Politik

AfD verklagt Merkel: Verhinderung der Thüringer Koalition hat ein gerichtliches Nachspiel

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte die Thüringer Koalition aus CDU, FDP und AfD im vergangenen Jahr von Südafrika aus faktisch gestoppt. Dagegen klagt die AfD. Merkels Kanzleramtschef behauptet, dass der "gute Ruf" Deutschlands sonst in Gefahr gewesen wäre - immerhin hätten Le Monde und die New York Times schon berichtet.
21.07.2021 14:41
Aktualisiert: 21.07.2021 14:41
Lesezeit: 2 min

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch die Klage der AfD gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verhandelt und zahlreiche kritische Fragen an das Kanzleramt gestellt. Der Zweite Senat prüft, ob Merkel im Februar 2020 ihre parteipolitische Neutralitätspflicht verletzt hat, weil sie die kurzzeitige Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten von Thüringen mit den Stimmen von CDU, AfD und FDP scharf kritisiert hatte. Sie selbst kam am Mittwoch nicht nach Karlsruhe, für sie nahm Kanzleramtschef Helge Braun an der Verhandlung teil. Das Urteil wird frühestens in drei Monaten und damit nach der Bundestagswahl erwartet.

Konkret hatte Merkel am 6. Februar 2020 auf einer Dienstreise in Südafrika zur Thüringen-Wahl gesagt, dass "dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss." Zumindest gelte das für die CDU. Denn es widerspreche dem Grundsatz der CDU, dass mit der AfD Mehrheiten gewonnen werden. Merkel ergänzte: "Es war ein schlechter Tag für die Demokratie."

Der Vertreter der AfD, Anwalt Christian Conrad, nannte das in der mündlichen Verhandlung einen "amtlichen Boykottaufruf". Merkel hätte als Kanzlerin auf einer internationalen Dienstreise überhaupt nichts zu der Wahl in Thüringen sagen dürfen. Conrad bezog sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Regierungsmitglieder bei öffentlichen Äußerungen parteipolitisch neutral sein müssen. Die Verfassungsrichter verlangen, dass sich Regierungsmitglieder nicht amtlich, sondern nur als Parteimitglieder über andere Parteien äußern dürfen. Sie müssen jeweils kenntlich machen, in welcher Funktion sie sprechen.

Kanzleramtschef Helge Braun und sein Prozessvertreter Klaus Ferdinand Gärditz stellten die Praktikabilität dieser "feinen Trennung" in Frage. Braun betonte, dass die Thüringer Ministerpräsidentenwahl international Aufsehen erregte. "Le Monde" habe von einem Dammbruch gesprochen, die "New York Times" von einem Tabubruch in der Post-Nazizeit, auch die "Washington Post" nannte die Wahl einen "schwarzen Tag". Die Nachrichten hätten die Kanzlerin im Flugzeug nach Südafrika erreicht. Der internationale Ruf der Bundesrepublik, aber auch die Stabilität der Bundesregierung seien gefährdet gewesen. Merkel habe Stellung nehmen müssen und sich zuallererst als CDU-Politikerin geäußert. Aber auch als Amtsträgerin sei ihre Stellungnahme gerechtfertigt gewesen, eine exakte Trennung zwischen Amt und Partei sei in der Situation nicht möglich gewesen. Als Kanzlerin müsse sie auch mehr Spielraum für öffentliche Äußerungen haben als ein Ressortchef.

Das löste zahlreiche kritische Fragen von Verfassungsrichterinnen und -richtern aus. Peter Müller, früher selbst Ministerpräsident im Saarland, fragte, wieso Merkel nicht in einer Vorbemerkung klarstellte, dass sie als Parteipolitikerin spreche. Außerdem habe sich die damalige CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer in der Sache bereits geäußert gehabt. Schließlich stellte Müller infrage, ob sich Merkel nur an die CDU richtete oder als Kanzlerin die Koalitionsfähigkeit der AfD grundsätzlich verneinte. Richterin Sibylle Kessal-Wulf fragte, warum die Kanzlerin nicht im Nachgang ihrer offiziellen Pressekonferenz in Südafrika ihre Erklärung zur Thüringer Wahl abgeben konnte.

Von Seiten der AfD waren die Co-Chefs Tino Chrupalla und Jörg Meuthen sowie der Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner zur Karlsruher Verhandlung gekommen, sie meldeten sich jedoch nicht zu Wort. Zu Beginn hatte der Zweite Senat einen Befangenheitsantrag der AfD gegen den gesamten Senat als "offensichtlich unzulässig" abgewiesen. Die Partei hatte den regelmäßig stattfindenden Besuch des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesregierung Ende Juni als Ablehnungsgrund genannt. Die Richter verwiesen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht als Verfassungsorgan auch regelmäßige Kontakte zum Bundespräsidenten und zum Bundestag habe.

Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Bremer Immobilienmarkt unter Druck: Strategien für Käufer und Verkäufer im aktuellen Zinsumfeld

Der Immobilienmarkt in Bremen befindet sich in einer Phase tiefgreifender Transformation. Nach Jahren des kontinuierlichen Preisanstiegs...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Wall Street schließt uneinheitlich – Disney-Zahlen überzeugen, KI-Rallye verliert an Schwung
05.08.2026

Erfahren Sie, welche unerwarteten Entwicklungen die Wall Street am Mittwoch bewegten und wo sich jetzt die größten Verschiebungen auf dem...

DWN
Politik
Politik EU-Haushalt 2028–2034: Deutschland soll Europas Rechnung bezahlen
05.08.2026

Zwei Billionen Euro, neue Schulden und ein Machtkampf zwischen Berlin und Paris: Die Verhandlungen über den EU-Haushalt 2028–2034 drohen...

DWN
Politik
Politik Deutsche Bildungsmisere: Warum der Nachwuchs zum Standortrisiko wird
05.08.2026

Seit Jahren gibt es einen regelrechten Sturzflug bei den Lernleistungen an den Schulen. Inzwischen erreichen mehr als ein Drittel der...

DWN
Politik
Politik Russisches Uran: Moskau hält Amerikas Atomkraft in der Hand
05.08.2026

Amerikas Kernkraftwerke laufen weiterhin mit russischem Uran, während Washington den Ausstieg bis 2028 erzwingen will. Kann ein...

DWN
Politik
Politik EU-Migrationspolitik vor der Zerreißprobe: Ceuta legt Europas Schwäche offen
05.08.2026

Tausende Migranten erreichen Ceuta und innerhalb weniger Tage geraten Europas Regierungen aneinander. Die Krise zeigt, wie tief die...

DWN
Unternehmen
Unternehmen BYD Sealion 5 im Test: Viel Auto für vergleichsweise wenig Geld
05.08.2026

Der BYD Sealion 5 verbindet viel Platz, hohen Komfort und einen erstaunlich großen Aktionsradius. Als Plug-in-Hybrid schafft er im Test 80...

DWN
Panorama
Panorama Drohnen-Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle: Sprengladung entschärft
05.08.2026

Nach einem nächtlichen Drohnen-Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle ermittelt die sächsische Polizei. Spezialisten entschärften die Drohne...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Made in Europe: EU zieht die Schutzmauern für ihre Industrie hoch
05.08.2026

Europa macht Ernst mit dem Schutz seiner Industrie. Neue Herkunftsregeln sollen öffentliche Aufträge stärker europäischen Herstellern...