Politik

EuGH: Wer das Kopftuch verbieten will, muss auch Kreuz und Kippa verbieten

Laut einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs können Kopftuchverbote am Arbeitsplatz rechtens sein. Doch Arbeitgeber, die das Kopftuch verbieten wollen, müssen auch andere religiöse Symbole verbieten.
15.07.2021 16:48
Lesezeit: 2 min

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, die muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern verbieten. Die zuständigen Richter entschieden am Donnerstag vor dem Hintergrund von zwei Streitfällen in Deutschland, dass ein Kopftuchverbot gerechtfertigt sein kann, wenn der Arbeitgeber gegenüber Kunden ein Bild der Neutralität vermitteln oder soziale Konflikte vermeiden will.

Zugleich machten sie allerdings deutlich, dass dann auch keine anderen sichtbaren Bekundungen politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen erlaubt sein dürfen. Demnach ist zum Beispiel kein Kopftuchverbot möglich, wenn gleichzeitig einer katholischen Frau das offene Tragen einer Kette mit einem religiösen Kreuz gestattet wird.

Betont wurde zudem, dass Arbeitgeber klar machen müssen, dass ein Kopftuchverbot für sie wirklich relevant ist. So muss es zum Beispiel in der Kita den Wunsch von Eltern geben, dass ihre Kinder von Personen beaufsichtigt werden, die nicht ihre Religion oder Weltanschauung zum Ausdruck bringen.

Hintergrund des Urteils waren zwei Fälle aus Deutschland. Zum einen war eine muslimische Mitarbeiterin einer überkonfessionellen Kindertagesstätte des Hamburger Kinder- und Jugendhilfeträgers Wabe e.V. mehrfach abgemahnt worden, weil sie mit Kopftuch zur Arbeit gekommen war. Vor dem Arbeitsgericht Hamburg wurde daraufhin verhandelt, ob die Einträge aus der Personalakte gelöscht werden müssen. Das Gericht bat den EuGH daraufhin um die Auslegung von EU-Recht.

Ähnlich ging das Bundesarbeitsgericht 2019 mit dem Fall einer Muslimin aus dem Raum Nürnberg vor, die gegen ein Kopftuchverbot bei der Drogeriemarktkette Müller geklagt hatte.

In beiden Fällen fühlen sich die Frauen durch das Kopftuchverbot diskriminiert. Sie verweisen auf das Gleichbehandlungsgesetz sowie das Grundrecht auf Religionsfreiheit. Die andere Seite argumentiert unter anderem mit der durch die EU-Grundrechtecharta geschützten unternehmerischen Freiheit.

Das abschließende Urteil in den beiden deutschen Fällen müssen nun die zuständigen deutschen Gerichte treffen. Der EuGH betonte am Donnerstag, dass diese durchaus Entscheidungsspielraum haben. Demnach könnten die nationalen Gerichte im Rahmen des Ausgleichs der in Rede stehenden Rechte und Interessen dem Kontext ihres jeweiligen Mitgliedstaats Rechnung tragen. Insbesondere sei dies der Fall, wenn es in Bezug auf den Schutz der Religionsfreiheit günstigere nationale Vorschriften gebe.

Das neue Urteil des EuGH präzisiert eine Entscheidung aus dem Jahr 2017. Damals hatte der EuGH in einem ähnlichen Fall entschieden, dass ein allgemeines internes Verbot von politischen oder religiösen Symbolen am Arbeitsplatz keine unmittelbare Diskriminierung darstellt. Der Wunsch von Arbeitgebern, ihren Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln, sei legitim und gehöre zur unternehmerischen Freiheit, so die Richter. Ob gleichzeitig auch das Tragen anderer religiöser Symbole verboten werden muss, blieb damals allerdings noch unklar.

Zumindest für den Kindertagesstättenbetreiber dürfte die nun erfolgte Klarstellung zu dem Thema ohnehin keine weitreichenden Konsequenzen haben. Er verbietet Mitarbeitern nämlich laut EuGH auch das Tragen von christlichen Kreuzen, jüdischen Kippas und anderen religiös oder weltanschaulich bestimmten Kleidungsstücken. Eine Mitarbeiterin, die ein Kreuz als Halskette trug, wurde gezwungen, diese abzulegen.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes begrüßte die Klarstellung des EuGH. "Die Hürden für Verbote religiöser Symbole am Arbeitsplatz bleiben damit sehr hoch - und pauschale Verbote einzelner Symbole wie dem Kopftuch sind in Unternehmen weiterhin verboten", kommentierte Bernd Franke als kommissarischer Leiter der Stelle. Ein Sprecher verwies zudem darauf, dass das Urteil zum Beispiel auch für die Weihnachtsdekoration in Geschäften Folgen haben könnte. Demnach könnte es unter anderem ein Problem sein, wenn Unternehmen ein Kopftuchverbot aussprechen, zugleich aber eine Weihnachtskrippe aufstellen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Gestiegene Betriebskosten: Wachsender Druck auf Produktionsbetriebe

Die deutsche Wirtschaft steht im Jahr 2026 vor enormen Herausforderungen, welche die Gewinnspannen der Betriebe spürbar verringern. Laut...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: US-Aktien schließen nach Tech-Rücksetzer im Minus
23.09.2026

Welche geopolitischen und wirtschaftlichen Faktoren die Wall Street zur Wochenmitte aus der Bahn warfen.

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis aktuell unter Druck: Starker Dollar und Zinssorgen belasten Goldkurs
23.09.2026

Der Goldpreis fällt am Mittwoch deutlich. Ein stärkerer US-Dollar und die Aussicht auf weitere Zinserhöhungen der US-Notenbank Fed...

DWN
Politik
Politik Spritpreise: Deutschland plant den Deckel, Kroatien begrenzt schon heute
23.09.2026

Die Spritpreise steigen, und Europas Regierungen greifen immer stärker in den Markt ein. Deutschland senkt die Energiesteuer und plant...

DWN
Politik
Politik Protest gegen EU-Bürokratie: 13 EU-Staaten wollen Brüssel einbremsen
23.09.2026

Österreich macht gemeinsam mit zwölf weiteren EU-Staaten Druck auf Brüssel: Ein Jahr lang soll bei neuen EU-Gesetzen weitgehend auf die...

DWN
Politik
Politik Regierungsbildung in Sachsen-Anhalt – BSW als Zünglein an der Waage?
23.09.2026

Die Atmosphäre sei gut, die Gespräche konstruktiv: In Sachsen-Anhalt tasten sich AfD und BSW langsam heran. Ein Patt im Landtag könnte...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Henkel-Aktie unbeeindruckt: Grünes Licht für Stahl Parent-Übernahme
23.09.2026

Der Konsumgüterkonzern Henkel darf den niederländischen Spezialbeschichtungshersteller Stahl Parent für 2,1 Milliarden Euro übernehmen....

DWN
Politik
Politik Drohnenhersteller Stark Defence: Bundeswehr erhält bald Virtus-Kamikazedrohnen
23.09.2026

Der Drohnenhersteller Stark Defence steht bei einer Bundeswehr-Großbestellung von Kampfdrohnen in den Startlöchern: Die an...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Mercedes GLC im Test: Elektrisch ist er endlich so, wie er sein muss
23.09.2026

Der elektrische Mercedes GLC 400 4Matic bringt fast 500 PS, viel Komfort, hohe Ladeleistung und einen überraschend moderaten Verbrauch. Im...