Unternehmen

Das Lieferkettengesetz in seiner jetzigen Form schadet dem Mittelstand

Der Mittelstand kritisiert die Verabschiedung des Lieferkettengesetz durch den Bundestag. Das Gesetz werde voraussichtlich die globale Wertschöpfungskette unterbrechen. Deutsche Unternehmen müssen mit zusätzlichen Kosten und Handelshemmnissen rechnen.
11.06.2021 19:27
Aktualisiert: 11.06.2021 19:27
Lesezeit: 2 min

Unternehmen in Deutschland sollen keine Kinder- oder Zwangsarbeit und keine Umweltzerstörung in ihren internationalen Lieferketten mehr dulden. Der Bundestag beschloss am Freitag einen Gesetzentwurf der Regierung für neue Sorgfaltspflichten. In namentlicher Abstimmung votierten 412 Abgeordnete für das Gesetz, 159 dagegen, 59 enthielten sich. In zweiter Lesung hatten Union, SPD und die Grünen für das Lieferkettengesetz gestimmt. Die Linke enthielt sich, AfD und FDP stimmten dagegen. Unternehmen sollen ihrer globalen Verantwortung für Menschenrechte und Umweltstandards besser nachkommen. Das Gesetz gilt vom 1. Januar 2023 an, und zwar erst einmal für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern - von 2024 an dann auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern.

Der Geschäftsführer des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Markus Jerger, teilte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten im Zusammenhang mit dem Lieferkettengesetz:

„Um es klar zu sagen: Der Mittelstand steht voll hinter den Zielen des Gesetzes: Achtung der Menschenrechte und Verhinderung von Umweltzerstörung.

Dafür braucht es kein extra Gesetz, denn für die mittelständischen Unternehmerinnen und Unternehmer galt und gilt das Leitbild des ehrbaren Kaufmanns.

Das Lieferkettengesetz

- stellt den Mittelstand unter Generalverdacht

- bürdet unseren Unternehmen zusätzliche Bürokratie und Kosten auf

- bringt Unternehmen in eine verschuldungsunabhängige Haftung

- unterbricht globale Wertschöpfungsketten und

- schadet durch zusätzliche Handelshemmnisse den armen Ländern, denen es nutzen soll.

Das Gesetz gilt zwar ab 2023 zunächst nur für Unternehmen mit über 3.000 Beschäftigten, trifft aber viele Mittelständler indirekt – nämlich als Zulieferer.

Die Großen werden die Vorgaben an die Kleinen weitergeben.

Vom Gesetz sind de facto alle Importeure und Exporteure betroffen.

Über dem Mittelstand schwebt das Damoklesschwert von zivilrechtlichen Klagen durch die Hintertür.

Denn neben direkt Betroffenen haben auch Gewerkschaften und NGOs das Recht zu „Interventionen“.

Das Lieferkettengesetz ist sicher gut gedacht, aber schlecht gemacht.

Das Gesetz ist vor allem auch absolut realitätsfremd.

Beispiel Exportbranche Maschinenbau: Werkzeugmaschinen bestehen aus Tausenden Einzelteilen. Soll der Hersteller für jedes Einzelteil die Lieferkette minutiös dokumentieren?

Beispiel Sekundärrohstoffe: Wie soll ein Unternehmen bei recyceltem Schrott nachweisen, dass bei der Gewinnung der Primärrohstoffe keine Menschenrechte verletzt wurden?

Beispiel Import-Stahl: Welche Standards bei Arbeitsschutz und Arbeitszeiten sollen denn für den indischen Stahlkocher gelten?

Die Standards sind ein Kernproblem des Lieferkettengesetzes.

Sollen etwa überall auf der Welt deutsche Arbeitsschutzgesetze gelten?

Deutschland will wieder einmal den Musterschüler in Europa spielen – das ist anmaßend und politisch unklug.

Wir plädieren deshalb für eine europäische Lösung.

So könnte in den Entwicklungsländern mehr Druck auf die Einhaltung von Menschenrechten aufgebaut werden als durch einen Alleingang Deutschlands.

Denkbar wäre eine von der EU geführte Negativliste.

Eine solche Negativliste würde Zulieferer aus Entwicklungsländern erfassen, mit denen Unternehmen aus der EU aufgrund der Nichtbeachtung von Menschenrechten nicht zusammenarbeiten dürfen.

Das würde Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Europas vermeiden.

Und es würde deutsche Unternehmen von bürokratischem Aufwand entlasten.

Fazit: Das Lieferkettengesetz in der jetzigen Form schadet vielen und nutzt niemandem.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

DWN
Finanzen
Finanzen Bitcoin: Unbekannter vernichtet Vermögen im Millionenwert
29.05.2026

Ein Unbekannter schickt 107 Bitcoin an eine Adresse, von der es keinen Rückweg gibt. Knapp sieben Millionen Euro sind damit praktisch aus...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Eternal.ag: Kölner Start-up automatisiert die Tomatenernte
29.05.2026

Acht Millionen Euro, ein gescheitertes Vorgängerunternehmen und ein klares Ziel: Renji John will beweisen, dass autonome Roboter den...

DWN
Politik
Politik NATO-Truppenabzug: Europas Sicherheit wird zur Kostenfrage
29.05.2026

Amerika will weniger Kampfjets, Drohnen und Kriegsschiffe für Europa bereithalten. Was wie eine technische NATO-Planung klingt, ist ein...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft VW-Aktie: Nach Whistleblower-Hinweisen – Justiz weist Benachteiligungsklage gegen Volkswagen ab
29.05.2026

Herber Rückschlag für zwei ehemalige VW-Mitarbeiter im Millionenpoker mit ihrem Ex-Arbeitgeber: Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen...

DWN
Politik
Politik Machtwort aus der Regierungszentrale: Kanzleramt bügelt Merz-Debatte ab
29.05.2026

Das Kanzleramt versucht, die aufkommenden Spekulationen über die Zukunft von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Keim zu ersticken....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Gegen den Kurs der Regierung: Mehrheit der Beschäftigten will weniger arbeiten
29.05.2026

Breitseite gegen die schwarz-roten Wirtschaftsreformen: Eine neue DGB-Umfrage zeigt, dass sich 53 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Trotz Energie-Schock: Teuerungswelle in Deutschland flaut im Mai ab
29.05.2026

Die deutsche Wirtschaft stemmt sich gegen die Krisenfolgen: Trotz der durch den Iran-Krieg sprunghaft gestiegenen Kosten für...

DWN
Panorama
Panorama Olympia-Votum an der Elbe: Zitterpartie vor dem wegweisenden Referendum
29.05.2026

Droht Hamburg ein bitteres Olympia-Déjà-vu? Am Sonntag stimmen die Bürgerinnen und Bürger darüber ab, ob sich die Nord-Metropole für...