Am 10. August 2021 wurde ein Beschluss des Europarats unter dem Titel „Hammer-Beschluss: ,Impfung NICHT verpflichtend‘, Europarat verbietet Diskriminierung von Ungeimpften“ veröffentlicht.
Auf Wunsch werden einige Passagen erneut veröffentlicht. Aus dem Beschluss geht hervor:
„Es ist sicherzustellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken oder weil er sich nicht impfen lassen möchte“
Es ist sicherzustellen, dass „die für die Beurteilung und Zulassung von Impfstoffen gegen Covid-19 zuständigen Stellen unabhängig und vor politischem Druck geschützt sind“
Es ist sicherzustellen, dass „unabhängige Impfstoff-Entschädigungsprogramme“ eingerichtet werden, „um eine Entschädigung für unangemessene Schäden und Beeinträchtigungen infolge von Impfungen sicherzustellen“
Ein „besonderes Augenmerk“ sei „auf mögliche Insidergeschäfte von Führungskräften in der Pharmaindustrie oder auf Pharmaunternehmen zu richten, die sich auf Kosten der Allgemeinheit unangemessen bereichern“
Doch das eigentliche Problem liegt woanders:
Jedem sollte bewusst sein, dass bei Notfallzulassungen von Impfstoffen der Hersteller des jeweiligen Impfstoffs nicht haftbar ist. Er ist von der Haftung ausgenommen. Das liegt in der rechtlichen Natur von Notfallzulassungen (Mehr HIER). Die Pharmaindustrie hat sich somit gegen Klagen abgesichert.
„Bundestag.de“ führt zudem aus: „Die Parlamentarische Versammlung (früher: ,Beratende Versammlung‘) ist das beratende Organ des Europarats. Die PV erörtert Fragen, die in ihre Zuständigkeit fallen und übermittelt ihre Beschlüsse dem Ministerkomitee in Form von Empfehlungen (Art. 22 der Europarats-Satzung). Eine Rechtsverbindlichkeit ihrer Resolutionen oder eine Befolgungspflicht seitens der Mitgliedstaaten ergibt sich daraus gerade nicht. Anders als z.B. Art. 25 der VN-Charta (bzgl. Resolutionen des VN-Sicherheitsrats) sieht die Satzung des Europarats eine solche Pflicht gerade nicht vor.“
Der Europarat ist nach eigenen Angaben die führende Menschenrechtsorganisation Europas. Seine Resolutionen orientieren sich an der Europäischen Menschenrechts-Konvention, die die EU international als Markenzeichen hochhält, um menschenrechtliche Missstände in anderen Ländern anzuprangern. Die EU sollte sich deshalb an ihren eigenen Maßstäben messen lassen, wenn sie ihre eigene Menschenrechts-Konvention ernst nimmt.
Es bleibt ungeklärt, welcher Filz im Graubereich zwischen Politik und Pharmaindustrie vorherrscht. Bevor rechtliche Schritte unternommen werden können, müsste ein ernsthaft unabhängiger Untersuchungs-Ausschuss die gesamten Affären während der Corona-Krise aufdecken.