Politik

AfD verklagt Merkel: Verhinderung der Thüringer Koalition hat ein gerichtliches Nachspiel

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte die Thüringer Koalition aus CDU, FDP und AfD im vergangenen Jahr von Südafrika aus faktisch gestoppt. Dagegen klagt die AfD. Merkels Kanzleramtschef behauptet, dass der "gute Ruf" Deutschlands sonst in Gefahr gewesen wäre - immerhin hätten Le Monde und die New York Times schon berichtet.
21.07.2021 14:41
Aktualisiert: 21.07.2021 14:41
Lesezeit: 2 min

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch die Klage der AfD gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verhandelt und zahlreiche kritische Fragen an das Kanzleramt gestellt. Der Zweite Senat prüft, ob Merkel im Februar 2020 ihre parteipolitische Neutralitätspflicht verletzt hat, weil sie die kurzzeitige Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten von Thüringen mit den Stimmen von CDU, AfD und FDP scharf kritisiert hatte. Sie selbst kam am Mittwoch nicht nach Karlsruhe, für sie nahm Kanzleramtschef Helge Braun an der Verhandlung teil. Das Urteil wird frühestens in drei Monaten und damit nach der Bundestagswahl erwartet.

Konkret hatte Merkel am 6. Februar 2020 auf einer Dienstreise in Südafrika zur Thüringen-Wahl gesagt, dass "dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss." Zumindest gelte das für die CDU. Denn es widerspreche dem Grundsatz der CDU, dass mit der AfD Mehrheiten gewonnen werden. Merkel ergänzte: "Es war ein schlechter Tag für die Demokratie."

Der Vertreter der AfD, Anwalt Christian Conrad, nannte das in der mündlichen Verhandlung einen "amtlichen Boykottaufruf". Merkel hätte als Kanzlerin auf einer internationalen Dienstreise überhaupt nichts zu der Wahl in Thüringen sagen dürfen. Conrad bezog sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Regierungsmitglieder bei öffentlichen Äußerungen parteipolitisch neutral sein müssen. Die Verfassungsrichter verlangen, dass sich Regierungsmitglieder nicht amtlich, sondern nur als Parteimitglieder über andere Parteien äußern dürfen. Sie müssen jeweils kenntlich machen, in welcher Funktion sie sprechen.

Kanzleramtschef Helge Braun und sein Prozessvertreter Klaus Ferdinand Gärditz stellten die Praktikabilität dieser "feinen Trennung" in Frage. Braun betonte, dass die Thüringer Ministerpräsidentenwahl international Aufsehen erregte. "Le Monde" habe von einem Dammbruch gesprochen, die "New York Times" von einem Tabubruch in der Post-Nazizeit, auch die "Washington Post" nannte die Wahl einen "schwarzen Tag". Die Nachrichten hätten die Kanzlerin im Flugzeug nach Südafrika erreicht. Der internationale Ruf der Bundesrepublik, aber auch die Stabilität der Bundesregierung seien gefährdet gewesen. Merkel habe Stellung nehmen müssen und sich zuallererst als CDU-Politikerin geäußert. Aber auch als Amtsträgerin sei ihre Stellungnahme gerechtfertigt gewesen, eine exakte Trennung zwischen Amt und Partei sei in der Situation nicht möglich gewesen. Als Kanzlerin müsse sie auch mehr Spielraum für öffentliche Äußerungen haben als ein Ressortchef.

Das löste zahlreiche kritische Fragen von Verfassungsrichterinnen und -richtern aus. Peter Müller, früher selbst Ministerpräsident im Saarland, fragte, wieso Merkel nicht in einer Vorbemerkung klarstellte, dass sie als Parteipolitikerin spreche. Außerdem habe sich die damalige CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer in der Sache bereits geäußert gehabt. Schließlich stellte Müller infrage, ob sich Merkel nur an die CDU richtete oder als Kanzlerin die Koalitionsfähigkeit der AfD grundsätzlich verneinte. Richterin Sibylle Kessal-Wulf fragte, warum die Kanzlerin nicht im Nachgang ihrer offiziellen Pressekonferenz in Südafrika ihre Erklärung zur Thüringer Wahl abgeben konnte.

Von Seiten der AfD waren die Co-Chefs Tino Chrupalla und Jörg Meuthen sowie der Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner zur Karlsruher Verhandlung gekommen, sie meldeten sich jedoch nicht zu Wort. Zu Beginn hatte der Zweite Senat einen Befangenheitsantrag der AfD gegen den gesamten Senat als "offensichtlich unzulässig" abgewiesen. Die Partei hatte den regelmäßig stattfindenden Besuch des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesregierung Ende Juni als Ablehnungsgrund genannt. Die Richter verwiesen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht als Verfassungsorgan auch regelmäßige Kontakte zum Bundespräsidenten und zum Bundestag habe.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft VW-Aktie im Krisenmodus trotz radikalem Jobabbau
24.06.2026

Volkswagen will sparen, kürzen und umbauen, doch der Druck auf den Konzern bleibt enorm. Zehntausende Stellen fallen weg, Werke verlieren...

DWN
Politik
Politik Bundestag: Ein Drittel der Bundestagsabgeordneten hat Nebeneinkünfte
24.06.2026

Mehr als ein Drittel der Bundestagsabgeordneten hat in der laufenden Legislaturperiode meldepflichtige Nebeneinkünfte bezogen - neben...

DWN
Politik
Politik Bertelsmann Stiftung warnt: Abkehr von Energiewende gefährdet Jobs
24.06.2026

Eine Untersuchung sieht einen Beschäftigungsrekord bei erneuerbaren Energien. Eine energiepolitische Kursänderung der Bundesregierung...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Playmobil wandert ins Ausland: Aus für Produktion in Deutschland
24.06.2026

Fast jedes Kind kennt die ewig lächelnden Spielfiguren. Produziert werden diese jetzt nur noch im Ausland. Ein unausweichlicher Schritt,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Nach Gewinneinbruch um 91 Prozent: Porsche-Aktionäre rechnen mit Konzernführung ab
24.06.2026

Scherbenhaufen, Standstreifen, Krise: Der Porsche-Führung bläst auf der Hauptversammlung heftiger Gegenwind entgegen. Was die Investoren...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Vom Hoffnungsträger zum Problemflieger: Behörde zwingt 16 Airbus A380 zum Check
24.06.2026

Risse an den Tragflächen: 16 Airbus A380 von Emirates und Qantas müssen auf Anordnung der EASA kurzfristig überprüft werden. Fünf...

DWN
Immobilien
Immobilien Mieterhöhung, Nießbrauch, Grundsteuer: Diese Gerichtsurteile treffen Immobilienbesitzer direkt
24.06.2026

Mieterhöhung, Grundsteuer, Nießbrauch: Hinter diesen Stichworten stecken Urteile, die für Vermieter und Eigentümer über Tausende Euro...

DWN
Finanzen
Finanzen Microsoft-Aktie: Ist der Absturz schon die neue Kaufchance?
24.06.2026

Die Microsoft-Aktie hat deutlich verloren, und plötzlich wirkt selbst einer der mächtigsten Tech-Konzerne verwundbar. Anleger fürchten,...