Politik

AfD verklagt Merkel: Verhinderung der Thüringer Koalition hat ein gerichtliches Nachspiel

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte die Thüringer Koalition aus CDU, FDP und AfD im vergangenen Jahr von Südafrika aus faktisch gestoppt. Dagegen klagt die AfD. Merkels Kanzleramtschef behauptet, dass der "gute Ruf" Deutschlands sonst in Gefahr gewesen wäre - immerhin hätten Le Monde und die New York Times schon berichtet.
21.07.2021 14:41
Aktualisiert: 21.07.2021 14:41
Lesezeit: 2 min

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch die Klage der AfD gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verhandelt und zahlreiche kritische Fragen an das Kanzleramt gestellt. Der Zweite Senat prüft, ob Merkel im Februar 2020 ihre parteipolitische Neutralitätspflicht verletzt hat, weil sie die kurzzeitige Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten von Thüringen mit den Stimmen von CDU, AfD und FDP scharf kritisiert hatte. Sie selbst kam am Mittwoch nicht nach Karlsruhe, für sie nahm Kanzleramtschef Helge Braun an der Verhandlung teil. Das Urteil wird frühestens in drei Monaten und damit nach der Bundestagswahl erwartet.

Konkret hatte Merkel am 6. Februar 2020 auf einer Dienstreise in Südafrika zur Thüringen-Wahl gesagt, dass "dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss." Zumindest gelte das für die CDU. Denn es widerspreche dem Grundsatz der CDU, dass mit der AfD Mehrheiten gewonnen werden. Merkel ergänzte: "Es war ein schlechter Tag für die Demokratie."

Der Vertreter der AfD, Anwalt Christian Conrad, nannte das in der mündlichen Verhandlung einen "amtlichen Boykottaufruf". Merkel hätte als Kanzlerin auf einer internationalen Dienstreise überhaupt nichts zu der Wahl in Thüringen sagen dürfen. Conrad bezog sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Regierungsmitglieder bei öffentlichen Äußerungen parteipolitisch neutral sein müssen. Die Verfassungsrichter verlangen, dass sich Regierungsmitglieder nicht amtlich, sondern nur als Parteimitglieder über andere Parteien äußern dürfen. Sie müssen jeweils kenntlich machen, in welcher Funktion sie sprechen.

Kanzleramtschef Helge Braun und sein Prozessvertreter Klaus Ferdinand Gärditz stellten die Praktikabilität dieser "feinen Trennung" in Frage. Braun betonte, dass die Thüringer Ministerpräsidentenwahl international Aufsehen erregte. "Le Monde" habe von einem Dammbruch gesprochen, die "New York Times" von einem Tabubruch in der Post-Nazizeit, auch die "Washington Post" nannte die Wahl einen "schwarzen Tag". Die Nachrichten hätten die Kanzlerin im Flugzeug nach Südafrika erreicht. Der internationale Ruf der Bundesrepublik, aber auch die Stabilität der Bundesregierung seien gefährdet gewesen. Merkel habe Stellung nehmen müssen und sich zuallererst als CDU-Politikerin geäußert. Aber auch als Amtsträgerin sei ihre Stellungnahme gerechtfertigt gewesen, eine exakte Trennung zwischen Amt und Partei sei in der Situation nicht möglich gewesen. Als Kanzlerin müsse sie auch mehr Spielraum für öffentliche Äußerungen haben als ein Ressortchef.

Das löste zahlreiche kritische Fragen von Verfassungsrichterinnen und -richtern aus. Peter Müller, früher selbst Ministerpräsident im Saarland, fragte, wieso Merkel nicht in einer Vorbemerkung klarstellte, dass sie als Parteipolitikerin spreche. Außerdem habe sich die damalige CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer in der Sache bereits geäußert gehabt. Schließlich stellte Müller infrage, ob sich Merkel nur an die CDU richtete oder als Kanzlerin die Koalitionsfähigkeit der AfD grundsätzlich verneinte. Richterin Sibylle Kessal-Wulf fragte, warum die Kanzlerin nicht im Nachgang ihrer offiziellen Pressekonferenz in Südafrika ihre Erklärung zur Thüringer Wahl abgeben konnte.

Von Seiten der AfD waren die Co-Chefs Tino Chrupalla und Jörg Meuthen sowie der Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner zur Karlsruher Verhandlung gekommen, sie meldeten sich jedoch nicht zu Wort. Zu Beginn hatte der Zweite Senat einen Befangenheitsantrag der AfD gegen den gesamten Senat als "offensichtlich unzulässig" abgewiesen. Die Partei hatte den regelmäßig stattfindenden Besuch des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesregierung Ende Juni als Ablehnungsgrund genannt. Die Richter verwiesen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht als Verfassungsorgan auch regelmäßige Kontakte zum Bundespräsidenten und zum Bundestag habe.

Anzeige
DWN
Panorama
Panorama Das anstehende Wirtschaftsereignis Fußball-WM 2026 & warum Daten, Prognose sowie Online-Portale einen eigenen Digitalmarkt bilden

Die WM ist in diesem Jahr nicht bloß ein bedeutendes Ereignis auf sportlicher Basis, denn sie wird zum Härtetest für Datenökonomie,...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: Die harte Realität holt die Wall Street ein
12.05.2026

Zwischen neuen Sorgen und großen Erwartungen: Was die Märkte jetzt in Atem hält

DWN
Finanzen
Finanzen Carl Zeiss Meditec-Stellenabbau: Bis zu 1.000 Jobs betroffen – was das für die Aktie bedeutet
12.05.2026

Carl Zeiss Meditec reagiert auf schwache Geschäfte mit einem drastischen Sparprogramm. Der geplante Stellenabbau betrifft bis zu 1.000...

DWN
Politik
Politik YouGov-Umfrage: AfD baut mit sechs Prozentpunkten Vorsprung zur Union aus
12.05.2026

Die Zustimmung zur AfD wächst weiter: AfD klettert auf 28 Prozent und zieht der Union davon. Die Union und der Kanzler selbst verlieren...

DWN
Politik
Politik Großbritannien: Labour verliert, Reform UK gewinnt - trotzdem hält Starmer am Amt fest
12.05.2026

Der angezählte britische Premierminister Keir Starmer bemüht sich nach den historisch schlechten Wahlergebnissen bei den Kommunalwahlen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft US-Autos als Kostenrisiko: Wie die Kfz-Steuer Käufer in Europa belastet
12.05.2026

Importierte US-Autos werden durch Kfz-Steuer, CO₂-Werte und Einzelgenehmigung für viele Käufer zu einer finanziellen Belastung. Warum...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Rabattaktionen im Einzelhandel: Warum eBooks trotz Krise boomen – und wie Sie persönlich davon profitieren
12.05.2026

Steigende Preise, verunsicherte Verbraucher und schwache Konsumdaten setzen den Handel unter Druck. Gleichzeitig werben Anbieter mit...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU-Fusionsregeln: Wie Brüssel Europas Wirtschaft stärken will
12.05.2026

Brüssel will die Fusionsregeln neu ausrichten und Europas Unternehmen mehr Spielraum im globalen Wettbewerb geben. Kann die EU ihre...

DWN
Politik
Politik Monopolkommission: Tankrabatt kommt an - Spritpreis steigt
12.05.2026

Auch das Ifo-Institut errechnet eine höhere Weitergabe als zu Beginn. Die Monopolkommission sieht allerdings bereits im Vorfeld des...