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Die DWN-Analyse: Der ewige Kampf der deutschen Stahlbauer mit den US-Strafzöllen

Die EU und die USA haben zwar gerade einen ersten Schritt gemacht, um die gegenseitigen Sanktionen abzubauen. Doch ändert sich damit für viele deutsche Mittelständler erst einmal nicht viel. Eine Analyse.
11.03.2021 16:08
Lesezeit: 3 min
Die DWN-Analyse: Der ewige Kampf der deutschen Stahlbauer mit den US-Strafzöllen
Ein deutscher Stahlwerker. (Foto: dpa)

Eigentlich sehen für die EU und die deutschen Unternehmen die US-Geschäfte wieder wesentlich freundlicher aus. So hat sich Brüssel in der vergangenen Woche mit der neuen US-Administration geeinigt, Strafzölle auszusetzen, die beide Seiten im Zusammenhang mit einem Subventionsstreit für Airbus und Boeing eingeführt hatten.

Und die Summen, um die es hier geht, sind durchaus ansehnlich: So hatte die EU Einfuhren der USA im Wert von vier Milliarden Dollar mit Zöllen belastet, während Washington im Gegenzug europäische Importe sanktioniert hatte, die Umsätzen von 7,5 Milliarden Dollar entsprachen. Dazu gehörten unterschiedliche Güter, die nicht immer etwas mit Flugzeugen zu tun hatten - beispielsweise Wein und Parmesan, aber auch Nüsse und Traktoren.

Der Vertrag gilt erstmal nur für vier Monate, soll aber weitere Schritte vermöglichen, um endlich zu einem Tauwetter zwischen den USA und der EU zu führen, die sich schon seit Jahren streiten. Das letztliche Ziel ist, wieder einen vollkommen freien Handelsverkehr zu erreichen.

Doch ist es bis dahin noch ein weiter Weg. Denn nicht alle Zölle sind damit vom Tisch. Dazu gehören auch die Handelsbelastungen für die Stahl- und Aluminiumhersteller, die insbesondere kleinere Mittelständler betreffen. Dabei handelt es sich in der Regel um klassische Maschinenbauer, die einen jährlichen Umsatz in ein- bis zweistelliger Millionen-Euro-Höhe generieren.

Darunter befinden sich auch viele „Hidden Champions“. Sie decken eine kleine Nische ab, die nur sehr wenige kennen, stellen irgendein Teil her und sind in diesem Bereich Weltmarktführer. Und gerade sie werden von den Sanktionen besonders empfindlich getroffen, weil ihre Geschäfte relativ klein sind.

Allerdings hat der neue US-Präsident Joe Biden hier nicht viel Spielraum, auf die Deutschen und die Europäer zuzugehen, weil er seine einheimische Industrie weiterhin schützen muss. Die Stärke der deutschen Mittelständler ist hier viel zu groß, als dass Biden es sich leisten könnte, den Handelsverkehr wieder vollständig zu öffnen.

Mercedes, BMW und andere Großkonzerne wissen sich immer zu helfen

Interessant: Die großen deutschen Autokonzerne, die vor Ort in den USA produzieren, sind davon im Prinzip nicht betroffen. Beispielsweise verfügen Mercedes und BMW im Süden des Landes über ihre Standorte. Deshalb gelten die Fahrzeuge, die sie herstellen, rechtlich als amerikanische Wagen. Wenn sie exportiert werden, unterliegen sie nicht den Sanktionen.

Grundsätzlich wissen sich die großen Unternehmen regelmäßig zu helfen, wenn es darum geht, ihre Interessen durchzusetzen. Denn dazu ist ihre wirtschaftliche Bedeutung einfach zu groß. So sichert die Fabrik von BMW in South Carolina dem Gouverneur des Bundesstaates mehrere zehntausend Arbeitsplätze. Und der lokale Politiker, der auch zu den Republikanern gehört, macht wiederum Druck bei Donald Trump, indem er sagt: "Wir sind alle konservativ, mach uns doch bitte keinen Ärger." Und so haben solche großen Firmen wie BMW immer eine politische Protektion.

Darüber hinaus gibt es Sonderregelungen für Zuliefererländer wie Mexiko, das zwar ein klassisches Billig-Lohnland ist. Doch war es nie ein Problem, von dort Teile zu importieren, die dort für die Großindustrie hergestellt werden. Denn das regelt das Freihandelsabkommen NAFTA.

Da überwiegend nur die Kleinen und nicht die Großen betroffen sind, dürfte sich der volkswirtschaftlichen Schaden, den das US-Embargo bisher für Deutschland bewirkt hat, noch im überschaubaren Rahmen halten.

USA haben bereits lange Tradition mit Handelsverboten

Die Restriktionen durch die US-Administration haben überwiegend eine politische Wirkung, vergiften die Atmosphäre und können jedem einzelnen deutschen Unternehmer erheblichen persönlichen Ärger bringen. Wer den Sanktionen entgegenhandelt und dann als Geschäftsführer in die USA einreisen will, dem kann es passieren, dass ihm die Einreise verweigert wird. Oder es ist auch möglich, dass der Manager keine Geschäfte mehr in den USA tätigen darf, weil er auf einer schwarzen Liste steht – einer „Black List“. Dort befinden sich Personen, die das Land für „unerwünscht“ erklärt hat.

Was viele nicht wissen: Diese Praktiken verfügen in den USA schon über eine lange Tradition. So hat beispielsweise die Ronald-Reagan-Administration 1982 gegen Unternehmen Sanktionen verhängt, sich am Bau einer Pipeline beteiligen wollte, die von der damaligen Sowjetunion in das Gebiet der alten Bundesrepublik führen sollte. Damit sollte es den US-amerikanischen Firmen verboten werden, sich an diesem Projekt zu beteiligen.

Ob ein Unternehmen davon betroffen war, hing davon ab, ob es der Definition nach eine US-amerikanische Firma war. Das ging so weit, dass sich eine deutsche Tochter des Herstellers von Baumaschinen, Caterpillar, nicht an bestimmten Geschäften beteiligen dürfte. Denn sie unterlag der Jurisdiktionsgewalt der USA.

Unbedingt Fall analysieren, Lobby-Arbeit betreiben oder Betrieb umstrukturieren

Da solche Beschränkungen schon länger existieren, haben sich Unternehmen aber auch schon darauf eingestellt. Sie wissen sich zu helfen, wie sie am besten darauf reagieren:

Ein erster Schritt ist, festzustellen, inwieweit man überhaupt davon betroffen ist. Man muss sehr genau die neuen rechtlichen Regelungen analysieren und interpretieren. Im zweiten Schritt stellt sich die Frage, ob man die Sanktionen nicht irgendwie umgehen kann. Beispielsweise könnte man seinen Betrieb entsprechend umstrukturieren. Wenn ein Unternehmen auch über eine französische Betriebsstätte verfügt, die nicht von den Sanktionen erfasst ist, dann überlegt man sich, ob man die Produkte nicht aus Frankreich verschickt.

Eine andere Möglichkeit kann sein, Lobby-Arbeit bei den Verantwortlichen aus der Politik zu betreiben. Die Firma kann versuchen, aus dem Anwendungsbereich der Regeln herauszukommen. Eine weitere Alternative besteht darin, betriebswirtschaftlich zu überlegen, ob man die Erhöhung der Kosten an die Kunden weitergibt. Die Frage steht dabei immer im Mittelpunkt, wie das Produkt des Unternehmens weiterhin wettbewerbsfähig bleiben kann.

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