Wirtschaft

US-Kartellbehörde reicht Wettbewerbsklage gegen Facebook neu ein

US-Kartellwächter haben beschlossen, im Streit mit Facebook trotz Rückschlag vor Gericht nicht aufzugeben. Die Klage, die eine Aufspaltung des Online-Netzwerks fordert, wurde nachgebessert. Und die Behördenchefin zieht sich nicht aus den Ermittlungen zurück.
20.08.2021 12:14
Aktualisiert: 20.08.2021 12:14
Lesezeit: 2 min
US-Kartellbehörde reicht Wettbewerbsklage gegen Facebook neu ein
US-Kartellwächter haben beschlossen, im Streit mit Facebook trotz Rückschlag vor Gericht nicht aufzugeben. (Foto: dpa) Foto: Niall Carson

Die US-Regierung startet einen neuen Anlauf, vor Gericht die Zerschlagung des Online-Riesen Facebook zu erreichen. Eine entsprechende Kartellrechtsklage reichte die Handelsbehörde FTC am Donnerstag in überarbeiteter Form ein. Die erste Version hatte der zuständige Richter James Boasberg im Juni mit der Begründung abgewiesen, die FTC habe für ein angebliches Monopol Facebooks im Markt für soziale Netzwerke keine ausreichenden Belege erbracht.

Die Behörde hatte dem Konzern von Tech-Milliardär Mark Zuckerberg in der ursprünglich im Dezember eingereichten Klage unfairen Wettbewerb vorgeworfen und die Abspaltung der Foto-Plattform Instagram und des Chat-Dienstes WhatsApp ins Gespräch gebracht. Facebook habe die Firmen nur gekauft, um sie als Konkurrenten auszuschalten, lautete die Begründung. Richter Boasberg hatte der FTC zunächst 30 Tage eingeräumt, um die Klage nachzubessern. Danach wurde die Frist bis zum 19. August verlängert.

Facebook habe auf illegale Weise innovative Konkurrenten aufgekauft, deren mobile Anwendungen dort Erfolg gehabt hätten, wo die eigenen Angebote versagten, betonte die FTC nun. Facebook habe der Geschäftsverstand und das technische Talent gefehlt, um den Wandel zum Mobilen zu überleben, sagte FTC-Vertreterin Holly Vedova.

Facebooks Anzeigenplattform war ursprünglich ganz auf die Nutzung des Netzwerks auf dem PC ausgerichtet. Die Firma wurde entsprechend vom breiten Umstieg der Nutzer auf Smartphones zunächst kalt erwischt. Facebook bekam die Situation jedoch relativ schnell mit neuen Anzeigentypen wie Werbung im Newsfeed der Nutzer in den Griff.

Wie vom Richter gefordert lieferte die FTC nun mehr Argumente, die Facebooks Monopolstellung belegen sollen. Die Behörde stützt sich dabei vor allem auf die Entwicklung der Nutzerzahlen sowie Analysen zu der Zeit, die Menschen auf der Plattform verbringen.

Zugleich versuchte die FTC in der Klage, den Markt für soziale Netzwerke klar zu umreißen. Demnach sind es Plattformen, auf denen Nutzer Kontakte mit Freunden und Familie pflegen und zugleich in einem gemeinsamen Raum Beiträge und Erlebnisse teilen. Basierend auf dieser Definition sieht die FTC zum Beispiel Twitter, Youtube und die aufstrebende Videoplattform Tiktok in anderen Kategorien - weil sie mehr auf die Nutzung von Inhalten denn auf persönliche Verbindungen ausgerichtet seien.

Facebook bezeichnete den neuen Anlauf der Kartellbehörde in einer Stellungnahme als «bedauerlich». Das Verfahren sei unbegründet, da der Konzern keine marktbeherrschende Position habe - daran habe sich auch nichts geändert. «Unsere Übernahmen von Instagram und WhatsApp wurden vor vielen Jahren überprüft und genehmigt», erklärte der Konzern. Die FTC versuche, die Wettbewerbsgesetze neu zu schreiben. Facebook werde sich weiterhin energisch zur Wehr setzen.

Das Online-Netzwerk hatte auch beantragt, dass sich FTC-Chefin Lina Khan aus Wettbewerbsermittlungen gegen das Unternehmen heraushält - weil sie voreingenommen sei. Der Antrag wurde abgelehnt - und Khans Stimme war entscheidend für den Beschluss der Behörde, die Klage neu einzureichen, statt aufzugeben.

Facebook hatte Instagram 2012 für etwa eine Milliarde Dollar und WhatsApp 2014 für am Ende rund 22 Milliarden Dollar gekauft. Instagram hat inzwischen rund eine Milliarde Nutzer, WhatsApp etwa zwei Milliarden. Die US-Wettbewerbshüter gaben seinerzeit die Übernahmen von Instagram und WhatsApp frei. Neben der FTC hatte auch ein Bündnis von mehr als 40 Bundesstaaten eine Klage gegen die Deals eingereicht, die von Richter Boasberg im Juni jedoch komplett abgewiesen wurde.

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