Finanzen

Mindeststeuer für Großkonzerne: Endlich Gerechtigkeit - oder eine PR-Aktion der US-Regierung, die Europa schadet?

Lesezeit: 7 min
12.06.2021 11:56
DWN-Kolumnist Ronald Barazon analysiert die von den G7-Staaten beschlossene Mindeststeuer für Großkonzerne.
Mindeststeuer für Großkonzerne: Endlich Gerechtigkeit - oder eine PR-Aktion der US-Regierung, die Europa schadet?
Verstehen sich gut: US-Präsident Joe Biden (l) und der französische Premierminister Emmanuel Macron auf dem derzeit stattfindenden G7-Gipfel in Cornwall. (Foto: dpa)

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G7 steht offiziell für „Gruppe der Sieben“, frei übersetzt könnte man auch die „Großen Sieben“ sagen. Es sind jene Länder der Welt, die – ihrem Selbstverständnis nach – bestimmen, was auf dem Globus geschieht. Nun gehören einige entscheidende Länder wie China, Indien und Russland allerdings nicht zu dem erlesenen Kreis – ganz so wichtig, wie sie sich dünken, sind die G7 dann also doch nicht. Wie auch immer: Die Großen Sieben haben vor wenigen Tagen beschlossen, das weltweite Steuersystem zu reformieren und für mehr Fairness zu sorgen. Diese Ankündigung ist insofern erstaunlich, als dass es überhaupt kein weltweites Steuersystem gibt, das heißt, jedes Land pocht eifersüchtig auf seine Hoheitsrechte und legt Steuern nach eigenem Gutdünken fest. Damit nicht genug - auch die Feinheiten und Details der vollmundig angekündigten historischen Wende in der Steuerpolitik ähneln mehr den einzelnen Akten eines laienhaften Gauklerspiels als den Bestandteilen eines ernsthaft durchdachten Konzepts.

Einfache Regeln – aber der Teufel steckt im Detail

Der Vorschlag der Sieben, der von den 195 Staaten dieser Welt umgesetzt werden soll, enthält zwei grundlegende Prinzipien:

  • Die Steuer auf Firmen-Gewinne – Körperschaftsteuer, Corporate Tax und ähnliche Steuern – darf nirgendwo geringer sein als 15 Prozent. Diese Regel klingt einfach, verbirgt aber zahlreiche versteckte Fallen.
  • Weniger simpel ist das zweite Prinzip. Bei Firmen, die mit ihrer Geschäftstätigkeit in einem Land mehr als zehn Prozent Gewinn vom Umsatz erzielen, kann in diesem Land der Finanzminister von den Gewinnen, welche die zehn-Prozent-Marke übersteigen, 20 Prozent kassieren. Aber nur von Gewinnen, die zwischen 10 und 20 Prozent vom Umsatz liegen – für Gewinne, die über 20 Prozent vom Umsatz liegen, gilt das nicht. Diese Erklärung ist kompliziert, die Umsetzung wird es nicht minder, doch die Finanzminister jubeln bereits. In Umlauf sind schon Listen mit den Milliarden, die jedes Land – angeblich - erwarten kann.

Alles nur eine PR-Aktion für die neue US-Regierung?

Bevor wir den geradezu skurrilen Details die gebührende Aufmerksamkeit widmen, sei auf den Auslöser der ganzen Angelegenheit verwiesen. Die Sache nahm ihren Anfang jenseits des großen Teichs: Die neue US-Regierung will ein Konjunktur-Belebungsprogramm von 1.900 Milliarden Dollar umsetzen, wofür sie Steuereinnahmen braucht, und zwar in rauen Mengen. Die Staatskasse ist aber leer, weil Präsident Donald Trump bei seinem Amtsantritt 2017 – als die Konjunktur blühte – eine Steuersenkung von 1.500 Milliarden Dollar durchsetzte, die nun schon ins vierte Jahr geht. Dazu kamen 2020 die Milliarden zur Milderung der Pandemie-Folgen. Mit diesem Rucksack an Schulden will die neue US-Regierung nicht starten. Ein internationales Steuererhöhungsprogramm wäre propagandistisch ein hilfreicher Rahmen, wenn Finanzministerin Janet Yellen zuhause die Steuerschraube anzieht.

