Finanzen

Werden die digitalen Zentralbankwährungen durch Gold gedeckt sein?

Lesezeit: 5 min
20.10.2021 11:00
Die Abschaffung des Billig-Geld-Systems ist nur dann möglich, wenn Währungen durch Gold gedeckt werden. Gleichzeitig steht die Einführung digitaler Zentralbankwährungen unweigerlich bevor. Ergebnis: Wir steuern auf ein System digitaler Zentralbankwährungen mit Golddeckung zu.
Werden die digitalen Zentralbankwährungen durch Gold gedeckt sein?
Die Macht der Zentralbanken ist noch lange nicht auf ihrem Höhepunkt angelangt. (Foto: dpa)
Foto: Frank Rumpenhorst

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Die Einführung von digitalen Zentralbankwährungen (DZBW) steht bevor. Die Zentralbanken arbeiten derzeit an der Schaffung der benötigten Architektur. Das Bargeld befindet sich unweigerlich auf dem Rückzug.

Der Unterschied von DZBWs zu Bitcoin und weiteren Kryptowährungen besteht darin, dass es sich bei DZBWs um zentral gesteuerte Währungen handelt, die der Kontrolle durch die Zentralbanken unterworfen werden sollen. Dezentrale Digitalwährungen dagegen unterliegen keiner zentralen Kontrolle. Ein weiterer Unterschied liegt in den Wertschwankungen. DZBWs werden keine großen Wertschwankungen aufweisen, so ihre Befürworter, während das bei Bitcoin der Fall ist.

Die Gegner von dezentralen Kryptowährungen argumentieren, dass Bitcoin & Co. anfällig sind für Geldwäsche, Kriminalität und Terrorismusfinanzierung. Die Befürworter von Bitcoin & Co. sind der Ansicht, dass dezentrale Kryptowährungen den Nutzern eine maximale wirtschaftliche Freiheit bieten. Beide Argumente sind richtig.

Milton Friedman zufolge ist ein mäßig stabiler monetärer Rahmen eine wesentliche Voraussetzung für das effektive Funktionieren einer privaten Marktwirtschaft. Es sei fraglich, ob der Markt selbst einen solchen Rahmen bieten kann. Daher sei die Bereitstellungsfunktion eine wesentliche staatliche Aufgabe. Die Befürworter von DZBWs bringen dieses Argument vor, um die Rolle der Zentralbanken durch die Einführung von DZBWs zu stärken. Die Zentralbank müsse die Hauptrolle spielen, indem sie die Wertstabilität garantiert, die Elastizität des aggregierten Angebots an solchem Geld sicherstellt und das Gesamtangebot überwacht. Die Kritiker dieses Ansatzes argumentieren zwar, dass es in Wirklichkeit nicht um die Bekämpfung von Geldwäsche, Kriminalität und Terrorismusfinanzierung, sondern um den Ausbau der Macht der Zentralbanken geht – doch sie haben die Schlacht so gut wie verloren: Die DZBWs werden kommen (wobei an dieser Stelle erwähnt werden muss, dass es zwei Arten von DZBWs gibt, so die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich [BIZ]. Die eine Variante bezieht sich auf den Großkundenbereich, für Zahlungen zwischen Finanzinstituten und großen kommerziellen Parteien. Die zweite Variante ist im Einzelhandelsbereich angesiedelt).

Goldgedeckte Zentralbankwährungen

Fakt ist: Im aktuellen internationalen Geld- und Währungssystem können die Zentralbanken endlos Geld drucken. Dieses sogenannte „Fiat-Geld-System“ wurde im Jahr der Abschaffung des Goldstandards, also im Jahr 1971, eingeführt. Seitdem wurde der „traditionelle Kapitalismus“ eigentlich Schritt für Schritt abgeschafft. Wir leben in einem Finanzumfeld der Schuldenmacherei. Es werden massive Schulden ohne Gegenwert gemacht. Gläubiger verkaufen ihre Forderungen an andere Gläubiger. Es sind regelrechte Schulden-Volkswirtschaften entstanden. Diese Misere ist auf die ausufernde expansive Geldpolitik der Zentralbanken zurückzuführen.

