Politik

AfD verklagt Merkel: Verhinderung der Thüringer Koalition hat ein gerichtliches Nachspiel

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte die Thüringer Koalition aus CDU, FDP und AfD im vergangenen Jahr von Südafrika aus faktisch gestoppt. Dagegen klagt die AfD. Merkels Kanzleramtschef behauptet, dass der "gute Ruf" Deutschlands sonst in Gefahr gewesen wäre - immerhin hätten Le Monde und die New York Times schon berichtet.
21.07.2021 14:41
Aktualisiert: 21.07.2021 14:41
Lesezeit: 2 min

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch die Klage der AfD gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verhandelt und zahlreiche kritische Fragen an das Kanzleramt gestellt. Der Zweite Senat prüft, ob Merkel im Februar 2020 ihre parteipolitische Neutralitätspflicht verletzt hat, weil sie die kurzzeitige Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten von Thüringen mit den Stimmen von CDU, AfD und FDP scharf kritisiert hatte. Sie selbst kam am Mittwoch nicht nach Karlsruhe, für sie nahm Kanzleramtschef Helge Braun an der Verhandlung teil. Das Urteil wird frühestens in drei Monaten und damit nach der Bundestagswahl erwartet.

Konkret hatte Merkel am 6. Februar 2020 auf einer Dienstreise in Südafrika zur Thüringen-Wahl gesagt, dass "dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss." Zumindest gelte das für die CDU. Denn es widerspreche dem Grundsatz der CDU, dass mit der AfD Mehrheiten gewonnen werden. Merkel ergänzte: "Es war ein schlechter Tag für die Demokratie."

Der Vertreter der AfD, Anwalt Christian Conrad, nannte das in der mündlichen Verhandlung einen "amtlichen Boykottaufruf". Merkel hätte als Kanzlerin auf einer internationalen Dienstreise überhaupt nichts zu der Wahl in Thüringen sagen dürfen. Conrad bezog sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Regierungsmitglieder bei öffentlichen Äußerungen parteipolitisch neutral sein müssen. Die Verfassungsrichter verlangen, dass sich Regierungsmitglieder nicht amtlich, sondern nur als Parteimitglieder über andere Parteien äußern dürfen. Sie müssen jeweils kenntlich machen, in welcher Funktion sie sprechen.

Kanzleramtschef Helge Braun und sein Prozessvertreter Klaus Ferdinand Gärditz stellten die Praktikabilität dieser "feinen Trennung" in Frage. Braun betonte, dass die Thüringer Ministerpräsidentenwahl international Aufsehen erregte. "Le Monde" habe von einem Dammbruch gesprochen, die "New York Times" von einem Tabubruch in der Post-Nazizeit, auch die "Washington Post" nannte die Wahl einen "schwarzen Tag". Die Nachrichten hätten die Kanzlerin im Flugzeug nach Südafrika erreicht. Der internationale Ruf der Bundesrepublik, aber auch die Stabilität der Bundesregierung seien gefährdet gewesen. Merkel habe Stellung nehmen müssen und sich zuallererst als CDU-Politikerin geäußert. Aber auch als Amtsträgerin sei ihre Stellungnahme gerechtfertigt gewesen, eine exakte Trennung zwischen Amt und Partei sei in der Situation nicht möglich gewesen. Als Kanzlerin müsse sie auch mehr Spielraum für öffentliche Äußerungen haben als ein Ressortchef.

Das löste zahlreiche kritische Fragen von Verfassungsrichterinnen und -richtern aus. Peter Müller, früher selbst Ministerpräsident im Saarland, fragte, wieso Merkel nicht in einer Vorbemerkung klarstellte, dass sie als Parteipolitikerin spreche. Außerdem habe sich die damalige CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer in der Sache bereits geäußert gehabt. Schließlich stellte Müller infrage, ob sich Merkel nur an die CDU richtete oder als Kanzlerin die Koalitionsfähigkeit der AfD grundsätzlich verneinte. Richterin Sibylle Kessal-Wulf fragte, warum die Kanzlerin nicht im Nachgang ihrer offiziellen Pressekonferenz in Südafrika ihre Erklärung zur Thüringer Wahl abgeben konnte.

Von Seiten der AfD waren die Co-Chefs Tino Chrupalla und Jörg Meuthen sowie der Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner zur Karlsruher Verhandlung gekommen, sie meldeten sich jedoch nicht zu Wort. Zu Beginn hatte der Zweite Senat einen Befangenheitsantrag der AfD gegen den gesamten Senat als "offensichtlich unzulässig" abgewiesen. Die Partei hatte den regelmäßig stattfindenden Besuch des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesregierung Ende Juni als Ablehnungsgrund genannt. Die Richter verwiesen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht als Verfassungsorgan auch regelmäßige Kontakte zum Bundespräsidenten und zum Bundestag habe.

Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Geldanlage: Mit einem Fondsdepot mehr aus dem eigenen Geld machen

Wer vor zehn Jahren 50.000 Euro in den Weltaktienindex investiert hat, kann sich heute über mehr als 250.000 Euro freuen! Mit der...

DWN
Panorama
Panorama Anschlag in München: Auto rast in Menschenmenge - was wir wissen und was nicht
13.02.2025

In der Münchner Innenstadt ereignet sich ein schockierender Vorfall: Ein Auto rast in eine Menschenmenge während einer Demonstration....

DWN
Finanzen
Finanzen Siemens-Aktie auf Rekordhoch: Verkaufserlöse treiben Gewinn - so sollten Anleger reagieren
13.02.2025

Der Technologiekonzern Siemens konnte im ersten Geschäftsquartal 2025 einen massiven Gewinnsprung verbuchen. Das gefällt nicht nur den...

DWN
Finanzen
Finanzen VW-Aktie glänzt: Wie geht es beim Autobauer und bei der Volkswagen-Aktie weiter?
13.02.2025

Die VW-Aktie hat sich im frühen Donnerstagshandel stark gezeigt. Nach Zahlen scheint der größte Autobauer Deutschlands auf einem guten...

DWN
Politik
Politik EU-Emissionshandel: 2027 führt neues Gesetz zu drastischer CO2-Preiserhöhung - ETS-2 vom Bundestag beschlossen
13.02.2025

Ein neues Gesetz zum EU-Emissionshandel ist umgesetzt worden. Der Deutsche Bundestag hat den Einstieg in den Europäischen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Porsche stemmt sich mit Stellenabbau gegen Krise - rund 1900 Jobs betroffen
13.02.2025

Der Sportwagenhersteller Porsche reagiert auf wirtschaftliche Herausforderungen mit Stellenabbau. Um Kosten zu senken, sollen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Trade Republic: Verbraucherzentrale reicht Klage wegen Kundentäuschung ein
13.02.2025

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verklagt Trade Republic wegen „irreführender Werbung“ zu Zinsen und Einlagensicherung im...

DWN
Panorama
Panorama München: Auto fährt in Menschenmenge - Fahrer laut Polizei 24-jähriger Afghane
13.02.2025

In München ist ein Fahrzeug in eine Menschenmenge gefahren und hat mindestens 28 Menschen verletzt, darunter Schwer- und...

DWN
Politik
Politik Das unbekannte Ehrenamt: Werden Sie Bürgermeister - Politik selbst aktiv gestalten
13.02.2025

Es gibt mehr als 8.000 ehrenamtliche Bürgermeister in Deutschland. Sie sind hautnahe Ansprechpartner für Probleme und Fragen vor Ort, das...