Doch was soll da eine Mindeststeuer von 15 Prozent nützen? Trump hat die Bundes-Körperschafts-Steuer Corporate Tax auf Firmengewinne zwar von 35 auf 21 Prozent gesenkt, aber das heißt, dass die US-Firmen immer noch mehr als 15 Prozent zahlen. Sachlich-objektiv hat die Aktion also keine Bedeutung für die USA. Bemerkung am Rande: Das Gesetz bietet so viele Möglichkeiten der kreativen Gestaltungsmöglichkeiten, dass kaum eine größere Firma tatsächlich 21 Prozent zahlen wird (in den USA gingen dennoch die Proteststürme los, als die Nachricht von der G7 bekannt wurde, und es kam prompt zu einem lauten Protestgeschrei gegen eine Steuererhöhung, die doch angeblich alle treffen und den Aufschwung nach der Covid-Krise behindern würde).

  • Dazu ein Paradoxon: Die USA sind föderalistischer Staat, und die einzelnen Bundesstaaten sind in vieler Hinsicht autonom und kassieren zusätzlich zur Bundes-Steuer eine regionale Corporate Tax. Die große Ausnahme ist Delaware, wo man die lokale Gewinnsteuer nicht zahlt, wenn man eine bestimmte Gesellschaftsform wählt. Das Ergebnis: Über eine Million Unternehmen sind in dem kleinen Staat registriert, darunter Coca-Cola, Google, Apple und Facebook. Ein Steuerparadies mitten in den USA.

Aus der Sicht des amerikanischen Fiskus soll eine internationale Mindeststeuer die internationalen Konzerne davon abhalten, die Gewinne in Steueroasen zu verlagern und der US-Staatskasse zu entziehen. Doch auch dieser Plan geht nicht auf, schließlich sind auch die 15 Prozent noch in vielen Fällen attraktiv für Steuersparer.

Europa ist durchsetzt mit Steuerparadiesen

Interessant ist der europäische Markt, und da bieten eine Reihe von Ländern, allen voran Irland, Luxemburg und die Niederlande, den internationalen Giganten wie Google, Facebook oder Amazon ausgezeichnete Bedingungen.

  • In Irland beträgt die Steuer 12,5 Prozent, 15 Prozent wären immer noch weniger als die 21 Prozent in den USA. Und in Irland denkt man nicht an eine Erhöhung und betont, dass man nicht nur ein souveräner Staat sei, sondern, dass auch in der EU jeder Mitgliedstaat bei der Gewinnbesteuerung unabhängig ist.
  • Allerdings darf man nicht übersehen, dass auch andere EUI-Länder mit niedrigen Steuern locken. Ungarn winkt mit 9 Prozent, Zypern imitiert Irland mit 12,5 Prozent.
  • Auch die EU-Nachbarn – genauer handelt es sich um Enklaven -Liechtenstein, Monaco, Andorra und die Schweiz seien in diesem Zusammenhang nicht vergessen.
  • Aufschlussreich ist auch ein Blick auf andere Länder: 24 Prozent Körperschaftsteuer zahlt man in Griechenland und Italien, 25 Prozent in Österreich, in Deutschland sind es nur 15 Prozent, doch kommen dort noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag hinzu, und letztlich wirkt auch die Gewerbeertragsteuer als zusätzliche Gewinnsteuer. Der Mindestsatz von 15 Prozent wird also vielfach schon jetzt überschritten.

Eines der G7-Länder ist das Nicht-mehr-EU-Mitglied Großbritannien, das Gastgeber der Sitzung war, bei der die Steuerreform angestoßen wurde. Auch der britische Finanzminister feierte das Ergebnis. Eine skurrile Situation: Zum Vereinigten Königreich gehören zahlreiche Inseln, die ihre Position als Steuerparadiese unter keinen Umständen aufgeben wollen und dabei von der Londoner City kräftig unterstützt werden.

