Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hatte am 27. Januar 2021 die Resolution 2361 verabschiedet.
Darin heißt es unter anderem im Paragraph 7.3:
7.3.1 „Es ist sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist, und dass niemand politisch, gesellschaftlich oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte“
7.3.2 „Es ist sicherzustellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken oder weil er sich nicht impfen lassen möchte“
Zu den Qualitätssicherungsanforderungen im Zusammenhang mit den Impfstoffen schreibt der Europarat:
„Die Versammlung fordert daher die Mitgliedsstaaten und die Europäische Union dringend auf:
7.1 im Hinblick auf die Entwicklung von Covid-19-Impfstoffen
7.1.1 sicherzustellen, dass qualitativ hochwertige Studien durchgeführt werden, die solide und auf ethische Weise in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin (SEV Nr. 164, Oviedo-Konvention) und dessen Zusatzprotokoll über biomedizinische Forschung (SEV Nr. 195) durchgeführt werden und die schrittweise auch Kinder, schwangere Frauen und stillende Mütter einschließen;
7.1.2 sicherstellen, daß die für die Beurteilung und Zulassung von Impfstoffen gegen Covid-19 zuständigen Stellen unabhängig und vor politischem Druck geschützt sind;
7.1.3 sicherstellen, dass die relevanten Mindeststandards für Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität von Impfstoffen eingehalten werden;
7.1.4 wirksame Systeme zur Überwachung der Impfstoffe und ihrer Sicherheit nach ihrer Einführung in der Bevölkerung einführen, auch im Hinblick auf die Überwachung ihrer Langzeitwirkungen;
7.1.5 unabhängige Impfstoff-Entschädigungsprogramme einrichten, um eine Entschädigung für unangemessene Schäden und Beeinträchtigungen infolge von Impfungen sicherzustellen;
7.1.6 ein besonderes Augenmerk auf mögliche Insidergeschäfte von Führungskräften in der Pharmaindustrie oder auf Pharmaunternehmen zu richten, die sich auf Kosten der Allgemeinheit unangemessen bereichern, indem die Empfehlungen der Resolution 2071 (2015) „Öffentliche Gesundheit und die Interessen der Pharmaindustrie: Wie kann der Vorrang der Interessen der öffentlichen Gesundheit gewährleistet werden?“
„Bundestag.de“ führt aus: „Die Parlamentarische Versammlung (früher: ,Beratende Versammlung‘) ist das beratende Organ des Europarats. Die PV erörtert Fragen, die in ihre Zuständigkeit fallen und übermittelt ihre Beschlüsse dem Ministerkomitee in Form von Empfehlungen (Art. 22 der Europarats-Satzung). Eine Rechtsverbindlichkeit ihrer Resolutionen oder eine Befolgungspflicht seitens der Mitgliedstaaten ergibt sich daraus gerade nicht. Anders als z.B. Art. 25 der VN-Charta (bzgl. Resolutionen des VN-Sicherheitsrats) sieht die Satzung des Europarats eine solche Pflicht gerade nicht vor.“
Doch der Europarat ist nach eigenen Angaben die führende Menschenrechtsorganisation Europas. Seine Resolutionen orientieren sich an der Europäischen Menschenrechts-Konvention, die die EU international als Markenzeichen hochhält, um menschenrechtliche Missstände in anderen Ländern anzuprangern.