Deutschland

Polizei löst Corona-Party mit Pfefferspray auf, droht Bürgern mit Elektroschock-Pistole

In Düsseldorf hat die Polizei eine private Feier in einer Privatwohnung aufgelöst. Dabei setzten die Beamten nicht nur Pfefferspray ein, sondern drohten nach eigenen Angaben mit dem Einsatz von Elektroschockpistolen.
16.05.2021 14:17
Aktualisiert: 16.05.2021 14:17
Lesezeit: 2 min
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Die Polizei Düsseldorf teilt in einer Mitteilung mit:

„In der Nacht zu Sonntag wurden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte bei der Auflösung einer privaten Feier in Gerresheim von Partygästen attackiert. Die Stadt Düsseldorf hatte die Polizei wegen einer Ruhestörung um Vollzugshilfe gebeten. Mehrere Streifenwagen und ein konsequentes Einschreiten der Beamten waren zur Bewältigung des Einsatzes von Nöten. Es wurden fünf Menschen in Gewahrsam genommen.

Nach Stand der bisherigen Ermittlungen wurden zunächst Einsatzkräfte des OSD Düsseldorf wegen einer Ruhestörung zu einem Mehrfamilienhaus am Weimarer Weg gerufen. Dort wurden die Mitarbeiter der Stadt von offenbar alkoholisierten Feiernden aus einer Wohnung heraus massiv bedroht und forderten daher die Unterstützung der Polizei an. Als Streifenteams der Polizeiwache Wersten die Wohnung betreten wollten, wurden diese sofort von mehreren Personen mit Schlägen und Tritten erheblich attackiert. Nur durch den Einsatz von Pfefferspray und die Androhung des Distanzelektroimpulsgeräts (Elektroschockpistole, Anm.d.Red.) , welches letztlich nicht zum Einsatz kam, konnten die Angriffe auf die Beamten gestoppt werden. Mit weiteren Polizeikräften gelang es, die Party mit insgesamt zwölf Teilnehmern aufzulösen.“

Eine Feier zum zehnten Geburtstag eines Jungen mit 20 Anwesenden hatte die Polizei im Februar 2021 in Heidelberg beendet. Nachbarn hätten die Beamten am späten Freitagabend wegen Ruhestörung verständigt, teilte die Polizei am Samstag mit. Als die Beamten kamen, seien in der Zwei-Zimmer-Wohnung und im Innenhof des Anwesens trotz Corona-Pandemie insgesamt 20 Menschen gewesen, darunter acht Kinder. Den Wohnungsinhaber - der Vater des Geburtstagskindes - und die Gäste erwarten nun Anzeigen. „Auch wenn die Ausgangsbeschränkungen mittlerweile gelockert bzw. aufgehoben wurden, haben die Kontaktbeschränkungen für private Treffen im öffentlichen oder im privaten Raum nach wie vor Gültigkeit“, mahnte die Polizei.

Am 11. April 2021 berichtete die „Cellesche Zeitung“: „Nach einem Hinweis hat die Polizei am Sonntag eine Feier in Winsen aufgelöst. Ein 19-Jähriger hatte an die Hasseler Straße zum Frühschoppen eingeladen. In der Wohnung trafen die Polizisten acht Personen aus sieben verschiedenen Haushalten an. Gäste und Veranstalter wurden von den Polizisten mit einem Bußgeld belangt und die Feierlichkeit anschließend aufgelöst, woraufhin die Gäste die Wohnung verlassen mussten.“

Am 12. April 2021 teilten die „Westfälischen Nachrichten“ mit: „Bei einer privaten Geburtstagsfeier mit rund 20 Gästen in Löhne im Kreis Herford hat ein 52-jähriger Mann Widerstand geleistet und sich drohend den Polizeibeamten genähert. Laut Mitteilung von Montag kam er kurzzeitig in Gewahrsam. Bei dem Vorfall am Samstag waren in einem Haus neun Erwachsene und mindestens zehn Kinder zusammengekommen.“

Zuvor hatte der „NDR“ berichtet: „Die Polizei hat in Osnabrück eine ausgelassene Geburtstagsparty mit mehr als 20 Gästen beendet. Das berichtet NDR 1 Niedersachsen. Ein 25-Jähriger hatte in der Nacht zu Sonntag in der Innenstadt im Dachgeschoss eines Mehrparteienhauses gefeiert und dabei die Corona-Regeln vollkommen ignoriert, wie die Beamten am Montag mitteilten.“

Im Januar 2021 ging die Polizei besonders entschieden gegen einen Kindergeburtstag in Hameln vor. Die „Stuttgarter Zeitung“ wörtlich: „Die Polizei in Hameln hat einen Kindergeburtstag mit 30 Gästen aufgelöst. Um von den Beamten nicht entdeckt zu werden, schloss sich eine Frau mit fünf Kindern in der Toilette ein, wie ein Polizeisprecher am Mittwoch sagte. ,Die anderen haben sich in Schränken versteckt.‘ Nachbarn hatten sich am Dienstag bei der Polizei über den Kindergeburtstag beschwert.“

In diesen aufgezählten und weiteren Fällen waren nahezu immer Denunziationen durch die Nachbarn ausschlaggebend für die Polizei-Razzien.

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