Deutschland

Gericht untersagt Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz - und erhebt Vorwürfe gegen den Geheimdienst

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt es dem Inlandsgeheimdienst, die AfD zu beobachten - und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Dienst.
05.03.2021 13:56
Aktualisiert: 05.03.2021 13:56
Lesezeit: 2 min

Der Bundesverfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht beobachten. Das entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Köln und gab damit einem Antrag der Partei statt. Zugleich warf das Gericht dem Inlandsgeheimdienst vor, die mit dem Gericht vereinbarte Vertraulichkeit des Falles gebrochen zu haben.

Gerichtssprecher Michael Ott sagte, das Verwaltungsgericht habe mit einer sogenannten Zwischenentscheidung die Aktivitäten des Verfassungsschutzes verboten, bis über den Eilantrag der AfD gegen die Beobachtung und Einstufung als Verdachtsfall entschieden werde. Eine inhaltliche Bewertung der Einstufung als mögliche Gefahr für die verfassungsgemäße Ordnung sei mit der nun angeordneten Aussetzung der Beobachtung nicht verbunden. Wann über den Eilantrag entschieden wird, blieb zunächst offen.

Das Verwaltungsbericht begründete seine Entscheidung damit, dass durch Medienberichte die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bekannt geworden sei und damit in "unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen" wurde. Das Gericht rüffelte den Bundesverfassungsschutz, indem es feststellte, alles spreche dafür, dass sich der Geheimdienst nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten beziehungsweise nicht dafür gesorgt habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen dringen.

Hintergrund ist ein früherer Antrag der AfD, in dem die Partei bereits Ende Januar eine einstweilige Anordnung gefordert hatte, die dem Verfassungsschutz die Einstufung als "extremistische Bestrebung" und die Beobachtung untersagen sollte. Außerdem wollte die AfD mit dem Antrag erreichen, dass der Verfassungsschutz seine Einschätzung nicht veröffentlichen darf. Die Richter lehnten damals den Wunsch der AfD ab, dem Verfassungsschutz sofort die Einstufung als Verdachtsfall und die Beobachtzung zu verbieten. Sie verbanden dies mit einer "Stillhaltezusage" des Verfassungsschutzes. Das heißt, die Beobachtung der Partei sollte nicht öffentlich bekannt werden. Für die Richter steht nach den Medienberichten jedoch fest, dass der Geheimdienst verantwortlich dafür ist, dass die Einstufung der AfD als Extremismus-Verdachtsfall "durchgestochen" wurde.

Der Bundessprecher der Partei, Jörg Meuthen, kommentiert das Urteil in einer Pressemeldung:

„Das Verwaltungsgericht Köln hat heute mit sofortiger Wirkung die Beobachtung der AfD gestoppt – diese Entscheidung ist nicht nur großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht hat gezeigt, dass das rechtswidrige Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte Oppositionspartei mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden kann.

Der Verfassungsschutz ist konkret für das Durchstechen streng vertraulicher Informationen an die Medien abgewatscht worden. Die Behörde von Herrn Haldenwang dürfte sich jetzt zweimal überlegen, ob sie sich weiterhin gegen die größte Oppositionspartei im deutschen Bundestag politisch instrumentalisieren lassen will. Für uns steht fest: Wir werden auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Umgang des BfV mit der AfD vorzugehen. Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt und Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Technologie
Technologie Google Project Genie: KI verändert die Gaming-Branche
05.02.2026

Google Project Genie hat kurzfristige Marktreaktionen ausgelöst und die Debatte über KI in der Spielebranche verschärft. Handelt es sich...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Die Ergebnisse von Alphabet übertrafen die Erwartungen, doch der Anstieg der Ausgaben verschreckte die Anleger
04.02.2026

Im Jahr 2026 plant das Unternehmen, im Wettlauf um künstliche Intelligenz durchschnittlich 180 Milliarden Dollar auszugeben.

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Börsentag: Technologiegiganten zogen den Markt weiter nach unten
04.02.2026

Die US-Börsen beendeten den Handelstag am Mittwoch überwiegend im Minus.

DWN
Politik
Politik Millionenlieferungen an Russlands Rüstungsindustrie: Illegales Netzwerk in Deutschland aufgedeckt
04.02.2026

Deutsche Ermittler haben ein Liefernetzwerk aufgedeckt, das trotz Sanktionen die russische Rüstungsindustrie belieferte. Wie verwundbar...

DWN
Politik
Politik Handelsabkommen geschlossen: USA und Indien einigen sich auf Zollsenkung
04.02.2026

Das Handelsabkommen zwischen den USA und Indien signalisiert eine strategische Verschiebung in Handel und Energiepolitik. Welche...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Maschinen- und Anlagenbau: Stabile Aufträge hellen Stimmung auf
04.02.2026

Der deutsche Maschinen- und Anlagenbau hat drei magere Jahre hinter sich. Doch die exportorientierte Branche schöpft wieder Hoffnung,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Eurozone: Stimmung der Dienstleister trübt sich weiter ein
04.02.2026

Die Stimmung der Dienstleister in der Eurozone sinkt zu Beginn des Jahres weiter: In Deutschland hat sich die Stimmung überraschend...

DWN
Immobilien
Immobilien Höherer Zins bremst Verbraucher: Baukreditgeschäft stagniert
04.02.2026

Wer eine Wohnung kauft oder ein Haus baut, schaut auf die Zinsen - und hier herrscht Ernüchterung. Zwar ist die Nachfrage nach den eigenen...