Politik

28. Regulierungsrahmen: EU will Wachstumsfirmen in Europa halten

Europa arbeitet an einem neuen einheitlichen Rechtsrahmen für Unternehmen, um Wachstum im Binnenmarkt zu erleichtern und regulatorische Hürden abzubauen. Kann der geplante 28. Regulierungsrahmen verhindern, dass innovative Firmen Europa verlassen und ihre Expansion zunehmend in den USA suchen?
18.03.2026 07:30
Lesezeit: 4 min
28. Regulierungsrahmen: EU will Wachstumsfirmen in Europa halten
Die EU plant mit dem 28. Regulierungsrahmen ein einheitliches System, um Wachstumsunternehmen im Binnenmarkt zu halten und ihre Expansion zu erleichtern (Foto: dpa) Foto: HJBC

Brüssel drängt auf neuen EU-Rahmen für Wachstumsfirmen

Die Europäische Kommission stellt am 18. März 2026 einen neuen Unternehmensrahmen vor, der die Unterschiede zwischen den Regelwerken der Mitgliedstaaten verringern soll. Ziel ist es, wachstumsstarken Unternehmen bessere Bedingungen im Binnenmarkt zu bieten und Abwanderung in die USA zu begrenzen.

Nach Einschätzung der Kommission fehlt es Europa weder an Kapital noch an Talenten oder Know-how. Das strukturelle Problem entsteht vielmehr bei der Expansion, wenn Unternehmen auf unterschiedliche nationale Vorschriften treffen und dadurch Zeit, Geld und Planungssicherheit verlieren.

Bereits am 16. Januar 2026 hatte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Davos angekündigt, dass Brüssel an einem solchen Modell sowie an einer neuen europäischen Gesellschaftsform mit dem Arbeitstitel „EU Inc“ arbeitet.

Einheitliche Regeln für Wachstum im Binnenmarkt

Von der Leyen betonte, dass Kapital und Daten Europa ohne Hindernisse durchqueren könnten, Unternehmen jedoch weiterhin an nationalen Grenzen des Gesellschaftsrechts scheitern. Viele Firmen suchten deshalb Wachstumsmöglichkeiten außerhalb Europas, obwohl der Binnenmarkt eigentlich ausreichend Potenzial biete.

Geplant ist, dass Unternehmen künftig überall in der EU innerhalb von 48 Stunden online und mit nur einem Euro Kapital gegründet werden können. Der neue Rahmen soll administrative Hürden reduzieren und Prozesse standardisieren, die bislang in jedem Mitgliedstaat unterschiedlich ausgestaltet sind.

Vorgesehen ist ein einheitliches Regelwerk für Gründung, Expansion, Finanzierung, Mitarbeitervergütung und Streitbeilegung. Der sogenannte 28. Regime soll parallel zu den nationalen Systemen gelten und als freiwillige Alternative zur Verfügung stehen.

Unklare Abgrenzung der Zielgruppe

Brüssel spricht bislang von „innovativen Unternehmen“, für die der neue Rahmen gedacht ist. Eine präzise Definition fehlt jedoch, auch wenn häufig vor allem auf Start-ups verwiesen wird. Damit bleibt offen, wie breit der Anwendungsbereich tatsächlich gefasst wird.

Ziel ist eine Vereinfachung und deutliche Senkung der Kosten. Unternehmen müssen heute bei Expansion in andere Mitgliedstaaten oft lokale Strukturen aufbauen, rechtliche Beratung in Anspruch nehmen und sich an komplexe nationale Vorgaben anpassen.

Gerade schnell wachsende Firmen sehen darin ein strukturelles Hindernis. Der Binnenmarkt wird aus ihrer Sicht durch regulatorische Unterschiede fragmentiert, was Skalierung erschwert und Investitionen verzögert.

Uneinheitliche Regeln bei Mitarbeiterbeteiligungen

Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Besteuerung von Aktienoptionen. Diese erfolgt in der EU je nach Land zu unterschiedlichen Zeitpunkten, etwa bei Zuteilung, Ausübung oder Verkauf der Anteile. Aus Sicht vieler Gründer schwächt diese Uneinheitlichkeit den Wettbewerb um Fachkräfte. Mitarbeiterbeteiligungen gelten als wichtiges Instrument, um qualifizierte Beschäftigte zu gewinnen und langfristig an Unternehmen zu binden.

Auch bei der Kapitalbeschaffung will die Kommission ansetzen. Unternehmen sollen künftig in der gesamten EU unter vergleichbaren Bedingungen Kapital aufnehmen können, um Wachstum einfacher finanzieren zu können.

Richtlinie oder Verordnung als entscheidende Weichenstellung

Noch offen ist, ob die Kommission eine Richtlinie oder eine Verordnung vorschlagen wird. Eine Richtlinie müsste zunächst in nationales Recht umgesetzt werden, während eine Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt.

Das Europäische Parlament spricht sich bislang für eine Richtlinie aus. Damit deutet sich bereits eine zentrale politische Auseinandersetzung über die Tiefe der Harmonisierung an. Im Kern geht es um die Frage, wie weit Brüssel in das nationale Unternehmensrecht eingreifen darf. Diese Entscheidung wird maßgeblich darüber bestimmen, wie effektiv der neue Rahmen tatsächlich wird.

Neue Gesellschaftsform soll Gründung vereinfachen

Parallel dazu plant Brüssel einen neuen Gesellschaftstyp unter der Bezeichnung „EU Inc“. Ziel ist eine weitgehend digitalisierte und standardisierte Unternehmensgründung innerhalb der Europäischen Union. Die Registrierung soll in weniger als 48 Stunden abgeschlossen werden können.