15 Prozent? Normalbürger würden jubeln

Das Gaukelspiel hat zudem viele Facetten. Wie ist denn ein Gewinn definiert? Die Belastung wird nicht durch den offiziellen Steuersatz bestimmt. Ein Steuersatz von beispielsweise erschreckenden 40 Prozent kann sich als harmlos erweisen und im Endeffekt eine Steuerlast von wenigen Prozent auslösen, wenn entsprechende Erleichterungen möglich sind. Ein kleiner Auszug aus den Varianten:

  • Eine entscheidende Rolle spielen Investitionsbegünstigen. Wenn großzügig Abschreibungen möglich sind, dann schrumpfen die Gewinne und in der Folge die Steuer.
  • Ist ein Staat auch bei den sonstigen Aufwendungen nicht kleinlich, dann verringert sich ebenfalls die Berechnungsbasis für die Steuer: So kann bei den Werbeausgaben, Diäten, KFZ-Kosten, Forschungsausgaben, Spenden und anderen Positionen die Steuerschraube angezogen oder gelockert werden.
  • Dazu kommen die sonstigen Gestaltungsmöglichkeiten wie etwa der Kauf von Unternehmen mit hohen Verlustvorträgen, die etwa über eine Fusion kostengünstig die eigenen Gewinne verringern.
  • Oder die in internationalen Konzernen leicht umsetzbare Verlagerung von Gewinnen in Länder mit niedrigeren Sätzen etwa über die Verrechnung von höheren Preisen für Lieferungen von einer zum Konzern gehörenden Firma zur anderen.

Die G7 feierten ihre Einigung als einen Beitrag zur höheren Steuergerechtigkeit. Für den Normalbürger, der zwischen 30 und 50 Prozent seines Einkommens abliefern muss, erscheinen 15 Prozent aber gar nicht als viel, da sie zudem durch die Künste der Steueranwälte kräftig gemildert werden. Auch die mittelständischen, regional tätigen Unternehmen können sich über die Initiative nicht freuen, schließlich gibt es für diese Betriebe kein Entrinnen aus der nationalen Steuerklammer. Es geht auch keinem Finanzminister um die Lockerung der Steuerlast, vielmehr sehen sie, dass die internationalen Konzerne – allen voran die Internet-Giganten Google, Facebook und Co – sich ihrem Zugriff entziehen, und das soll nun anderes werden.

Der Grundsatz „Steuern zahlen, wo die Gewinne anfallen“ wird zum Bumerang

Der neue Grundsatz würde lauten: Wo die Unternehmen Gewinne machen, dort sollen auch die Gewinne versteuert werden. Dieses Ziel will man mit der Besteuerung von Gewinnen in Höhe von zwischen zehn und zwanzig Prozent der Umsätze erreichen. Diese Abkehr vom bisherigen Prinzip – dass man Steuern am Hauptsitz des Unternehmens zahlt –, kann sich jedoch als Bumerang erweisen.

  • Die Umsätze, die Google, Facebook und Co in einem Staat machen, wirken wie Exporte aus den USA und Importe in den jeweiligen anderen Staat.
  • Wenn also die Gewinne aus diesen Umsätzen in den Empfängerländern besteuert werden, dann muss dieses Prinzip wohl auch umgekehrt gelten. Folglich werden etwa die Gewinne, die deutsche Autobauer in den USA machen, künftig nicht mehr zur Gänze in Deutschland versteuert werden, sondern teilweise auch in den USA, ein Effekt, der den deutschen Finanzminister nicht freuen wird. Diese Perspektive gilt für alle Exporte.
  • Zur Orientierung: Die USA haben schon ein entsprechendes Gesetz für die Besteuerung von Importen als Reaktion auf die in einigen Länder eingeführten Digitalsteuern beschlossen. Die Anwendung ist momentan bis zum Jahresende ausgesetzt - noch.
  • Die angedachte Beschränkung der neuen Steuer auf etwa 100 US-amerikanische Internet-Unternehmen ist eine Illusion. Eine derartige Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes hält vor keinem Gericht. Und dieser juristische Faktor löst eine weitere praktische Konsequenz aus: Wenn morgen in Europa ein Internet-Gigant entsteht, dann gelten auch für diesen die geplanten Regeln – die die Digitalisierung in Europa dann bremsen werden.

"Umsatz": Eine unbestimmte Größe

Damit nicht genug. Die Vorgabe, dass Firmen höher besteuert werden, die mehr als zehn Prozent von ihrem Umsatz als Gewinn erzielen, stellt die Frage nach der Definition, was Umsatz eigentlich ist. Das Problem zeigt sich besonders bei Internet-Händlern wie Amazon. Betrachtet man als Umsatz alle Waren, die über Amazon gekauft werden, dann ergibt sich ein Gewinn von weit unter zehn Prozent des gigantischen Verkaufsvolumens. Im engeren Sinn besteht der Umsatz von Amazon aber aus den Provisionen, die die Plattform bei jedem Kauf kassiert, und aus den sonstigen Gebühren. Dabei macht das Unternehmen gigantische Gewinne.

