Politik

AfD verklagt Merkel: Verhinderung der Thüringer Koalition hat ein gerichtliches Nachspiel

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte die Thüringer Koalition aus CDU, FDP und AfD im vergangenen Jahr von Südafrika aus faktisch gestoppt. Dagegen klagt die AfD. Merkels Kanzleramtschef behauptet, dass der "gute Ruf" Deutschlands sonst in Gefahr gewesen wäre - immerhin hätten Le Monde und die New York Times schon berichtet.
21.07.2021 14:41
Aktualisiert: 21.07.2021 14:41
Lesezeit: 2 min

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch die Klage der AfD gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verhandelt und zahlreiche kritische Fragen an das Kanzleramt gestellt. Der Zweite Senat prüft, ob Merkel im Februar 2020 ihre parteipolitische Neutralitätspflicht verletzt hat, weil sie die kurzzeitige Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten von Thüringen mit den Stimmen von CDU, AfD und FDP scharf kritisiert hatte. Sie selbst kam am Mittwoch nicht nach Karlsruhe, für sie nahm Kanzleramtschef Helge Braun an der Verhandlung teil. Das Urteil wird frühestens in drei Monaten und damit nach der Bundestagswahl erwartet.

Konkret hatte Merkel am 6. Februar 2020 auf einer Dienstreise in Südafrika zur Thüringen-Wahl gesagt, dass "dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss." Zumindest gelte das für die CDU. Denn es widerspreche dem Grundsatz der CDU, dass mit der AfD Mehrheiten gewonnen werden. Merkel ergänzte: "Es war ein schlechter Tag für die Demokratie."

Der Vertreter der AfD, Anwalt Christian Conrad, nannte das in der mündlichen Verhandlung einen "amtlichen Boykottaufruf". Merkel hätte als Kanzlerin auf einer internationalen Dienstreise überhaupt nichts zu der Wahl in Thüringen sagen dürfen. Conrad bezog sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Regierungsmitglieder bei öffentlichen Äußerungen parteipolitisch neutral sein müssen. Die Verfassungsrichter verlangen, dass sich Regierungsmitglieder nicht amtlich, sondern nur als Parteimitglieder über andere Parteien äußern dürfen. Sie müssen jeweils kenntlich machen, in welcher Funktion sie sprechen.

Kanzleramtschef Helge Braun und sein Prozessvertreter Klaus Ferdinand Gärditz stellten die Praktikabilität dieser "feinen Trennung" in Frage. Braun betonte, dass die Thüringer Ministerpräsidentenwahl international Aufsehen erregte. "Le Monde" habe von einem Dammbruch gesprochen, die "New York Times" von einem Tabubruch in der Post-Nazizeit, auch die "Washington Post" nannte die Wahl einen "schwarzen Tag". Die Nachrichten hätten die Kanzlerin im Flugzeug nach Südafrika erreicht. Der internationale Ruf der Bundesrepublik, aber auch die Stabilität der Bundesregierung seien gefährdet gewesen. Merkel habe Stellung nehmen müssen und sich zuallererst als CDU-Politikerin geäußert. Aber auch als Amtsträgerin sei ihre Stellungnahme gerechtfertigt gewesen, eine exakte Trennung zwischen Amt und Partei sei in der Situation nicht möglich gewesen. Als Kanzlerin müsse sie auch mehr Spielraum für öffentliche Äußerungen haben als ein Ressortchef.

Das löste zahlreiche kritische Fragen von Verfassungsrichterinnen und -richtern aus. Peter Müller, früher selbst Ministerpräsident im Saarland, fragte, wieso Merkel nicht in einer Vorbemerkung klarstellte, dass sie als Parteipolitikerin spreche. Außerdem habe sich die damalige CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer in der Sache bereits geäußert gehabt. Schließlich stellte Müller infrage, ob sich Merkel nur an die CDU richtete oder als Kanzlerin die Koalitionsfähigkeit der AfD grundsätzlich verneinte. Richterin Sibylle Kessal-Wulf fragte, warum die Kanzlerin nicht im Nachgang ihrer offiziellen Pressekonferenz in Südafrika ihre Erklärung zur Thüringer Wahl abgeben konnte.

Von Seiten der AfD waren die Co-Chefs Tino Chrupalla und Jörg Meuthen sowie der Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner zur Karlsruher Verhandlung gekommen, sie meldeten sich jedoch nicht zu Wort. Zu Beginn hatte der Zweite Senat einen Befangenheitsantrag der AfD gegen den gesamten Senat als "offensichtlich unzulässig" abgewiesen. Die Partei hatte den regelmäßig stattfindenden Besuch des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesregierung Ende Juni als Ablehnungsgrund genannt. Die Richter verwiesen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht als Verfassungsorgan auch regelmäßige Kontakte zum Bundespräsidenten und zum Bundestag habe.

Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Glücksspielregulierung 2026: Wie OASIS und LUGAS den Wirtschaftsstandort prägen

Wer die Entwicklung des deutschen Glücksspielmarktes über die vergangenen zwei Jahrzehnte verfolgt, erkennt eine Branche im radikalen...

DWN
Politik
Politik Gentechnik ohne Label: EU macht den Weg für neue Züchtungen frei
18.06.2026

Genverändertes Obst und Gemüse landet in der EU bald ohne spezielle Kennzeichnung im Supermarktregal. Das Europäische Parlament hat den...

DWN
Politik
Politik Verfassungszoff ums neue Heizgesetz: Droht der Koalition eine Klatsche in Karlsruhe?
18.06.2026

Das geplante Heizgesetz der schwarz-roten Koalition wackelt: Ein neues Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags bescheinigt...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Inflation bleibt hartnäckig: Ifo sieht nur kurze Erholung
18.06.2026

Die deutsche Wirtschaft steckt in der längsten Stagnationsphase seit 1949 fest. Mit dem erhofften Kriegsende im Iran hellen sich die...

DWN
Politik
Politik Nato 3.0: Weniger USA, mehr Europa
18.06.2026

Die USA ziehen sich militärisch weiter aus Europa zurück und erhöhen den Druck auf ihre Verbündeten. Vor dem Nato-Gipfel wachsen die...

DWN
Finanzen
Finanzen Kreditklemme 2026: Wird Finanzierung zum Problem?
18.06.2026

Nicht der abgelehnte Kredit ist das größte Risiko für Deutschlands Mittelstand – sondern der Antrag, der gar nicht mehr gestellt wird....

DWN
Politik
Politik Ukraine greift Putin an: Drohnen schlagen tief in Moskau ein
18.06.2026

Mitten während eines internationalen Gipfels trifft die Ukraine eine der wichtigsten Ölraffinerien Moskaus und setzt damit ein deutliches...

DWN
Politik
Politik Pistorius zu Hormus-Mission: "Wir sind jedenfalls ready"
18.06.2026

Zwei Schiffe der Deutschen Marine haben den Suezkanal passiert. Im Roten Meer sollen sie sich bereithalten, um bei Bedarf schnell in der...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Evonik-Aktie: Chemiekonzern streicht weitere 3.200 Jobs und schließt Werk
18.06.2026

Evonik verschärft seinen Sparkurs und streicht bis Ende 2029 weitere 3.200 Stellen. Gleichzeitig zieht das Unternehmen die Reißleine bei...