Wie bereits erwähnt, werden die DZBWs unweigerlich kommen. Doch was haben sie eigentlich mit dem Goldstandard und dem Fiat-Geld-System zu tun?

Die Antwort: Die Lösung für die Probleme mit dem Fiat-Geld könnte darin liegen, goldgedeckte DZBWs einzuführen. Würde dies erfolgen, wäre eine Begrenzung der digitalen Geldmenge möglich. Sie würde sich nämlich an den Goldbeständen der jeweiligen Zentralbank orientieren. Dass wir uns in diese Richtung bewegen, zeigt der Umstand, dass sich die weltweiten Zentralbanken auffällig stark mit Gold eindecken.

Doch damit nicht genug: Am 28. Juni 2021 traten die Basel III-Bankenregeln in Kraft. Seit diesem Datum wird Gold als risikolose Anlage eingestuft, was jedoch nicht für „Papier“-Gold gilt. Goldbarren und Goldmünzen können als Teil des Kernkapitals der Banken genutzt werden. Somit können sie auch als Reserve bei der Kreditvergabe eingesetzt werden. Um es nochmal zu verdeutlichen: Es geht hierbei um physisches Gold und nicht um „Papier“-Gold. Basel III schafft damit eine Grundlage für die Einführung eines digitalen Euros, der durch Gold gedeckt werden könnte.

Digitale Zentralbankwährung und Enteignung der Sparer

Der Nachteil von digitalen DZBWs würde darin bestehen, dass die Zentralbanken den Leitzins problemlos in den Negativbereich ziehen könnten, um die Bankkunden dazu zu bewegen, ihr Geld in die Realwirtschaft fließen zu lassen. Die Aufbewahrung von Bargeld wäre dann schließlich nicht mehr möglich. Bankeinlagen würden sich als Minusgeschäft für die Sparer entwickeln.

Kleinanleger könnten nun argumentieren, dass sie ihre Bankeinlagen in solch einem Fall des digitalen Negativzinsumfelds einfach anheben würden, um Gold, Silber, Platin und weitere Edelmetalle zu kaufen. Allerdings sollte niemals vergessen werden, dass sogar eine staatliche Konfiszierung von Edelmetallen durch die Gesetzgeber veranlasst werden könnte.

Wenn die Zentralbanken sich dafür entscheiden, goldgedeckte DZBWs in Umlauf zu bringen, würde es sich für die Währungshüter logischerweise anbieten, über möglichst große Mengen an Gold zu verfügen.

Eine große „Goldbeschlagnahme“ wäre dann alles andere als ausgeschlossen. Eine derartige Beschlagnahme darf man sich nicht wie einen direkten staatlichen Diebstahl vorstellen. Die Beschlagnahme müsste rechtlich abgesichert sein, ohne formal gegen die Verfassung zu verstoßen. Deshalb würden die privaten Haushalte, die über Goldbestände verfügen, im Gegenzug Einzahlungen auf ihre digitalen Geldbörsen („Digital Money Wallets“), die am Ende der Corona-Krise stehen werden, erhalten.

Doch die staatlichen Zahlungen an die privaten Goldbesitzer würden sich nicht am Marktpreis orientieren. Den Preis würde der Staat bestimmen. Der staatlich festgesetzte Preis würde weit unter dem gültigen Marktpreis liegen.

Am Prozess zur Einführung von DZBWs ziehen nahezu alle namhaften Zentralbanken der Welt an einem Strang. Ein nennenswerter Widerstand seitens der Verfechter der Nationalstaaten ist weit und breit nicht zu beobachten. Schließlich hängen auch sie am Tropf der Zentralbanken.

                                                                                ***

Cüneyt Yilmaz ist Absolvent der oberfränkischen Universität Bayreuth. Er lebt und arbeitet in Berlin.


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