Deutschland

Gericht untersagt Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz - und erhebt Vorwürfe gegen den Geheimdienst

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt es dem Inlandsgeheimdienst, die AfD zu beobachten - und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Dienst.
05.03.2021 13:56
Aktualisiert: 05.03.2021 13:56
Lesezeit: 2 min

Der Bundesverfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht beobachten. Das entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Köln und gab damit einem Antrag der Partei statt. Zugleich warf das Gericht dem Inlandsgeheimdienst vor, die mit dem Gericht vereinbarte Vertraulichkeit des Falles gebrochen zu haben.

Gerichtssprecher Michael Ott sagte, das Verwaltungsgericht habe mit einer sogenannten Zwischenentscheidung die Aktivitäten des Verfassungsschutzes verboten, bis über den Eilantrag der AfD gegen die Beobachtung und Einstufung als Verdachtsfall entschieden werde. Eine inhaltliche Bewertung der Einstufung als mögliche Gefahr für die verfassungsgemäße Ordnung sei mit der nun angeordneten Aussetzung der Beobachtung nicht verbunden. Wann über den Eilantrag entschieden wird, blieb zunächst offen.

Das Verwaltungsbericht begründete seine Entscheidung damit, dass durch Medienberichte die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bekannt geworden sei und damit in "unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen" wurde. Das Gericht rüffelte den Bundesverfassungsschutz, indem es feststellte, alles spreche dafür, dass sich der Geheimdienst nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten beziehungsweise nicht dafür gesorgt habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen dringen.

Hintergrund ist ein früherer Antrag der AfD, in dem die Partei bereits Ende Januar eine einstweilige Anordnung gefordert hatte, die dem Verfassungsschutz die Einstufung als "extremistische Bestrebung" und die Beobachtung untersagen sollte. Außerdem wollte die AfD mit dem Antrag erreichen, dass der Verfassungsschutz seine Einschätzung nicht veröffentlichen darf. Die Richter lehnten damals den Wunsch der AfD ab, dem Verfassungsschutz sofort die Einstufung als Verdachtsfall und die Beobachtzung zu verbieten. Sie verbanden dies mit einer "Stillhaltezusage" des Verfassungsschutzes. Das heißt, die Beobachtung der Partei sollte nicht öffentlich bekannt werden. Für die Richter steht nach den Medienberichten jedoch fest, dass der Geheimdienst verantwortlich dafür ist, dass die Einstufung der AfD als Extremismus-Verdachtsfall "durchgestochen" wurde.

Der Bundessprecher der Partei, Jörg Meuthen, kommentiert das Urteil in einer Pressemeldung:

„Das Verwaltungsgericht Köln hat heute mit sofortiger Wirkung die Beobachtung der AfD gestoppt – diese Entscheidung ist nicht nur großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht hat gezeigt, dass das rechtswidrige Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte Oppositionspartei mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden kann.

Der Verfassungsschutz ist konkret für das Durchstechen streng vertraulicher Informationen an die Medien abgewatscht worden. Die Behörde von Herrn Haldenwang dürfte sich jetzt zweimal überlegen, ob sie sich weiterhin gegen die größte Oppositionspartei im deutschen Bundestag politisch instrumentalisieren lassen will. Für uns steht fest: Wir werden auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Umgang des BfV mit der AfD vorzugehen. Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen Legende Warren Buffett hielt lange am Geld fest – jetzt sorgt er mit einer großen Investition für Aufsehen
07.09.2026

Warren Buffett hat jahrelang mehr Aktien verkauft als gekauft und bei Berkshire Hathaway einen gigantischen Geldberg aufgebaut. Nun sorgt...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Fachkräftemangel: Wer berät die Kunden, wenn 39.000 Verkäufer fehlen?
07.09.2026

Persönliche Beratung soll den stationären Handel vom Internet unterscheiden. Doch ausgerechnet beim Verkauf zeichnet sich Deutschlands...

DWN
Politik
Politik Industrieproduktion in Deutschland geht überraschend zurück
07.09.2026

Die deutsche Industrie startet mit einem unerwarteten Dämpfer in die zweite Jahreshälfte. Statt der erhofften Belebung ging die...

DWN
Politik
Politik Deutschland entkommt russischem Gas und landet in der nächsten Falle
07.09.2026

Deutschland hat sich vom russischen Pipelinegas gelöst und setzt nun stark auf Flüssiggas. Doch inzwischen kommt ein Großteil des...

DWN
Finanzen
Finanzen Nvidia-Aktie im KI-Boom: Billig, riskant, unverzichtbar?
07.09.2026

Die Nvidia-Aktie ist in zehn Jahren um fast 15.000 Prozent gestiegen und gilt heute als wichtigste Einzelaktie der Welt. Trotzdem nennen...

DWN
Finanzen
Finanzen VW-Aktie im Fokus: Volkswagen will Werk in Osnabrück verkaufen – VW-Werk soll Rüstungsstandort werden
07.09.2026

In Osnabrück steht ein traditionsreicher Industriestandort vor einem radikalen Wandel. Wo jahrzehntelang Cabrios und Sportwagen...

DWN
Politik
Politik Ballistische Rakete: Neue Schlagkraft für Deutschland – Bundeswehr-Marine testet Lora
07.09.2026

Ein Raketenschuss zwischen Irland und Island markiert einen möglichen Wendepunkt für die Bundeswehr. Mit der israelischen Lora könnte...

DWN
Finanzen
Finanzen Droneshield-Aktie nach Kurssturz vor der Trendwende? Es bleiben Risiken!
07.09.2026

Die Droneshield-Aktie kämpft nach massiven Kursverlusten um eine Stabilisierung. Technische Kaufsignale und operative Fortschritte wecken...