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen dringen.

Hintergrund ist ein früherer Antrag der AfD, in dem die Partei bereits Ende Januar eine einstweilige Anordnung gefordert hatte, die dem Verfassungsschutz die Einstufung als "extremistische Bestrebung" und die Beobachtung untersagen sollte. Außerdem wollte die AfD mit dem Antrag erreichen, dass der Verfassungsschutz seine Einschätzung nicht veröffentlichen darf. Die Richter lehnten damals den Wunsch der AfD ab, dem Verfassungsschutz sofort die Einstufung als Verdachtsfall und die Beobachtzung zu verbieten. Sie verbanden dies mit einer "Stillhaltezusage" des Verfassungsschutzes. Das heißt, die Beobachtung der Partei sollte nicht öffentlich bekannt werden. Für die Richter steht nach den Medienberichten jedoch fest, dass der Geheimdienst verantwortlich dafür ist, dass die Einstufung der AfD als Extremismus-Verdachtsfall "durchgestochen" wurde.

Der Bundessprecher der Partei, Jörg Meuthen, kommentiert das Urteil in einer Pressemeldung:

„Das Verwaltungsgericht Köln hat heute mit sofortiger Wirkung die Beobachtung der AfD gestoppt – diese Entscheidung ist nicht nur großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht hat gezeigt, dass das rechtswidrige Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte Oppositionspartei mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden kann.

Der Verfassungsschutz ist konkret für das Durchstechen streng vertraulicher Informationen an die Medien abgewatscht worden. Die Behörde von Herrn Haldenwang dürfte sich jetzt zweimal überlegen, ob sie sich weiterhin gegen die größte Oppositionspartei im deutschen Bundestag politisch instrumentalisieren lassen will. Für uns steht fest: Wir werden auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Umgang des BfV mit der AfD vorzugehen. Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Technologie
Technologie 6G-Standard: Ericsson und Forschungszentrum Jülich starten KI-Kooperation
27.04.2026

Ericsson und das Forschungszentrum Jülich entwickeln gemeinsam KI-Verfahren für den kommenden 6G-Standard. Grundlage ist JUPITER, der...

DWN
Panorama
Panorama Mehr tödliche Fahrradunfälle: Zahlen alarmieren - Ältere besonders stark gefährdet
27.04.2026

Immer mehr Menschen steigen in Deutschland aufs Fahrrad oder E-Bike um. Doch parallel dazu wächst die Zahl tödlicher Unfälle deutlich...

DWN
Politik
Politik Wegen Iran-Krieg: Pentagon prüft Suspendierung von NATO-Verbündeten - ist das überhaupt möglich?
27.04.2026

Der Iran-Krieg verschärft die Spannungen innerhalb der NATO deutlich. Washington prüft derzeit Maßnahmen gegen Verbündete, die...

DWN
Panorama
Panorama White House Correspondents Association: Sicherheitslücken bei Trump-Gala sorgen für Kritik
27.04.2026

Schüsse bei einer Gala mit Donald Trump erschüttern Washington und werfen drängende Fragen zur Sicherheit auf. Hochrangige Politiker...

DWN
Politik
Politik Russland bestellt deutschen Botschafter ein: "Völlig haltlose Maßnahme"
27.04.2026

Die Beziehungen zwischen Berlin und Moskau verschärfen sich erneut. Nach einem umstrittenen Treffen in der Ukraine erhebt Russland schwere...

DWN
Finanzen
Finanzen Börsen überwiegend in Grün trotz Iran-Konflikt: Hoffnung auf Öffnung der Straße von Hormus
27.04.2026

Ein möglicher Vorschlag Irans zur Öffnung der Straße von Hormus sorgt für Bewegung an den Märkten. Anleger in Deutschland reagieren...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Steigende Energiepreise belasten Handel: Umfrage zeigt massive Kostenprobleme
27.04.2026

Weiter steigende Energiepreise verschärfen die ohnehin schwierige wirtschaftliche Lage des Einzelhandels. Laut aktueller HDE-Umfrage ist...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft E-Ladesäulen: Kritik an teuren Prüfregeln - Verbände fordern Ladesäulen-Reform
27.04.2026

Deutschlands Weg zur Elektromobilität gilt als zentral für die Energiewende. Doch neue Vorwürfe aus der Branche stellen bestehende...