Deutschland

Bierkartell-Verfahren gegen Carlsberg Deutschland: Der Bierbrauer fordert einen Freispruch

Das Bierkartellverfahren gegen Carlsberg Deutschland geht in eine neue Runde.
27.08.2021 14:05
Lesezeit: 1 min
Bierkartell-Verfahren gegen Carlsberg Deutschland: Der Bierbrauer fordert einen Freispruch
12.06.2018, Nordrhein-Westfalen, Herdecke: Ein Glas Bier und eine Bierflasche der Marke Carlsberg stehen auf einem Tisch. (Foto: dpa) Foto: Bernd Thissen

In der Neuauflage des Bierkartell-Verfahrens gegen Carlsberg Deutschland will der Brauereiriese einen Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts über 62 Millionen Euro endgültig vom Tisch bekommen. „Am Endes des Verfahrens kann aus unserer Sicht nur ein Freispruch für Carlsberg stehen“, sagte der Rechtsanwalt des Brauereiriesen, Jürgen Wessing, am Freitag zum Prozessauftakt vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht.

Der Hintergrund: Das Bundeskartellamt hatte 2014 gegen zahlreiche namhafte Brauereien wie Bitburger, Warsteiner, Veltins, Radeberger, Krombacher und eben Carlsberg wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen in einer Gesamthöhe von mehr als 330 Millionen Euro verhängt. Carlsberg hatte dies im Gegensatz zu den meisten anderen Brauereien jedoch nicht hingenommen und Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt.

Damit begann ein Justizmarathon. Zwar hatte Carlsberg zunächst Erfolg. Denn das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte das Verfahren wegen Verjährung der Vorwürfe ein. Doch wurde diese Entscheidung im vergangenen Jahr vom Bundesgerichtshof komplett aufgehoben. Der Fall muss deshalb jetzt vor einem anderen Senat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts neu verhandelt werden.

Laut Kartellamt sollen sich die Brauereien 2007 abgesprochen haben, um Preiserhöhungen von einem Euro pro Kasten durchzusetzen. Carlsberg Rechtsanwalt Wessing widersprach allerdings am Eröffnungstag dieser Darstellung vehement. „Carlsberg hat keine Preise abgesprochen.“ Die Entscheidung zu einer Preiserhöhung Anfang 2008 sei vom Unternehmen autonom getroffen worden und habe sogar zu vorübergehenden Umsatzeinbußen geführt. Die Beweisaufnahme werde zeigen, dass es keine Belege für wettbewerbslenkende Absprachen gebe.

Für den Prozess sind zunächst 33 Verhandlungstage bis Ende Oktober angesetzt.

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