Groteskerweise helfen die Kartellbehörden – unabsichtlich - den Großkonzernen, die sie ja eigentlich bekämpfen wollen. Ein entscheidendes Instrument besteht in der gerichtlich angeordneten Zerschlagung von Konzernen in einzelne Unternehmen, um die Marktmacht zu brechen. Im Endeffekt nehmen die Konzerne den Ball auf und machen aus den neuen Unternehmen ein schwer überschaubares, über viele Länder verteiltes Geflecht von Firmen, die offiziell eigenständig arbeiten, aber im Hintergrund von der vermeintlich zerschlagenen Zentrale gesteuert werden. Im neu entstandenen Firmengeflecht kann man Umsätze und Gewinn so darstellen, dass die meisten Vorschriften der Behörden wirkungslos bleiben.

Nicht zuletzt ein banales, aber gravierendes Problem: Nicht einmal EU-weit funktionieren die Erfassung der Umsätze und das Inkasso der Umsatzsteuer. Eine von Deutschland eingeführte Regelung, die alle Anbieter im Netz zur Meldung der Umsätze an den Fiskus zwingt, wird von der EU-Kommission skurrilerweise als unzulässiger Alleingang bekämpft. Völlig im Dunkeln bleibt, wieviel Gewinn tatsächlich in einem Land erwirtschaftet wird, da sich die konzerninternen Verrechnungen und Verschiebungen nicht abstellen lassen.

Die Lösung des Problems wird sabotiert – und birgt Gefahren

Die Initiative der G7 erweist sich als Gaukelspiel. Dabei wissen alle Experten, wie man das Problem besser in den Griff bekommen könnte, wobei man die Steuerparadiese auf britischen Inseln und Ländern wie China nie wird einbinden können, und die beiden G7-Mitglieder USA und Japan niemals einem einheitlichen Welt-Steuer-System zustimmen werden.

Aber es wäre möglich, dass

  • europaweit eine einheitliche Gewinnbesteuerung erfolgt. Dann könnten wenigstens die Mitgliedstaaten kein Steuer-Dumping mehr betreiben. Nur: Jede Regierung glaubt, mit einem eigenen Steuersystem am besten zu fahren.
  • Jeder Staat könnte zwingend vorschreiben, dass auf seinem Territorium nur Umsätze von Unternehmen gemacht werden dürfen, die im Land eine eigene Gesellschaft unterhalten. Damit wären Filialen, Außenstellen, Kontaktbüros, etc. nicht zugelassen, und der Internet-Handel könnte nur unter Einschaltung der regionalen Gesellschaften erfolgen.
    • Für Exportweltmeister Deutschland wie für alle anderen Exporteure würde diese Regionalisierung allerdings dazu führen, dass in jedem Partnerland Gesellschaften errichtet werden müssten und eine enorme Behinderung zustande käme. Insgesamt würde der Welthandel schrumpfen, ein gravierender weltweiter Wohlstandsverlust wäre die Folge.

Fazit: Die Initiative der G7 wird nicht viel an der Steuerlandschaft ändern. Bisher hat noch niemand das Wundermittel gefunden, mit dem man tatsächlich mehr Fairness und mehr Gerechtigkeit bei der Besteuerung von Gewinnen erreichen könnte. Eines ist aber wohl unvermeidlich: Im Gefolge der G7-Initiative werden in unendlich langen und mühsamen Verhandlungen in den nächsten Jahren zahllose neue Vorschriften entstehen; die OECD in Paris hat den Ball schon aufgenommen und übernimmt nun die Führung der Gespräche. Letztlich werden alle Unternehmen, nicht nur die Multis, zusätzliche, komplizierte Vorschriften zu beachten haben.

Aber eines wird bleiben: Der Normalbürger wird weiter 40 bis 50 Prozent seines Einkommens an den Fiskus abliefern müssen, die mittelständischen Unternehmen werden weiter kräftig zur Kasse gebeten werden, und die internationalen Konzerne werden weiter kaum Steuern zahlen.

                                                                            ***

Ronald Barazon war viele Jahre Chefredakteur der Salzburger Nachrichten. Er ist einer der angesehensten Wirtschaftsjournalisten in Europa und heute Chefredakteur der Zeitschrift „Der Volkswirt“ sowie Moderator beim ORF.


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