Technologie

Innenministerium fordert Identifizierungspflicht bei WhatsApp und Co

Das Bundesinnenministerium will E-Mai- und Messengerdienste dazu verpflichten, grundlegende Daten von Kunden zu erheben, um diese im Zweifelsfall abfragen zu können.
08.03.2021 12:04
Aktualisiert: 08.03.2021 12:04
Lesezeit: 1 min
Innenministerium fordert Identifizierungspflicht bei WhatsApp und Co
Eine App-Nutzerin vor der Frankfurter Skyline. (Foto: dpa) Foto: Arne Dedert

Das Bundesinnenministerium will Anbieter von Mail- oder Messengerdiensten zur Erhebung bestimmter Kundendaten verpflichten. Das geht aus Vorschlägen des Ministeriums hervor, die der E-Mail-Anbieter Posteo am vergangenen Mittwoch öffentlich machte. Das Papier ist nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur weitgehend aktuell. Anlass ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes, mit der sich der Bundestag derzeit befasst.

Das Bundesinnenministerium verweist in seinem Papier auf eine Forderung der Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern, wonach Anbieter von Telekommunikationsdiensten sogenannte Identifizierungsmerkmale ihrer Nutzer erheben und den Sicherheitsbehörden bei Bedarf zur Verfügung stellen sollen.

Festnetz- oder Mobilfunkanbieter, die Verträge mit bestimmten Laufzeiten anbieten, erheben Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum normalerweise ohnehin, schreibt das Ministerium. Anbieter von Prepaid-Mobilfunkdiensten müssen erhobene Daten vor der Freischaltung auch verifizieren.

Das Innenministerium will nun auch Anbieter «nummernunabhängiger» Telekommunikationsdienste zur Erhebung von Daten verpflichten, mit denen sich Nutzer identifizieren lassen. Dabei gehe es insbesondere um Messenger-Dienste und E-Mail-Dienste, heißt es in dem Papier - und wiederum in erster Linie um Messengerdienste wie WhatsApp oder Facebook, die vor allem aus dem Ausland angeboten würden und in vielen Fällen die klassische Telefonie und SMS abgelöst hätten.

Wahlkampfthema der SPD

Das Ministerium selbst wollte sich zu dem von Dritten veröffentlichten Dokument nicht äußern. «Wenn Sie einen Telefonvertrag abschließen über ein Festnetztelefon, dann sind bei Ihrem Telefonanbieter bestimmte Daten hinterlegt», sagte ein Sprecher aber. Zur Verfolgung schwerer Straftaten könnten diese mit richterlicher Entscheidung abgefragt werden. «Diese sicherheitspolitische Forderung, um die es jetzt geht, soll doch nur sicherstellen, dass ein gleiches Maß an Informationsmöglichkeiten für die Sicherheitsbehörden auch besteht, wenn andere Kommunikationswege genutzt werden.»

Einige Digitalexperten sehen die Pläne des Bundesinnenministerium kritisch: «Wenn es nach Seehofer und dem Bundesinnenministerium geht, haben wir bald Mini-China in einer westlichen Demokratie. So etwas gilt es politisch mit aller Härte zu bekämpfen», twitterte der Software-Entwickler Henning Tillmann, einer der beiden Vorsitzenden des Vereins «D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt». «Hier paaren sich technisches Unverständnis mit Überwachungsphantasien. Gefährlich!» Tillmann kritisierte auch die Absicht seiner eigenen Partei, der SPD, eine ID-Pflicht für E-Mail und Messenger in ihr Bundestagswahlprogramm aufzunehmen. «Das geht gar nicht.»

Sollten die Vorstellungen des Innenministeriums in der Novelle des Telekommunikationsgesetzes umgesetzt werden, stellt sich die Frage, wie der Identifikationszwang rechtlich durchgesetzt werden könnte. So entzieht sich beispielsweise die sehr populäre Messenger-App Telegram vollständig einer Kooperation mit den deutschen Behörden.

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