Politik

Berliner Richter reicht Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Politik ein

Lesezeit: 2 min
14.03.2021 14:11  Aktualisiert: 14.03.2021 14:11
Ein Berliner Richter hat gegen die Corona-Politik der Regierung eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. „Wenn man den grundgesetzlichen Maßstab des Parlamentsvorbehalts anwendet, dann ist völlig klar, dass das, was wir gegenwärtig erleben, verfassungswidrig ist (…) Wir Richter und Staatsanwälte dienen nicht der Regierung, sondern dem Recht“, so der Richter.
Berliner Richter reicht Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Politik ein
Andreas Voßkuhle, Vorsitzender des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Baden-Württemberg), verkündet am 05.05.2015 das Urteil zur Richterbesoldung. (Foto: dpa)

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Der Strafrichter am Berliner Landgericht, Pieter Schleiter, ist der Ansicht, dass die deutsche Corona-Politik verfassungswidrig ist. Deshalb hat er am Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eine Beschwerde gegen die Bundes- und Landesnormen zur Corona-Bekämpfung eingereicht.

Seine Gründe legt er in einem Interview mit der Zeitung „Die Welt“ dar:

„Durch die Pandemiebekämpfung sind über 80 Prozent aller Grundrechte betroffen. Die müssen alle abgewogen werden, und diese Abwägung sehe ich nicht.“

„Wenn man den grundgesetzlichen Maßstab des Parlamentsvorbehalts anwendet, dann ist völlig klar, dass das, was wir gegenwärtig erleben, verfassungswidrig ist (…) Die Eingriffe sind so flächendeckend und tiefgreifend, dass das nicht einfach der Verordnungsgeber regeln darf, also die Exekutive. Der ganze Prozess der Rechtsetzung ist darauf angelegt, pluralistisch zu sein. Dafür steht die Diskussion im Parlament, dafür stehen die Lesungen. Da gibt es Kritik, da gibt es Vorschläge, und dann gibt es einen Referentenentwurf. Das gefundene Gesetz ist so häufig ein Kompromiss, ein Ausgleich zwischen berechtigten Interessen. Der findet momentan gar nicht statt.“

„Was gerade in Deutschland stattfindet, hat eine Dimension, die man sich eigentlich nur in einer Notstandsverfassung vorstellen kann (…) Die Rechtswirklichkeit ähnelt der einer Notstandsverfassung, aber unter Unterlaufen des gesetzlichen Gefüges.“

„Das Föderalismusprinzip will auch sicherstellen, dass Grundrechtseingriffe nur dort stattfinden, wo es nötig ist. Wir haben eben keinen zentralistischen Staat – aus gutem Grund, wie das Dritte Reich zeigt. Jetzt erlassen zwar formal die Länder ihre Verordnungen – aber nach einem Abstimmungsprozess in einem Gremium, das im Grundgesetz nicht vorgesehen ist (…) Es geht nicht, dass die Bundeskanzlerin da einen Entwurf vorlegt und den auch durchzuboxen versucht, und dann heißt es in den Nachrichten: Die Kanzlerin hat sich durchgesetzt. Sie darf gar nicht derart Einfluss nehmen.“

„Mittlerweile hat man festgestellt: Die Übertragungsrate ist gerade in den Bereichen, die eingeschränkt werden, verschwindend gering – etwa bei den Restaurants und Theatern. Die meisten Übertragungen finden im Altersheim, zu Hause und auf der Arbeit statt. Dann muss man aber begründen, warum Menschen ihr Geschäft schließen müssen, obwohl sie die Abstände einhalten, nur die Hälfte der Leute reinlassen und Masken tragen. Nur was man nachvollziehbar begründen kann, ist verhältnismäßig.“

„Die Beweislast für die Gefährlichkeit trifft denjenigen, der die Grundrechte einschränken möchte. Eine Verdachtseinschränkung als absolute Ausnahme ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr legitim.“

„Jemanden auf der Grundlage eines PCR-Tests, vielleicht auch nur aufgrund eines Kontakts für zwei Wochen einzusperren, ohne dass ein Richter darüber entscheidet – das geht für meine Begriffe nicht.“

„Karlsruhe könnte sagen: Ja, die Sachverhaltsaufklärung weist durchgreifende Mängel auf, der Parlamentsvorbehalt wurde missachtet, die Bund-Länder-Konferenz ist in dieser Form verfassungswidrig, und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wurde verletzt – wir müssen nachbessern. Wir auferlegen den Beteiligten – das wären dann Bund und Länder – bis zum Soundsovielten, die Rechtslage entsprechend unserer Entscheidung anzupassen.“

„In welcher Gesellschaft wollen wir leben? In einem Sicherheitsstaat, um es euphemistisch zu formulieren? Oder in einem freiheitlichen Staat, wo ein differenziertes Ausbalancieren zwischen den einzelnen Grundrechten gegeben ist – und wo die Freiheit eine erhebliche Betonung hat? Ich persönlich möchte lieber in dem zweiten Staat leben.“

„Wir Richter und Staatsanwälte dienen nicht der Regierung, sondern dem Recht.“


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