Politik

AfD verklagt Merkel: Verhinderung der Thüringer Koalition hat ein gerichtliches Nachspiel

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte die Thüringer Koalition aus CDU, FDP und AfD im vergangenen Jahr von Südafrika aus faktisch gestoppt. Dagegen klagt die AfD. Merkels Kanzleramtschef behauptet, dass der "gute Ruf" Deutschlands sonst in Gefahr gewesen wäre - immerhin hätten Le Monde und die New York Times schon berichtet.
21.07.2021 14:41
Aktualisiert: 21.07.2021 14:41
Lesezeit: 2 min

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch die Klage der AfD gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verhandelt und zahlreiche kritische Fragen an das Kanzleramt gestellt. Der Zweite Senat prüft, ob Merkel im Februar 2020 ihre parteipolitische Neutralitätspflicht verletzt hat, weil sie die kurzzeitige Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten von Thüringen mit den Stimmen von CDU, AfD und FDP scharf kritisiert hatte. Sie selbst kam am Mittwoch nicht nach Karlsruhe, für sie nahm Kanzleramtschef Helge Braun an der Verhandlung teil. Das Urteil wird frühestens in drei Monaten und damit nach der Bundestagswahl erwartet.

Konkret hatte Merkel am 6. Februar 2020 auf einer Dienstreise in Südafrika zur Thüringen-Wahl gesagt, dass "dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss." Zumindest gelte das für die CDU. Denn es widerspreche dem Grundsatz der CDU, dass mit der AfD Mehrheiten gewonnen werden. Merkel ergänzte: "Es war ein schlechter Tag für die Demokratie."

Der Vertreter der AfD, Anwalt Christian Conrad, nannte das in der mündlichen Verhandlung einen "amtlichen Boykottaufruf". Merkel hätte als Kanzlerin auf einer internationalen Dienstreise überhaupt nichts zu der Wahl in Thüringen sagen dürfen. Conrad bezog sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Regierungsmitglieder bei öffentlichen Äußerungen parteipolitisch neutral sein müssen. Die Verfassungsrichter verlangen, dass sich Regierungsmitglieder nicht amtlich, sondern nur als Parteimitglieder über andere Parteien äußern dürfen. Sie müssen jeweils kenntlich machen, in welcher Funktion sie sprechen.

Kanzleramtschef Helge Braun und sein Prozessvertreter Klaus Ferdinand Gärditz stellten die Praktikabilität dieser "feinen Trennung" in Frage. Braun betonte, dass die Thüringer Ministerpräsidentenwahl international Aufsehen erregte. "Le Monde" habe von einem Dammbruch gesprochen, die "New York Times" von einem Tabubruch in der Post-Nazizeit, auch die "Washington Post" nannte die Wahl einen "schwarzen Tag". Die Nachrichten hätten die Kanzlerin im Flugzeug nach Südafrika erreicht. Der internationale Ruf der Bundesrepublik, aber auch die Stabilität der Bundesregierung seien gefährdet gewesen. Merkel habe Stellung nehmen müssen und sich zuallererst als CDU-Politikerin geäußert. Aber auch als Amtsträgerin sei ihre Stellungnahme gerechtfertigt gewesen, eine exakte Trennung zwischen Amt und Partei sei in der Situation nicht möglich gewesen. Als Kanzlerin müsse sie auch mehr Spielraum für öffentliche Äußerungen haben als ein Ressortchef.

Das löste zahlreiche kritische Fragen von Verfassungsrichterinnen und -richtern aus. Peter Müller, früher selbst Ministerpräsident im Saarland, fragte, wieso Merkel nicht in einer Vorbemerkung klarstellte, dass sie als Parteipolitikerin spreche. Außerdem habe sich die damalige CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer in der Sache bereits geäußert gehabt. Schließlich stellte Müller infrage, ob sich Merkel nur an die CDU richtete oder als Kanzlerin die Koalitionsfähigkeit der AfD grundsätzlich verneinte. Richterin Sibylle Kessal-Wulf fragte, warum die Kanzlerin nicht im Nachgang ihrer offiziellen Pressekonferenz in Südafrika ihre Erklärung zur Thüringer Wahl abgeben konnte.

Von Seiten der AfD waren die Co-Chefs Tino Chrupalla und Jörg Meuthen sowie der Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner zur Karlsruher Verhandlung gekommen, sie meldeten sich jedoch nicht zu Wort. Zu Beginn hatte der Zweite Senat einen Befangenheitsantrag der AfD gegen den gesamten Senat als "offensichtlich unzulässig" abgewiesen. Die Partei hatte den regelmäßig stattfindenden Besuch des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesregierung Ende Juni als Ablehnungsgrund genannt. Die Richter verwiesen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht als Verfassungsorgan auch regelmäßige Kontakte zum Bundespräsidenten und zum Bundestag habe.

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Politik
Politik Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: AfD in Hochrechnungen knapp vor SPD
20.09.2026

Erste Hochrechnungen aus Mecklenburg-Vorpommern zeigen deutliche Verschiebungen im Parteiensystem. Während eine Partei ihr Ergebnis mehr...

DWN
Finanzen
Finanzen Investmentchancen: Korea, Luxus, Wasser – wo jetzt Rendite lockt
20.09.2026

Die Börsen stehen nahe ihren Rekorden, doch einige Anleger suchen ihre Chancen ausgerechnet dort, wo es zuletzt besonders wehgetan hat....

DWN
Panorama
Panorama KI-Kunst: Kreative Revolution oder seelenlose Kopie?
20.09.2026

Zurzeit gibt es viel Kritik an KI-generierter Kunst. Die Argumente klingen vertraut: „seelenlos“, „bloße Reproduktion des...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Arbeiten im Alter: Was Senioren wirklich im Job hält
20.09.2026

Ältere Beschäftigte werden auf dem Arbeitsmarkt plötzlich dringend gebraucht. Doch wer Senioren länger im Job halten will, kommt mit...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Arktis-Korridor: Wird Russlands Nordroute zur Gefahr für europäische Häfen?
20.09.2026

Der Chef von Rosatom sagt: Russland müsste etwa 100 Milliarden Euro investieren, wenn es die Arktisroute in einen echten Logistikkorridor...

DWN
Politik
Politik Merz unter Druck: Öffnet sich für Söder das Kanzleramt?
20.09.2026

Markus Söder hat Kanzlerambitionen mehrfach ausgeschlossen. Doch nach dem CDU-Debakel in Sachsen-Anhalt und wachsendem Druck auf Friedrich...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Preiskrieg in der Autoindustrie: Warum Rabatte die Zukunft gefährden
20.09.2026

Europas Autobauer liefern sich einen Preiskampf ausgerechnet in einer Phase, in der sie Milliarden für ihre technologische Zukunft...

DWN
Immobilien
Immobilien Schlafen überm Edeka: Wie das Baurecht Wohnen im Gewerbegebiet blockiert
20.09.2026

Obwohl bundesweit 1,4 Millionen Wohnungen fehlen und Millionen Quadratmeter Gewerbefläche leer stehen, verbietet die Baunutzungsverordnung...