Als Mindestkapital wird lediglich ein symbolischer Euro diskutiert, um den Zugang für Gründer möglichst niedrig zu halten. Zudem wird geprüft, ob in Bereichen wie Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht Vereinfachungen möglich sind. Gerade diese Felder gelten jedoch als politisch besonders sensibel.

Parlament bringt eigene Vorschläge ein

Das Europäische Parlament unterstützte am 15. Januar 2026 einen neuen Rechtsrahmen für innovative Unternehmen und legte zugleich konkrete Empfehlungen vor. Die Abgeordneten wollen damit die Ausgestaltung frühzeitig beeinflussen.

Vorgeschlagen wird die Gesellschaftsform Societas Europaea Unificata, kurz S.EU. Sie soll als nicht börsennotierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung konzipiert werden und ihren Sitz in einem Mitgliedstaat haben. Auch das Parlament fordert eine vollständig digitale Gründung innerhalb von 48 Stunden. Das Mindestkapital soll ebenfalls bei einem Euro liegen und damit den Zugang für Gründer erleichtern.

Streit um die Bezeichnung der neuen Gesellschaft

Zwischen Kommission und Parlament bestehen Differenzen bei der Bezeichnung des neuen Gesellschaftstyps. Während Brüssel den Begriff „EU Inc“ verwendet, lehnen viele Abgeordnete diesen Namen ab. Sie sehen darin ein Signal in Richtung eines amerikanisch geprägten Modells und bevorzugen eine eigenständige europäische Bezeichnung.

Zudem ist der Begriff bereits mit einer Lobbyinitiative aus der Start-up-Szene verbunden. Der Namenskonflikt steht damit stellvertretend für eine grundsätzliche Debatte über die Ausrichtung des europäischen Unternehmensrechts zwischen Anpassung und Eigenständigkeit.

Investoren fordern einheitliche Regeln

Die Initiative „EU Inc“ wird von internationalen und europäischen Risikokapitalgebern unterstützt. Dazu zählen unter anderem Sequoia Capital, Lightspeed sowie mehrere große europäische Fonds. Mehr als 20.000 Unterstützer haben eine entsprechende Petition unterzeichnet.

Die Branche fordert vor allem einheitliche Regeln, geringere Kosten und bessere Rahmenbedingungen für Wachstum innerhalb der EU. Im Mittelpunkt stehen Vorschläge zur Vereinheitlichung von Unternehmensstrukturen, Mitarbeiterbeteiligungen und steuerlichen Regelungen. Ziel ist ein verlässlicher Rahmen für Investitionen und Expansion.

Delaware als Referenzmodell

Als Vorbild dient das US-Modell Delaware, das bei Start-ups und Investoren als besonders effizient gilt. Die dortige Unternehmensstruktur bietet klare Haftungsregeln und erleichtert den Zugang zu Kapital. Ein spezialisiertes Gericht für Wirtschaftsstreitigkeiten sorgt für schnelle Entscheidungen.

Dadurch steigt die Planbarkeit für Unternehmen und Investoren, was als wichtiger Standortvorteil gilt. Zudem ermöglichen flexible Kapitalstrukturen und steuerliche Vorteile eine hohe Anpassungsfähigkeit. Genau diese Kombination versucht die EU in Teilen auf europäische Verhältnisse zu übertragen.

Frühere Reformversuche blieben erfolglos

Ein einheitlicher europäischer Unternehmensrahmen wurde bereits mehrfach diskutiert. Die 2004 eingeführte Societas Europaea wurde vor allem von großen Konzernen genutzt, blieb für kleinere Unternehmen jedoch wenig relevant.

Weitere Initiativen wie die Societas Privata Europaea aus dem Jahr 2008 wurden 2014 wieder aufgegeben. Politische Differenzen, insbesondere beim Arbeitsrecht, verhinderten eine Umsetzung. Auch die Societas Unius Personae aus dem Jahr 2014 scheiterte und wurde 2018 zurückgezogen. Der Widerstand der Mitgliedstaaten erwies sich erneut als entscheidender Faktor.

Gewerkschaften sehen Risiken für den Sozialstaat

Auch beim aktuellen Vorhaben gibt es deutliche Vorbehalte. Das Europäische Gewerkschaftsinstitut warnt vor möglichen Auswirkungen auf Arbeitsrecht, Sozialversicherung und staatliche Einnahmen. Kritiker befürchten, dass Aktienoptionen klassische Löhne teilweise ersetzen könnten.

Dadurch könnten bestehende Tarifstrukturen unter Druck geraten und soziale Standards geschwächt werden. Zudem wird vor Missbrauchsmodellen gewarnt, etwa durch Briefkastenfirmen oder Vorratsgesellschaften. Diese könnten genutzt werden, um nationale Regelungen gezielt zu umgehen.

Konfliktlinie zwischen Wettbewerb und Regulierung

Der geplante 28. Regime verdeutlicht den wachsenden Reformdruck im europäischen Binnenmarkt. Brüssel will Wachstumshürden abbauen, stößt dabei jedoch auf Widerstand bei zentralen nationalen Zuständigkeiten. Für Deutschland ist die Entwicklung besonders relevant. Vor allem technologieorientierte Unternehmen leiden unter komplexen Verfahren und einem fragmentierten Marktumfeld innerhalb Europas.

Gelingt die Reform, könnte sie den Standort stärken und mehr Wachstumsunternehmen in Europa halten. Scheitert sie erneut, dürfte sich der Trend zur Verlagerung von Kapital und Expansion ins Ausland weiter verstärken.

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