Deutschland

Knaller-Urteil in Weimar: Keine Masken und kein Mindestabstand mehr für Schüler – Kindeswohl gefährdet

Das Amtsgericht Weimar hat entschieden, dass die Maskenpflicht, Mindestabstände und Schnelltests in Schulen nicht zulässig sind. All diese Dinge würden eine „Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen.“
11.04.2021 16:39
Aktualisiert: 11.04.2021 16:39
Lesezeit: 2 min

Das Amtsgericht Weimar hat ein Urteil gefällt, wonach Masken, Corona-Tests und Mindestabstände in Schulen nicht zulässig sind.

„Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im ,Pandemie‘-Geschehen.“

„Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine ,Infektion‘ mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen. Das ergibt sich nach den Darlegungen in den Gutachten bereist aus den eigenen Berechnungen des Robert-Koch-Instituts. Laut RKI-Berechnungen, wie Gutachter Prof. Dr. Kuhbandner ausführt, beträgt bei Massentestungen mit Schnelltests unabhängig von Symptomen die Wahrscheinlichkeit, beim Erhalt eines positiven Ergebnisses tatsächlich infiziert zu sein, bei einer Inzidenz von 50 (Testspezifität 80%, Testsensitivität 98%) nur zwei Prozent. Das würde heißen: Auf zwei echt-positive Schnelltest-Ergebnisse kämen 98 falschpositive Schnelltest-Ergebnisse, welche man dann alle mit einem PCR-Test nachtesten müsste Ein (regelmäßiger) Zwang zum anlasslosen Massentesten an Asymptomatischen, also Gesunden, für das schon die medizinische Indikation fehlt, kann nicht auferlegt werden, weil er außer Verhältnis zu dem Effekt steht, der damit erreicht werden kann. Zugleich setzt der regelmäßige Zwang zum Test die Kinder psychisch unter Druck, weil so ihre Schulfähigkeit ständig auf den Prüfstand gestellt wird.“

Das Amtsgericht wird in einigen Ausführungen besonders deutlich: „Ausgehend von Erhebungen in Österreich, wo in Grundschulen keine Masken getragen werden, aber dreimal pro Woche flächendeckend Schnelltests vorgenommen werden, ergibt sich nach den Darlegungen des Gutachters Prof. Dr. Kuhbandner: 100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern. Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.“

„Die Anregung an das Familiengericht, zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung eine aus dem Tenor ersichtliche Regelung zu treffen, ist nach § 1666 BGB begründet. Eine Gefährdung des Kindes ist zu bejahen bei einer gegenwärtigen, in einem solchen Maß vorhandenen Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (Palandt-Götz, § 1666 Rn. 8). Eine solche Gefährdung liegt hier vor. Denn die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt. Dadurch werden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt.“

„Mit der Anordnung solcher Maßnahmen wird das Wohl der Kinder, wie dargestellt, gefährdet, § 1666 BGB. Die Lehrkräfte dürfen sie deshalb nicht anordnen. Auf die entsprechenden landesrechtlichen Verordnungen und die angeführte Allgemeinverfügung können sie sich dabei nicht berufen, da diese schon wegen ihrer Ungeeignetheit, die angestrebten Ziele zu erreichen, in jedem Fall aber wegen ihrer Unverhältnismäßigkeit gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen und damit verfassungswidrig und nichtig sind. Darüber hinaus haben die Kinder einen Rechtsanspruch auf zugänglichen Schulunterricht. Es erscheint nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand sehr wahrscheinlich, dass dieses Ergebnis im Hauptsacheverfahren bestätigt wird. Weitere Ausführungen bleiben einer Entscheidung dort vorbehalten.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Das Thema Datenschutz ist als Verkaufsargument erneut in den Fokus gerückt

Nicht nur im Bankwesen oder in den sozialen Medien spielt der Datenschutz bei alltäglichen Kaufentscheidungen eine wichtige Rolle. Auch...

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Wall Street feiert Comeback, da Sorgen um Waffenruhe durch Israel-Libanon-Gespräche gelindert wurden
09.04.2026

Nach anfänglichen Turbulenzen drehen die Kurse plötzlich ins Plus – was hinter der Erleichterung der Anleger steckt und welche...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Inflation steigt kurzfristig: IWF warnt vor Risiken für Märkte
09.04.2026

Der Iran-Krieg drückt auf das globale Wachstum und treibt die Preise. Selbst das optimistischste Szenario des IWF sieht jetzt eine...

DWN
Politik
Politik Waffenruhe im Golf: Straße von Hormus weiterhin eingeschränkt
09.04.2026

Die Waffenruhe im Golf sorgt weiterhin für Unsicherheit auf zentralen Handelsrouten und belastet Reedereien sowie Energiemärkte. Warum...

DWN
Politik
Politik 5 Prozent Inflation: Trotz Waffenstillstand droht erheblicher Kaufkraftverlust
09.04.2026

Es ist laut IEA die "schwerste fossile Energiekrise unserer Zeit" – und die Inflation zieht bereits spürbar an. Experten warnen vor...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Firmenpleiten auf höchstem Stand seit mehr als 20 Jahren
09.04.2026

Mehr als 4.500 Firmen meldeten im ersten Quartal Insolvenz an – so viele wie seit 2005 nicht mehr. Besonders stark betroffen sind...

DWN
Politik
Politik Nach Waffenruhe: Wie ist der Stand in der Straße von Hormus?
09.04.2026

Der Iran will Maut verlangen. Was ist erlaubt, und wer könnte die Passage sichern? Antworten auf zentrale Fragen.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Spritpreise fallen kaum: Ölpreis stürzt, Zapfsäule bremst
09.04.2026

Der Ölpreis bricht ein – doch an der Zapfsäule kommt davon kaum etwas an. Jetzt wächst der Druck auf Konzerne und Politik, die Preise...

DWN
Politik
Politik Streit um Rundfunkbeitrag: VGH prüft Programmvielfalt
09.04.2026

Neun Kläger vor dem VGH Baden-Württemberg weigern sich, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Sie bezweifeln die Ausgewogenheit der...