Politik

„Falsche“ Corona-Berichterstattung: Youtube sperrt Sky News Australia

Die Videoplattform Youtube zensiert den australischen Sender Sky News. In Deutschland ist die Zensurpolitik illegal, urteilte vor Kurzem das Bundesverfassungsgericht.
01.08.2021 17:33
Aktualisiert: 01.08.2021 17:33
Lesezeit: 2 min
„Falsche“ Corona-Berichterstattung: Youtube sperrt Sky News Australia
Ein Handy mit Facebook-App. (Foto: dpa) Foto: Stefan Jaitner

Das Videoportal Youtube hat den Sender Sky News Australia wegen dessen Corona-Berichterstattung für eine Woche gesperrt. Eine Youtube-Sprecherin bestätigte am Sonntag den Vorwurf an den Sender, falsch über die Pandemie informiert zu haben. Man habe klare und gesicherte Grundsätze, um die Verbreitung von Covid-19-Fehlinformationen zu verhindern, hieß es in einer Stellungnahme. Die einwöchige Sperre ist seit Donnerstag (29.7.) in Kraft.

Detaillierte Angaben zu den beanstandeten Inhalten machte Youtube nicht. Laut einem Bericht der britischen Zeitung "The Guardian" hatte Sky News Australia zahlreiche Videos gepostet, die die Existenz von Covid-19 leugneten oder dazu ermunterten, gegen Corona das Malaria-Mittel Hydroxychloroquin oder das Anti-Wurmmittel Ivermectin einzunehmen.

Sky News Autralia bewertete die Sperrung als einen "Anschlag auf die Gedankenfreiheit". "Sky Australia wurde zeitweilig davon suspendiert, auf der von Google betriebenen Plattform Youtube zu posten, weil es Meinungen veröffentlichte, mit denen der Tech-Riese nicht übereinstimmt", hieß es auf der Seite des Senders. Unter den Videos, die als unangemessen beurteilt wurden, seien unter anderem Debatten darüber, ob Atemschutzmasken nützlich oder Lockdowns gerechtfertigt seien. Der Sender warf Youtube vor, in der Covid-19-Debatte "willkürlich" gegen konservative Stimmen fokussiert zu sein.

BGH: Facebooks Zensur ist illegal

Die Löschung sogenannter "Hassreden" durch Facebook ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auf Grundlage der aktuellen Geschäftsbedingungen nicht rechtens. Die Regeln zur Löschung von Nutzerbeiträgen und Kontensperrung bei Verstößen seien "unwirksam", urteilte der III. Zivilsenat am Donnerstag (AZ: III ZR 179/20 und III ZR 192/20). Die Geschäftsbedingungen berücksichtigten nicht, dass Nutzer zumindest nachträglich über die Entfernung eines Beitrags in Kenntnis gesetzt und über die beabsichtigte Sperrung eines Kontos vorab informiert werden müssten und ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, sich zu äußern. Seit April 2018 verbietet das soziale Netzwerk sogenannte Hassreden, löscht sie und verhängt auch Kontosperren bei entsprechenden Kommentaren.

Der US-Konzern erklärte, die BGH-Entscheidung des Bundesgerichtshofs sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass Facebook "weiterhin effektiv gegen Hassrede in Deutschland vorgehen" kann.

In dem konkreten Fall klagten zwei Nutzer gegen Facebook, deren als rassistisch eingestufte Kommentare gegen Migranten gelöscht worden waren. Zusätzlich wurden ihre Konten für drei beziehungsweise dreißig Tage gesperrt. Die beiden Kontoinhaber sehen durch das Vorgehen von Facebook ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Nun muss das weltgrößte Internetnetzwerk die Beiträge wiederherstellen und hat eine Sperrung der Nutzerkonten und Löschung der Beiträge bei deren erneuter Einstellung zu unterlassen.

In der mündlichen Verhandlung vor einer Woche hatte der Vorsitzende Richter, Ulrich Herrmann, die Löschung noch für voraussichtlich rechtmäßig erklärt. "Nach vorläufiger Auffassung des Senats hat Facebook das Recht auf Löschung auch dann, wenn keine Straftat vorliegt", sagte er damals. Diesbezüglich teilte Facebook mit: "Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach wir grundsätzlich berechtigt sind, Inhalte nach eigenen Richtlinien zu entfernen und die betreffenden Nutzerkonten zu sperren." Um sogenannte "Hassrede und Missinformation" von der gleichnamigen Plattform wie auch Instagram zu entfernen, hat Facebook in den letzten Jahren und Quartalen viele Mitarbeiter eingestellt. Ende Juni waren 63.000 Menschen bei dem 2004 von Mark Zuckerberg gegründeten Konzern angestellt und damit mehr als ein Fünftel mehr als ein Jahr zuvor.

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