Unternehmen

Das Lieferkettengesetz in seiner jetzigen Form schadet dem Mittelstand

Der Mittelstand kritisiert die Verabschiedung des Lieferkettengesetz durch den Bundestag. Das Gesetz werde voraussichtlich die globale Wertschöpfungskette unterbrechen. Deutsche Unternehmen müssen mit zusätzlichen Kosten und Handelshemmnissen rechnen.
11.06.2021 19:27
Aktualisiert: 11.06.2021 19:27
Lesezeit: 2 min

Unternehmen in Deutschland sollen keine Kinder- oder Zwangsarbeit und keine Umweltzerstörung in ihren internationalen Lieferketten mehr dulden. Der Bundestag beschloss am Freitag einen Gesetzentwurf der Regierung für neue Sorgfaltspflichten. In namentlicher Abstimmung votierten 412 Abgeordnete für das Gesetz, 159 dagegen, 59 enthielten sich. In zweiter Lesung hatten Union, SPD und die Grünen für das Lieferkettengesetz gestimmt. Die Linke enthielt sich, AfD und FDP stimmten dagegen. Unternehmen sollen ihrer globalen Verantwortung für Menschenrechte und Umweltstandards besser nachkommen. Das Gesetz gilt vom 1. Januar 2023 an, und zwar erst einmal für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern - von 2024 an dann auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern.

Der Geschäftsführer des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Markus Jerger, teilte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten im Zusammenhang mit dem Lieferkettengesetz:

„Um es klar zu sagen: Der Mittelstand steht voll hinter den Zielen des Gesetzes: Achtung der Menschenrechte und Verhinderung von Umweltzerstörung.

Dafür braucht es kein extra Gesetz, denn für die mittelständischen Unternehmerinnen und Unternehmer galt und gilt das Leitbild des ehrbaren Kaufmanns.

Das Lieferkettengesetz

- stellt den Mittelstand unter Generalverdacht

- bürdet unseren Unternehmen zusätzliche Bürokratie und Kosten auf

- bringt Unternehmen in eine verschuldungsunabhängige Haftung

- unterbricht globale Wertschöpfungsketten und

- schadet durch zusätzliche Handelshemmnisse den armen Ländern, denen es nutzen soll.

Das Gesetz gilt zwar ab 2023 zunächst nur für Unternehmen mit über 3.000 Beschäftigten, trifft aber viele Mittelständler indirekt – nämlich als Zulieferer.

Die Großen werden die Vorgaben an die Kleinen weitergeben.

Vom Gesetz sind de facto alle Importeure und Exporteure betroffen.

Über dem Mittelstand schwebt das Damoklesschwert von zivilrechtlichen Klagen durch die Hintertür.

Denn neben direkt Betroffenen haben auch Gewerkschaften und NGOs das Recht zu „Interventionen“.

Das Lieferkettengesetz ist sicher gut gedacht, aber schlecht gemacht.

Das Gesetz ist vor allem auch absolut realitätsfremd.

Beispiel Exportbranche Maschinenbau: Werkzeugmaschinen bestehen aus Tausenden Einzelteilen. Soll der Hersteller für jedes Einzelteil die Lieferkette minutiös dokumentieren?

Beispiel Sekundärrohstoffe: Wie soll ein Unternehmen bei recyceltem Schrott nachweisen, dass bei der Gewinnung der Primärrohstoffe keine Menschenrechte verletzt wurden?

Beispiel Import-Stahl: Welche Standards bei Arbeitsschutz und Arbeitszeiten sollen denn für den indischen Stahlkocher gelten?

Die Standards sind ein Kernproblem des Lieferkettengesetzes.

Sollen etwa überall auf der Welt deutsche Arbeitsschutzgesetze gelten?

Deutschland will wieder einmal den Musterschüler in Europa spielen – das ist anmaßend und politisch unklug.

Wir plädieren deshalb für eine europäische Lösung.

So könnte in den Entwicklungsländern mehr Druck auf die Einhaltung von Menschenrechten aufgebaut werden als durch einen Alleingang Deutschlands.

Denkbar wäre eine von der EU geführte Negativliste.

Eine solche Negativliste würde Zulieferer aus Entwicklungsländern erfassen, mit denen Unternehmen aus der EU aufgrund der Nichtbeachtung von Menschenrechten nicht zusammenarbeiten dürfen.

Das würde Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Europas vermeiden.

Und es würde deutsche Unternehmen von bürokratischem Aufwand entlasten.

Fazit: Das Lieferkettengesetz in der jetzigen Form schadet vielen und nutzt niemandem.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

DWN
Finanzen
Finanzen Investitionsstrategien im KI-Zeitalter: Kriterien für langfristige Wertschöpfung
15.02.2026

Künstliche Intelligenz prägt Investitionsentscheidungen und verändert die Bewertungsmaßstäbe an den Finanzmärkten. Wie lassen sich im...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Schlüsselindustrien im Umbruch: Deutschlands Rolle am europäischen Markt
15.02.2026

Deutschland steht vor neuen wirtschaftlichen Weichenstellungen in einem sich wandelnden europäischen Umfeld. Wie lässt sich unter diesen...

DWN
Politik
Politik Grenzwerte: Umweltbundesamt bestätigt ausreichende Luftqualität in Deutschland
15.02.2026

Die Europäische Union gibt Grenzwerte vor, die in den Ländern eingehalten werden müssen. Die Luftqualität in Deutschland hat im...

DWN
Technologie
Technologie Elektronische Patientenakte spärlich genutzt: Gesundheitsministerin will ePA attraktiver machen
15.02.2026

Gesundheitsministerin Nina Warken weiß, dass bisher nur ein Bruchteil der gesetzlich Versicherten die sogenannte ePA aktiv nutzen. Sie...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EZB setzt auf strikte Regeln für Banken: Kapital als Stabilitätsanker
15.02.2026

Die EZB hält trotz politischen Drucks an strikten Kapitalregeln für Banken fest und warnt vor Risiken für die Finanzstabilität. Welche...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Historische Marke: Musks Vermögen überschreitet 800 Milliarden Dollar
14.02.2026

Elon Musk überschreitet als erster Unternehmer die 800-Milliarden-Dollar-Marke und baut seinen Vorsprung an der Spitze der Forbes-Liste...

DWN
Politik
Politik Chinas Militär im Umbruch: Xi Jinpings Strategie im Taiwan-Konflikt
14.02.2026

Chinas Führung greift tief in die militärische Machtstruktur ein und ordnet die Spitzen der Streitkräfte neu. Welche Folgen hat dieser...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Was Wirtschaftsprüfer zuerst prüfen: Wie Unternehmen bei der Prüfung bestehen
14.02.2026

Unternehmen stehen bei Abschlussprüfungen unter wachsendem regulatorischem Druck und steigenden Transparenzanforderungen. Entscheidet sich...