Politik

Ordnungsamt: Corona-Regeln gelten nicht für Ministerpräsidentin Schwesig

Bei einem Pressetermin haben Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und weitere Politiker gegen die Corona-Regeln verstoßen. Das sorgte für Proteste. Doch das Ordnungsamt stellte klar, dass die Corona-Regeln nicht für Schwesigs Dienstgeschäfte oder die des Oberbürgermeisters von Schwerin gelten.
13.03.2021 13:37
Aktualisiert: 13.03.2021 13:37
Lesezeit: 2 min
Ordnungsamt: Corona-Regeln gelten nicht für Ministerpräsidentin Schwesig
Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, spricht bei der Sitzung des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern. (Foto: dpa) Foto: Jens Büttner

Das „RND“ berichtet: „Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) steht in der Kritik, weil sie die Regelungen der Corona-Landesverordnung nicht eingehalten haben soll. Konkret geht es um einen Pressetermin in einem Schweriner Textilgeschäft, bei dem sich mehr Personen als erlaubt aufgehalten haben sollen. Dennis Klüver, Vorsitzender der Piratenpartei in Mecklenburg-Vorpommern, erstattete Anzeige beim Ordnungsamt. Die Behörde reagierte und teilte mit, dass die Corona-Verordnung auf den Fall nicht anwendbar sei.“

Über den Vorfall hatte auch die „Ostsee-Zeitung“ berichtet. Das Blatt wörtlich: „Die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) geriet wegen eines Termins mit vielen Menschen in einem Geschäft in die Kritik. Auf eine Anzeige antwortet das Schweriner Ordnungsamt: Die Corona-Regeln gelten nicht für ihre Dienstgeschäfte oder die des Oberbürgermeisters. Das sorgt für scharfe Kritik.“

Der Vorfall ereignet sich bei einem Pressetermin, der eine App zur Kontaktnachverfolgung behandeln sollte. Am Termin nahmen neben Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auch Digitalisierungsminister Christian Pegel und Schwerins Oberbürgermeister Rico Badenschier teil. „Mit Mitarbeitern des Textilhandels sowie Vertretern der Presse seien rund 20 Menschen in dem Laden gewesen, in dem derzeit eigentlich nur sechs Kunden mit Terminvereinbarung erlaubt sind“, so das „RND“.

Bei dem Pressetermin handelte es sich thematisch um die sogenannte Luca-App.

Am Luca-System sind drei Seiten beteiligt: Gast, Gastgeber und Gesundheitsämter. Für die Gäste ist es am bequemsten, sich die dazugehörige Luca-App auf ihrem Smartphone zu installieren. Man kann aber auch über das Web seine eigenen Kontaktdaten eintragen. Die App überprüft mit Hilfe einer SMS, ob die angegebene Mobilfunknummer auch stimmt. Das Einchecken vor Ort läuft mit Hilfe der Smartphone-Kamera, die einen QR-Codes einliest. Die Klötzchengrafik wird vom Gastgeber mit Hilfe der Luca-App generiert.

Infiziert sich ein Nutzer, kann freiwillig die Check-in-Historie mit dem Gesundheitsamt geteilt werden. Das Gesundheitsamt informiert dann die einzelnen Veranstaltungsorte und Events und sendet eine Anfrage zur Datenfreigabe an das Luca-System. Mit dieser Anfrage kann der Gastgeber dem Gesundheitsamt alle zeitgleichen Check-ins seiner Gäste freigeben.

Die Konzepte von Luca und der Cornona-Warn-App des Bundes unterscheiden sich grundsätzlich. Die Corona-Warn-App stellt mit Hilfe des Bluetooth-Funks anonym fest, ob sich zwei Menschen über mindestens fünf Minuten gefährlich nahe gekommen sind. Außerdem dient die App der schnellen digitalen Übertragung der Testergebnisse.

Bei Luca ist ein bewusstes Ein-Checken an einem Eventort, Geschäft, Verkehrsmittel oder Restaurant notwendig. Da Luca auch die Zettelwirtschaft bei Restaurantbesuchen oder ähnlichen Gelegenheiten ablösen soll, ist ein Einchecken nur mit Kontaktdaten möglich, die Telefonnummer wird dabei validiert. Patrick Hennig, Geschäftsführer des Berliner Start-ups Nexenio, das Luca entwickelt hat, sagte, beide Apps würden sich gut ergänzen.

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