Politik

EuGH: Wer das Kopftuch verbieten will, muss auch Kreuz und Kippa verbieten

Laut einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs können Kopftuchverbote am Arbeitsplatz rechtens sein. Doch Arbeitgeber, die das Kopftuch verbieten wollen, müssen auch andere religiöse Symbole verbieten.
15.07.2021 16:48
Lesezeit: 2 min

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, die muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern verbieten. Die zuständigen Richter entschieden am Donnerstag vor dem Hintergrund von zwei Streitfällen in Deutschland, dass ein Kopftuchverbot gerechtfertigt sein kann, wenn der Arbeitgeber gegenüber Kunden ein Bild der Neutralität vermitteln oder soziale Konflikte vermeiden will.

Zugleich machten sie allerdings deutlich, dass dann auch keine anderen sichtbaren Bekundungen politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen erlaubt sein dürfen. Demnach ist zum Beispiel kein Kopftuchverbot möglich, wenn gleichzeitig einer katholischen Frau das offene Tragen einer Kette mit einem religiösen Kreuz gestattet wird.

Betont wurde zudem, dass Arbeitgeber klar machen müssen, dass ein Kopftuchverbot für sie wirklich relevant ist. So muss es zum Beispiel in der Kita den Wunsch von Eltern geben, dass ihre Kinder von Personen beaufsichtigt werden, die nicht ihre Religion oder Weltanschauung zum Ausdruck bringen.

Hintergrund des Urteils waren zwei Fälle aus Deutschland. Zum einen war eine muslimische Mitarbeiterin einer überkonfessionellen Kindertagesstätte des Hamburger Kinder- und Jugendhilfeträgers Wabe e.V. mehrfach abgemahnt worden, weil sie mit Kopftuch zur Arbeit gekommen war. Vor dem Arbeitsgericht Hamburg wurde daraufhin verhandelt, ob die Einträge aus der Personalakte gelöscht werden müssen. Das Gericht bat den EuGH daraufhin um die Auslegung von EU-Recht.

Ähnlich ging das Bundesarbeitsgericht 2019 mit dem Fall einer Muslimin aus dem Raum Nürnberg vor, die gegen ein Kopftuchverbot bei der Drogeriemarktkette Müller geklagt hatte.

In beiden Fällen fühlen sich die Frauen durch das Kopftuchverbot diskriminiert. Sie verweisen auf das Gleichbehandlungsgesetz sowie das Grundrecht auf Religionsfreiheit. Die andere Seite argumentiert unter anderem mit der durch die EU-Grundrechtecharta geschützten unternehmerischen Freiheit.

Das abschließende Urteil in den beiden deutschen Fällen müssen nun die zuständigen deutschen Gerichte treffen. Der EuGH betonte am Donnerstag, dass diese durchaus Entscheidungsspielraum haben. Demnach könnten die nationalen Gerichte im Rahmen des Ausgleichs der in Rede stehenden Rechte und Interessen dem Kontext ihres jeweiligen Mitgliedstaats Rechnung tragen. Insbesondere sei dies der Fall, wenn es in Bezug auf den Schutz der Religionsfreiheit günstigere nationale Vorschriften gebe.

Das neue Urteil des EuGH präzisiert eine Entscheidung aus dem Jahr 2017. Damals hatte der EuGH in einem ähnlichen Fall entschieden, dass ein allgemeines internes Verbot von politischen oder religiösen Symbolen am Arbeitsplatz keine unmittelbare Diskriminierung darstellt. Der Wunsch von Arbeitgebern, ihren Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln, sei legitim und gehöre zur unternehmerischen Freiheit, so die Richter. Ob gleichzeitig auch das Tragen anderer religiöser Symbole verboten werden muss, blieb damals allerdings noch unklar.

Zumindest für den Kindertagesstättenbetreiber dürfte die nun erfolgte Klarstellung zu dem Thema ohnehin keine weitreichenden Konsequenzen haben. Er verbietet Mitarbeitern nämlich laut EuGH auch das Tragen von christlichen Kreuzen, jüdischen Kippas und anderen religiös oder weltanschaulich bestimmten Kleidungsstücken. Eine Mitarbeiterin, die ein Kreuz als Halskette trug, wurde gezwungen, diese abzulegen.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes begrüßte die Klarstellung des EuGH. "Die Hürden für Verbote religiöser Symbole am Arbeitsplatz bleiben damit sehr hoch - und pauschale Verbote einzelner Symbole wie dem Kopftuch sind in Unternehmen weiterhin verboten", kommentierte Bernd Franke als kommissarischer Leiter der Stelle. Ein Sprecher verwies zudem darauf, dass das Urteil zum Beispiel auch für die Weihnachtsdekoration in Geschäften Folgen haben könnte. Demnach könnte es unter anderem ein Problem sein, wenn Unternehmen ein Kopftuchverbot aussprechen, zugleich aber eine Weihnachtskrippe aufstellen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europas Lithiumstrategie: EU-Länder treiben industriellen Lithiumabbau voran
01.02.2026

Europa baut eigene Rohstoffkapazitäten aus, um strategische Abhängigkeiten zu reduzieren. Welche Folgen hat dieser Kurs für Industrie,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europas Wirtschaft im Umbruch: Welche Sektoren sorgen für Wachstum?
01.02.2026

Europa steht wirtschaftlich vor einer Phase zunehmender Ungleichgewichte zwischen etablierten Stärken und strukturellen Schwächen. Welche...

DWN
Finanzen
Finanzen Der heimliche Machtfaktor hinter dem KI-Boom: Sollten Anleger diese Halbleiter-Aktie kaufen?
01.02.2026

KI treibt den Hunger nach Rechenleistung und Speicherchips auf ein neues Niveau. Ein Unternehmen profitiert davon wie kaum ein anderes....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Energie-Aktien: KI-Boom treibt Strompreise und lockt Investoren
01.02.2026

Der Boom der Datenzentren verändert den Energiemarkt rasant. Während KI-Anwendungen den Strombedarf explodieren lassen, geraten Politik...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Globaler Cybersecurity-Ausblick für 2026: Geopolitik und KI prägen neue Cyberrisiken
01.02.2026

Digitale Angriffe betreffen Unternehmen und Staaten an zentralen wirtschaftlichen Schnittstellen. Wie verändern sich Risiken und...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Arbeitgeber-Umfrage zeigt: Generation Z ist arbeitsbereiter als gedacht
01.02.2026

Die Generation Z gilt oft als wenig leistungsbereit und stark auf Freizeit fokussiert. Doch eine neue Umfrage aus Norddeutschland zeichnet...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europäische Startups: Deutschland dominiert den Kampf um die nächsten Einhörner
01.02.2026

Milliarden fließen, aber nicht mehr in schnelle App-Ideen. Europas Startup-Szene verlagert ihren Schwerpunkt auf Deep-Tech,...

DWN
Finanzen
Finanzen Finanzmärkte 2026: Welche Risiken Anleger beachten müssen
31.01.2026

Die Kapitalmärkte treten in eine Phase erhöhter Unsicherheit, geprägt von Technologieumbrüchen, geopolitischen Spannungen und...