Deutschland

Knaller-Urteil in Weimar: Keine Masken und kein Mindestabstand mehr für Schüler – Kindeswohl gefährdet

Das Amtsgericht Weimar hat entschieden, dass die Maskenpflicht, Mindestabstände und Schnelltests in Schulen nicht zulässig sind. All diese Dinge würden eine „Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen.“
11.04.2021 16:39
Aktualisiert: 11.04.2021 16:39
Lesezeit: 2 min

Das Amtsgericht Weimar hat ein Urteil gefällt, wonach Masken, Corona-Tests und Mindestabstände in Schulen nicht zulässig sind.

„Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im ,Pandemie‘-Geschehen.“

„Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine ,Infektion‘ mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen. Das ergibt sich nach den Darlegungen in den Gutachten bereist aus den eigenen Berechnungen des Robert-Koch-Instituts. Laut RKI-Berechnungen, wie Gutachter Prof. Dr. Kuhbandner ausführt, beträgt bei Massentestungen mit Schnelltests unabhängig von Symptomen die Wahrscheinlichkeit, beim Erhalt eines positiven Ergebnisses tatsächlich infiziert zu sein, bei einer Inzidenz von 50 (Testspezifität 80%, Testsensitivität 98%) nur zwei Prozent. Das würde heißen: Auf zwei echt-positive Schnelltest-Ergebnisse kämen 98 falschpositive Schnelltest-Ergebnisse, welche man dann alle mit einem PCR-Test nachtesten müsste Ein (regelmäßiger) Zwang zum anlasslosen Massentesten an Asymptomatischen, also Gesunden, für das schon die medizinische Indikation fehlt, kann nicht auferlegt werden, weil er außer Verhältnis zu dem Effekt steht, der damit erreicht werden kann. Zugleich setzt der regelmäßige Zwang zum Test die Kinder psychisch unter Druck, weil so ihre Schulfähigkeit ständig auf den Prüfstand gestellt wird.“

Das Amtsgericht wird in einigen Ausführungen besonders deutlich: „Ausgehend von Erhebungen in Österreich, wo in Grundschulen keine Masken getragen werden, aber dreimal pro Woche flächendeckend Schnelltests vorgenommen werden, ergibt sich nach den Darlegungen des Gutachters Prof. Dr. Kuhbandner: 100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern. Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.“

„Die Anregung an das Familiengericht, zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung eine aus dem Tenor ersichtliche Regelung zu treffen, ist nach § 1666 BGB begründet. Eine Gefährdung des Kindes ist zu bejahen bei einer gegenwärtigen, in einem solchen Maß vorhandenen Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (Palandt-Götz, § 1666 Rn. 8). Eine solche Gefährdung liegt hier vor. Denn die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt. Dadurch werden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt.“

„Mit der Anordnung solcher Maßnahmen wird das Wohl der Kinder, wie dargestellt, gefährdet, § 1666 BGB. Die Lehrkräfte dürfen sie deshalb nicht anordnen. Auf die entsprechenden landesrechtlichen Verordnungen und die angeführte Allgemeinverfügung können sie sich dabei nicht berufen, da diese schon wegen ihrer Ungeeignetheit, die angestrebten Ziele zu erreichen, in jedem Fall aber wegen ihrer Unverhältnismäßigkeit gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen und damit verfassungswidrig und nichtig sind. Darüber hinaus haben die Kinder einen Rechtsanspruch auf zugänglichen Schulunterricht. Es erscheint nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand sehr wahrscheinlich, dass dieses Ergebnis im Hauptsacheverfahren bestätigt wird. Weitere Ausführungen bleiben einer Entscheidung dort vorbehalten.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Wall Street schiebt Unsicherheit beiseite und legt zu
18.02.2026

Die US-Aktienmärkte schlossen den Tag im Plus. Der S&P 500 stieg um 0,56 %, der Nasdaq Composite um 0,78 % und der Dow Jones Industrial...

DWN
Technologie
Technologie Ostsee-Stromprojekt: Baltic-German PowerLink geplant
18.02.2026

Das Ostsee-Stromprojekt zwischen Deutschland, Lettland und Litauen nimmt konkrete Formen an. Mit dem Baltic-German PowerLink entsteht ein...

DWN
Finanzen
Finanzen Dürr-Aktie springt nach Quartalszahlen deutlich an – jetzt Dürr-Aktie kaufen?
18.02.2026

Der Dürr-Aktienkurs ist nach überraschend starken Quartalszahlen nach oben geschossen. Vor allem der Nettogewinn überzeugt Investoren...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Steuerstreit: Koalition ringt um Spitzensteuersatz – Deutschland bisher im Mittelfeld
18.02.2026

Der Steuerstreit zwischen CDU und SPD spitzt sich in Zeiten schwacher Konjunktur und angespannter Haushaltslage zu. Setzt die Koalition auf...

DWN
Politik
Politik Autonome Kampfdrohnen: Elon Musk steigt in Pentagon-Innovationswettbewerb ein
18.02.2026

Elon Musk bindet SpaceX und xAI in ein sensibles Pentagon-Projekt zur Entwicklung autonomer Kampfdrohnen ein. Welche sicherheitspolitischen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft US-Handelspolitik: Regierung prüft Anpassungen bei Stahl- und Aluminiumzöllen
18.02.2026

Die US-Regierung signalisiert Bereitschaft, den Anwendungsbereich und die Durchsetzung der Stahl und Aluminiumzölle anzupassen, hält...

DWN
Finanzen
Finanzen Brüsseler Personalpoker: Spekulationen um vorzeitigen Rückzug von EZB-Chefin Lagarde
18.02.2026

Christine Lagarde könnte die EZB vor Ende ihrer Amtszeit verlassen. Hintergrund sind offenbar Sorgen, dass nach den Wahlen in Frankreich...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Stellenabbau durch KI-Einsatz: Ergo streicht 1000 Arbeitsplätze bis 2030
18.02.2026

Künstliche Intelligenz verändert die Versicherungsbranche und wirkt sich zunehmend auch auf Arbeitsplätze aus. Wird der Stellenabbau bei...